Rechtsprechung
   VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17175
VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934 (https://dejure.org/2018,17175)
VG München, Entscheidung vom 06.06.2018 - M 25 K 17.3934 (https://dejure.org/2018,17175)
VG München, Entscheidung vom 06. Juni 2018 - M 25 K 17.3934 (https://dejure.org/2018,17175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Ausweisung wegen besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Straftat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (vgl. BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 33 m. w. N.).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34 und B. v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris).

  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 10 CE 13.1065

    Einstweilige Anordnung; vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung);

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Tatsache, dass der Umgangsberechtigte nur ausschnittsweise am Leben des Kindes Anteil nimmt und keine alltäglichen Erziehungsentscheidungen trifft, der Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft, die dem Schutz von Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK unterliegt, nicht grundsätzlich entgegen steht (BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - InfAuslR 2009, 150 Rn. 15 f.; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 10 CE 13.1065 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Tatsache, dass der Umgangsberechtigte nur ausschnittsweise am Leben des Kindes Anteil nimmt und keine alltäglichen Erziehungsentscheidungen trifft, der Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft, die dem Schutz von Art. 6 GG bzw. Art. 8 EMRK unterliegt, nicht grundsätzlich entgegen steht (BVerfG, B.v. 9.1.2009 - 2 BvR 1064/08 - InfAuslR 2009, 150 Rn. 15 f.; BayVGH, B.v. 17.5.2013 - 10 CE 13.1065 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.07.2016 - 10 BV 14.1818

    Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots - statthafte Klageart

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    Die vom Gericht nur beschränkt überprüfbare Ermessensentscheidung (§ 114 Satz 1 VwGO; vgl. auch VGH München, Urteil vom 12.07.2016 - 10 BV 14.1818 - BeckRS 2016, 51506) lässt keine Rechtsfehler erkennen.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    In diesem Rahmen sind auch verfassungsrechtliche Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1, Art. 6 GG) sowie die Vorgaben aus Art. 7 Grundrechtecharta, Art. 8 EMRK zu berücksichtigen (BVerwG, U.v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - juris).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vom EGMR entwickelten - nicht abschließenden - Kriterien für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Aufenthaltsbeendigung, insbesondere einer Ausweisung, aus dessen Grundsatzurteil Boultif (EGMR, U. v. 2.8.2001 - 54273/00), die der Gerichtshof in der Rechtssache Üner (EGMR, U. v. 18.10.2006 - 46410/99) weiterentwickelt hat und die er in ständiger Rechtsprechung anwendet.
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung der vom EGMR entwickelten - nicht abschließenden - Kriterien für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer Aufenthaltsbeendigung, insbesondere einer Ausweisung, aus dessen Grundsatzurteil Boultif (EGMR, U. v. 2.8.2001 - 54273/00), die der Gerichtshof in der Rechtssache Üner (EGMR, U. v. 18.10.2006 - 46410/99) weiterentwickelt hat und die er in ständiger Rechtsprechung anwendet.
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 10 ZB 14.844

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 34 und B. v. 3.3.2016 - 10 ZB 14.844 - juris).
  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG München, 06.06.2018 - M 25 K 17.3934
    Von erheblicher indizieller Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16, BeckRS 2016, 58310) ist dabei auch, dass die Strafvollstreckungskammer im Beschluss vom 16. Mai 2018 die Ablehnung einer vorzeitigen Haftentlassung auch damit begründet hat, dass sich der Kläger in der Strafhaft nicht beanstandungsfrei geführt habe.
  • VG Schleswig, 30.06.2021 - 11 A 217/19
    Ungeachtet der Tatsache, dass die mit ihr eingegangene Ehe nach islamischem Ritus keinen durch die Normen des Verfassungs- oder Völkerrechts vermittelten besonderen Schutz genießt (VG München, Urteil vom 06. Juni 2018 - M 25 K 17.3934 -, juris Rn. 43; im Ergebnis bestätigt durch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. August 2019 - 10 ZB 18.1801 -, juris), leben der Kläger und Frau N. nach Auffassung des Einzelrichters nicht in einer Beistands- und Lebensgemeinschaft.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht