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   VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301   

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https://dejure.org/2016,31742
VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301 (https://dejure.org/2016,31742)
VG München, Entscheidung vom 06.10.2016 - M 1 K 16.1301 (https://dejure.org/2016,31742)
VG München, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - M 1 K 16.1301 (https://dejure.org/2016,31742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Abgewiesene Klage im Streit um Einbau eines Schaustellerzimmers (Übertragung von Erotikchats im Internet)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Webcam-Girl kämpft für Recht auf Homeoffice

  • spiegel.de (Pressebericht, 06.10.2016)

    Erotikdarstellerin: Webcam-Girl verliert Prozess um Homeoffice

  • taz.de (Pressebericht, 06.10.2016)

    Klage von Webcam-Stripperin abgewiesen: Frau Hot darf zuhause nicht stöhnen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.10.2016)

    Pornodarstellerin Natalie Hot: Klage gegen das Stöhnverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B. v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; U. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 37; U. v. 2.2.2012 - 4 C 14.10 - juris Rn. 22).

    Denn die Änderung eines Bebauungsplans obliegt nach § 2 BauGB der Gemeinde und nicht der Bauaufsichtsbehörde; hierfür ist ein bestimmtes Verfahren unter Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben, von dem nur unter engen Voraussetzungen abgesehen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 9.6.1978 - BVerwG 4 C 54.75 - juris Rn. 27; U. v. 2.2.2012 - 4 C 14/10 - juris Rn. 22 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 56.80

    Zulässigkeit der Nutzung von Räumen durch freie und ähnliche Berufe i.S. des § 13

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Die Berufsausübung freiberuflich Tätiger ist dadurch gekennzeichnet, dass in unabhängiger Stellung einem unbegrenzten Kreis an Interessenten Dienstleistungen angeboten werden, die vorwiegend auf individuellen geistigen Leistungen oder sonstigen persönlichen Fertigkeiten beruhen (vgl. BVerwG, U. v. 20.1.1984 - 4 C 56.80 - juris).
  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 1 ZB 11.1737

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Rechtliche Bedenken hiergegen bestehen mit Blick auf § 214 Abs. 4 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB nicht (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 30.7.2012 - 1 ZB 11.1737 - juris Rn. 13 f.); sonstige Bedenken gegen die Wirksamkeit des Bebauungsplans sind im Übrigen weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • VGH Bayern, 01.04.2016 - 15 CS 15.2451

    Beseitigungsanordnung für einen Carport

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Eine Befreiung von einer Festsetzung, die für die Planung tragend ist, darf nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. aktuell BayVGH, B. v. 1.4.2016 - 15 CS 15.2451 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B. v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; U. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 37; U. v. 2.2.2012 - 4 C 14.10 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B. v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; U. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 37; U. v. 2.2.2012 - 4 C 14.10 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Je tiefer die Befreiung in den mit der Planung gefundenen Interessenausgleich eingreift, desto eher liegt es nahe, dass das Planungskonzept in einem Maße berührt wird, das eine (Um-)Planung erforderlich macht (vgl. BVerwG, B. v. 5.3.1999 - 4 B 5.99 - NVwZ 1999, 1110; B. v. 19.5.2004 - 4 B 35.04 - BRS 67 Nr. 83; U. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - juris Rn. 37; U. v. 2.2.2012 - 4 C 14.10 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2005 - 5 S 1117/05

    Zulässigkeit von Büroräumen einer "Internetagentur" im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Hinsichtlich der qualitativen Anforderungen setzt eine solche gleichgestellte Tätigkeit zwar nicht zwingend voraus, dass diese auf Grundlage einer besonders qualifizierten Ausbildung betrieben wird (vgl. VGH BW, B. v. 1.8.2005 - 5 S 1117/05 - juris).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Denn die Änderung eines Bebauungsplans obliegt nach § 2 BauGB der Gemeinde und nicht der Bauaufsichtsbehörde; hierfür ist ein bestimmtes Verfahren unter Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange vorgeschrieben, von dem nur unter engen Voraussetzungen abgesehen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 9.6.1978 - BVerwG 4 C 54.75 - juris Rn. 27; U. v. 2.2.2012 - 4 C 14/10 - juris Rn. 22 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 8 B 11983/03

    Keine Prostitution im Wohngebiet

    Auszug aus VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301
    Ob und inwieweit das hier in Rede stehende Vorhaben bereits konkrete Störungen der Wohnruhe und des Wohnfriedens verursacht hat oder zukünftig erwarten lässt, ist angesichts dieser "typisierenden" Betrachtung unerheblich (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 5.1.2004 - 8 B 11983/03.OVG - juris).
  • VGH Bayern, 15.11.2012 - 1 ZB 11.1632

    Außenbereichsvorhaben; drei baugleiche Unterstände mit Photovoltaik-Dachanlagen;

  • VG Augsburg, 10.07.2013 - Au 5 S 13.670

    Nutzungsuntersagung; Gebietscharakter; bordellartiger

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

  • BVerwG, 29.07.2008 - 4 B 11.08

    Zulässigkeit einer gewerblichen Mobilfunk-Sendeanlage im reinen Wohngebiet;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18

    Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle

    Bei der Nutzung des Objekts E-Straße 9 durch die unter dem Künstlernamen "Kunst + Konzept" tätige Künstlerin (W.) dürfte es sich, sollte die entsprechende künstlerische Tätigkeit nicht mehr als wohnakzessorische Berufstätigkeit unter den Begriff des Wohnens gefasst werden können (vgl. hierzu VG München, Urt. v. 05.10.2016 - M 1 K 16.1301 -, juris RdNr. 23), um eine gemäß § 13 BauNVO zulässige Nutzung für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Weise ausüben, handeln.
  • VG München, 10.07.2017 - M 8 K 16.1426

    LED-Video-Wand im Schaufenster und Denkmalschutz

    Es ist anerkannt, dass in einer Fallkonstellation wie hier ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung besteht (vgl. Wysk, a.a.O. Rn. 85; VG München, U.v. 5.10.2016 - M 1 K 16.1301 - juris Rn. 18).
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