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VG München, 07.03.2017 - M 21 K 15.3808 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 75, § 173; BBG § 78, § 126 Abs. 2; BGB § 839 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 283
Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung mangels Inanspruchnahme primären Rechtsschutzes - rewis.io
Kein Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung mangels Inanspruchnahme primären Rechtsschutzes
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97
Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und …
Auszug aus VG München, 07.03.2017 - M 21 K 15.3808
Im öffentlichen Recht und insbesondere auch im Beamtenrecht beansprucht der in § 839 Abs. 3 BGB enthaltene Rechtsgedanke Geltung, wonach eine Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln nicht eintritt, wenn es der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen das nunmehr als rechtswidrig beanstandete staatliche Verhalten abzuwenden, wenn also für den Nichtgebrauch eines Rechtsmittels kein hinreichender Grund bestand (BVerwG, U.v. 28.5.1998 - 2 C 29/97 - juris Ls. 2 und Rn. 16).Der zeitnah in Anspruch zu nehmende und durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistete gerichtliche Primärrechtsschutz nebst vorgeschaltetem Verwaltungsverfahren ist am ehesten zur Aufklärung und Würdigung komplexer Verwaltungsentscheidungen im Rahmen des Beamtenverhältnisses geeignet (vgl. ausführlich BVerwG, U.v. 28.5.1998 a.a.O. - juris Rn. 17).
Der Kläger durfte sich auch nicht ohne nachteilige Folgen aus Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten für einen Verzicht auf gerichtlichen Primärrechtsschutz zugunsten von Gegenvorstellungen und sonstigen formlosen Rechtsbehelfen entscheiden - ein entsprechendes Wahlrecht besteht nicht (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.1988 - 2 C 29/97 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13
Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit; …
Auszug aus VG München, 07.03.2017 - M 21 K 15.3808
Eines vorherigen Antragsverfahrens bedarf es jedoch nicht (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 23/13 - juris Rn. 17 ff.).Diese Grundsätze gelten auch für ein Schadensersatzbegehren (vgl. BVerwG, U.v. 30.10.2013 a.a.O. - juris Rn. 23 ff.).
- BVerwG, 28.09.2006 - 2 B 14.06
Wahlrecht einer Behörde bei Ablehnung des Begehrens eines Beamten auf Gewährung …
Auszug aus VG München, 07.03.2017 - M 21 K 15.3808
In diesem Fall soll der Dienstherr verpflichtet sein, diesen Antrag zu bescheiden, so dass der Beamte gegen den ablehnenden Bescheid gesondert Widerspruch erheben muss (BVerwG, B.v. 28.9.2006 - 2 B 14.06 - juris Rn. 3). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 71/11
Schadensersatz eines Beamten für vermeintliche Verletzungen seines …
Auszug aus VG München, 07.03.2017 - M 21 K 15.3808
Der Vorrang des Primärrechtsschutzes gilt grundsätzlich auch im Zusammenhang mit Konflikten, die als Mobbing im o.a. Sinn verstanden werden können (ausführlich OVG NW, U.v. 12.12.2013 - 1 A 71/11 - juris Rn. 71 ff.; LG München I, U.v. 18.8.2016 - 10 O 15462/15 - S. 13/14).