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VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; GewO § 34a
Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit einer Wachperson
Verfahrensgang
- VG München, 28.01.2022 - M 16 E 22.2045
- VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
- VGH Bayern, 30.09.2022 - 22 CE 22.1770
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417
Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher …
Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
(4) Da es mithin nicht nur der Schutz von Eigentum oder Leben fremder Personen, sondern auch der Schutz der (weiteren) Allgemeinheit gebietet, unzuverlässige Wachpersonen von einer Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben auszuschließen, steht es im Einklang mit dem Gesetzeszweck, auch solche Straftaten als Regelbeispiele aufzunehmen, die wie die auch fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs einen Bezug zur Allgemeinheit aufweisen (zum Schutz der Allgemeinheit durch die Vorschriften über das Bewachungsgewerbe vgl. auch BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 26).Insoweit ist in der Rechtsprechung aber anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 a.E. m.w.N.).
- BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck
Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
Dies gilt auch für die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 StGB, die tatbestandlich zwar eine (konkrete) Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraussetzt (konkretes Gefährdungsdelikt), aber nach wie vor der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient (vgl. BGH, U.v. 28.10.1976 - 4 StR 465/76 - juris Rn. 21 ff. zur Einstellung des § 315c StGB in den Abschnitt der gemeingefährlichen Straftaten). - VGH Bayern, 22.01.2007 - 22 ZB 06.3420
Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
Denn das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt und der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnet (…vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L546/20 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 3 C37.01 - juris Rn. 28; ebs. BayVGH, B.v. 22.1.2007 - 22 ZB 06.3420 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 5 MB 29/20
Zuverlässigkeit im Bewachungsgewerbe
Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
Diese Bewertung folgt der gesetzgeberischen Entscheidung, wonach die rechtskräftige Verurteilung u.a. wegen einer Straftat der im 28. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs zusammengefassten Straftatbestände (§§ 306 bis 323c StGB) ein gewichtiges Indiz für die Annahme ist, der Betreffende sei unzuverlässig, biete also nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür, dass er Bewachungsaufgaben künftig ordnungsgemäß durchführen wird (…vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C6.14 - juris Rn. 14 m.w.N. zum Begriff der Unzuverlässigkeit bei der Gewerbeuntersagung; ebs. OVG SH, B.v. 9.11.2020 - 5 MB 29/20 - juris Rn. 5 zur Unzuverlässigkeit i.S.v. § 34a GewO). - VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909
Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels
Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
Insoweit bedarf eine Wachperson einer spezifischen Zuverlässigkeit, die sich aus der besonderen Stellung des Bewachungsgewerbes mit Blick einerseits auf seine Konfliktträchtigkeit sowie die Nähe zur Ausübung von Gewalt (…vgl. OVG NW, B.v. 25.5.2020 - 4 A3600/19 - juris Rn. 6 m.w.N.) und andererseits mit Blick auf die der Wachperson zur Bewachung anvertrauten Rechtsgüter fremder Personen ergibt (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 28 m.w.N.). - VG Leipzig, 23.05.2003 - 2 K 218/00
Einstellung eines Hauptsacheverfahrens nach übereinstimmender Erledigung der …
Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
Davon abgesehen hat es die Antragstellerin als von der Regelüberprüfung ihrer Zuverlässigkeit eigentlich rechtsbetroffene Wachperson nicht in der Hand, dass es der Bewachungsgewerbetreibende auf den Erlass einer Untersagungsverfügung nach § 34a Abs. 4 GewO ankommen lässt, die dann (wohl) auch der Antragstellerin zuzustellen wäre und von dieser nach Auffassung des Gerichts jedenfalls angefochten werden könnte (vgl. etwa VG Leipzig, B.v. 23.5.2003 - 2 K 218/00 - juris Rn. 5ff. zum Beschäftigungsverbot des § 18 Abs. 1 HeimG m.w.N.). - VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526
Steuerrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen
Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
Diese Feststellungen bestreitet die Antragstellerin nicht, gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen des Strafbefehls sind auch nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2020 - 24 ZB 19.2526 - juris Rn. 4;… U.v. 13.12.1994 - 31.92 - juris Rn. 30, jeweils m.w.N.).