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   VG München, 07.03.2017 - M 4 K 15.4680   

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VG München, 07.03.2017 - M 4 K 15.4680 (https://dejure.org/2017,30380)
VG München, Entscheidung vom 07.03.2017 - M 4 K 15.4680 (https://dejure.org/2017,30380)
VG München, Entscheidung vom 07. März 2017 - M 4 K 15.4680 (https://dejure.org/2017,30380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    EStG § 4 Abs. 1, Abs. 3; ZPO § 281
    Bewertung von Arbeiten in zweiter Juristischer Staatsprüfung

  • rewis.io

    Bewertung von Arbeiten in zweiter Juristischer Staatsprüfung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG München, 07.03.2017 - M 4 K 15.4680
    Die gleichmäßige Beurteilung aller vergleichbaren Kandidaten ist nur erreichbar, wenn den Prüfungsbehörden bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Entscheidungsspielraum verbleibt und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt wird (BVerfG B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 [52]).

    Da sich die komplexen Erwägungen, die einer Prüfungsentscheidung zugrunde liegen, nicht regelhaft erfassen lassen, würde eine gerichtliche Kontrolle zu einer Verzerrung der Maßstäbe führen (BVerfG B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 [51 f.]).

    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben (vgl. BVerwG v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris; BVerfG B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 ff.).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (BVerfG B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 [53 ff.]; BVerwG B. v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris).

    Der Prüfling muss also auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler wirkungsvoll hinweisen (BVerfG B. v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34, 48).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG München, 07.03.2017 - M 4 K 15.4680
    Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraumes sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - juris Rn. 22; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 635).

    Ebenso handelt es sich um eine den Prüfern vorbehaltene prüfungsspezifische Wertung, ob im Hinblick auf eine entsprechend determinierte Notenstufe bzw. zugeordnete Punktzahl eine Prüfungsleistung als "brauchbar" zu bewerten ist (BVerwG v. 12.11.1997, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
    Auszug aus VG München, 07.03.2017 - M 4 K 15.4680
    Können allerdings Auswirkungen dieser materiellen Prüfungsfehler auf das Ergebnis der Prüfungsentscheidung ausgeschlossen werden, so folgt - wie bei unwesentlichen Verfahrensfehlern - aus dem Grundsatz der Chancengleichheit, dass ein Anspruch auf Neubewertung nicht besteht, weil sich die Prüfungsentscheidung im Ergebnis als zutreffend und damit als rechtmäßig darstellt (BVerwG B. v. 13.3.1998 - 6 B 28/98 - juris).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98

    Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen; Sachverständigenbeweis im

    Auszug aus VG München, 07.03.2017 - M 4 K 15.4680
    Bei der Beurteilung juristischer Fachfragen, insbesondere bei juristischen Staatsprüfungen, ist allerdings in aller Regel von der erforderlichen Qualifikation und Fachkompetenz der Verwaltungsgerichte auszugehen (BVerwG U. v. 24.2.1993 - 6 C-38/92 - juris; BVerwG B. v. 21.7.1998 - 6 B 44/98 - juris).
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