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   VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668   

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https://dejure.org/2008,75289
VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668 (https://dejure.org/2008,75289)
VG München, Entscheidung vom 06.05.2008 - M 4 K 07.2668 (https://dejure.org/2008,75289)
VG München, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - M 4 K 07.2668 (https://dejure.org/2008,75289)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2005/2; Anfechtung der Aufgabe 4 (Arbeitsrecht); Erörterung § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB / § 619a BGB; beanstandeter Aufbaufehler ("Anfechtung vor Widerruf") nicht nachvollziehbar; Kausalität eines Bewertungsfehlers für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668
    Insbesondere ist die durch den Grundsatz der Chancengleichheit gebotene gleichmäßige Beurteilung aller vergleichbaren Kandidaten, zumal auf der Basis der persönlichen Erfahrungen und Vorstellungen der beteiligten Prüfer, nur erreichbar, wenn den beteiligten Prüfern bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Entscheidungsspielraum verbleibt und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt wird (vgl. BVerfG vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 [51 f.]).

    Der Freiraum, innerhalb dessen sich die Verwaltung nur einer Vertretbarkeitsprüfung stellen muss, bezieht sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht auf die Prüfungsentscheidung insgesamt, sondern nur auf die prüfungsspezifischen Wertungen, nicht aber auf die fachlich-wissenschaftlichen Wertungen (BVerfG vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 [48 f.]).

    Der Prüfling muss also auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler wirkungsvoll hinweisen (BVerfG vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 [48]).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668
    In eben diesem Maß stellt ein eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren einen unerlässlichen Ausgleich für die unvollkommene Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte dar und erfüllt damit zugleich - in Ergänzung des gerichtlichen Rechtsschutzes - eine Komplementärfunktion für die Durchsetzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (BVerwG vom 24.2.1993, BVerwGE 92, 132 [137]).

    Macht er geltend, dass etwa eine als falsch bewertete Antwort in Wahrheit vertretbar sei und auch so vertreten werde, so hat er dies unter Hinweis auf entsprechende Fundstellen näher darzulegen (BVerwG vom 24.2.1993, BVerwGE 92, 132).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668
    Die Prüfungsentscheidung ist ferner aufzuheben, wenn in Fachfragen eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch bewertet worden ist (BVerwG vom 9.12.1992, BVerwGE 91, 262 [266]).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668
    Ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Prüfungsaufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Prüfungsergebnis, so führt dies zur Aufhebung des Bescheides über die Prüfungsendnote und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (BVerwG vom 16.3.1994, DVBl 1994, 1356).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668
    Gewissheit über die Erheblichkeit oder Unerheblichkeit eines Korrekturfehlers dürfen sie sich daher nur anhand objektiver Kriterien, insbesondere anhand der Ausführungen der Prüfer zum Zustandekommen des Prüfungsergebnisses, verschaffen (BVerwG v. 4.5.1999, Az. 6 C 13/98, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395 = NVwZ 2000, 915; BVerwG v. 12.11.1997, Az. 6 C 11/96, BVerwGE 105, 328 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 384 = DVBl 1998, 474 = NVwZ 1998, 636).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668
    Gewissheit über die Erheblichkeit oder Unerheblichkeit eines Korrekturfehlers dürfen sie sich daher nur anhand objektiver Kriterien, insbesondere anhand der Ausführungen der Prüfer zum Zustandekommen des Prüfungsergebnisses, verschaffen (BVerwG v. 4.5.1999, Az. 6 C 13/98, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 395 = NVwZ 2000, 915; BVerwG v. 12.11.1997, Az. 6 C 11/96, BVerwGE 105, 328 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 384 = DVBl 1998, 474 = NVwZ 1998, 636).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG München, 06.05.2008 - M 4 K 07.2668
    Jedoch muss die verbleibende gerichtliche Kontrolle bei berufsbezogenen Prüfungen für einen wirkungsvollen Schutz der Berufsfreiheit zweckgerichtet, geeignet und angemessen sein (BVerfG vom 17.4.1991, BVerfGE 84, 59 [78]).
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