Rechtsprechung
VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Schließung der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; hälftige Beitragserstattung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
- VGH Bayern, 24.10.2019 - 21 BV 17.337
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für …
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Eigentumsrechtlich wäre es z.B. bedenklich, wenn die erworbenen Anwartschaften völlig entwertet würden (BVerfG v. 17.12.2012, 1 BvR 488/10 u.a., ZTR 2013, 668).Eine solche ist dann gegeben, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich eine betroffene Rechtsposition nachträglich entwertet (BVerfG v. 17.12.2012, a.a.O. Rdnrn. 26 ff. m.w.N.).
Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn Personen im Vergleich zu anderen anders behandelt werden, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, die eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (BVerfG v. 17.12.2012, 1 BvR 488/10 u.a., NVwZ 2013, 575).
- BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 772/85
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Beitragserstattung - Anwartschaft - …
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Die hälftigen Beiträge des Klägers sind damit nicht wertlos oder verloren, sondern so gesehen "verbraucht" (vgl. zur Begrenzung der Beitragserstattung bei der Arbeiterrentenversicherung: BVerfG, B.v. 24.11.1986, 1 BvR 772/85, NJW 1988, 250f.).Seinen Beiträgen stand daher eine erhebliche Gegenleistung gegenüber (vgl. BVerfG, B.v. 24.11.1986, 1 BvR 772/85 u.a., NJW 1988, 250f.).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Die Gestaltungfreiheit des Gesetzgebers verengt sich in dem Maße, in dem Rentenanwartschaften durch den personalen Anteil eigener Leistungen der Versicherten geprägt sind (BVerfGE 53, 257, 293).Die eigene Leistung findet dabei vor allem in einkommensbezogenen Beitragszahlungen Ausdruck (BVerfGE 53, 257, 291).
- Drs-Bund, 14.02.2008 - BT-Drs 16/8086
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Zum anderen ist schon seit langem bekannt, dass im Schornsteinfegerrecht Änderungen erfolgen müssen, da bezüglich des Schornsteinfegergesetzes a.F. im Jahre 2001 ein Vertragsverletzungsverfahren unter der Nr. 2001/5162 gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig gemacht wurde (BTDrucks. 16/8086, S. 7). - BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66
Bearbeiter-Urheberrechte
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Vielmehr sind Regelungen, die zu Eingriffen führen, nur zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind (BVerfGE 31, 275, 290). - BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77
Ausbildungsausfallzeiten
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Eine Unabänderlichkeit der bei ihrer Begründung bestehenden Bedingungen widerspricht dem Rentenversicherungsprinzip, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auch auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (BVerfGE 58, 81). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Dabei müssen die Eingriffe zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (BVerfGE 58, 137). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Umgestaltungen durch Änderung des Rentenversicherungsrechts, insbesondere eine Anpassung an veränderte Bedingungen und im Zuge solcher Umgestaltungen auch eine wertmäßige Verminderung der Anwartschaften lässt die Eigentumsgarantie grundsätzlich zu (BVerfGE 100, 1 (37)). - BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05
Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von …
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Die konkrete Reichweite des Schutzes durch die Eigentumsgarantie ergibt sich erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 122, 151 m.w.N.). - VGH Bayern, 30.01.2014 - 22 B 13.1709
Befugnis des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zur Festlegung von …
Auszug aus VG München, 06.02.2014 - M 12 K 13.1746
Es stellt sich daher nicht die Frage, ob die Vorschriften zur berufsständischen Versorgung nach Art. 125a Abs. 2 Satz 1 GG in Kraft bleiben können (vgl. bzgl. der Feuerstättenbescheide: BayVGH v. 30.1.2014, 22 B 13.1709, juris). - BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …