Rechtsprechung
   VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,32175
VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045 (https://dejure.org/2022,32175)
VG München, Entscheidung vom 07.07.2022 - M 16 E 22.2045 (https://dejure.org/2022,32175)
VG München, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - M 16 E 22.2045 (https://dejure.org/2022,32175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,32175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GewO § 34a
    Erfolgloser Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz - Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit einer Wachperson

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher

    Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
    (4) Da es mithin nicht nur der Schutz von Eigentum oder Leben fremder Personen, sondern auch der Schutz der (weiteren) Allgemeinheit gebietet, unzuverlässige Wachpersonen von einer Beschäftigung mit Bewachungsaufgaben auszuschließen, steht es im Einklang mit dem Gesetzeszweck, auch solche Straftaten als Regelbeispiele aufzunehmen, die wie die auch fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs einen Bezug zur Allgemeinheit aufweisen (zum Schutz der Allgemeinheit durch die Vorschriften über das Bewachungsgewerbe vgl. auch BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 26).

    Insoweit ist in der Rechtsprechung aber anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen der Gewerbeordnung entsprechende Untersagungsverfügung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 23 a.E. m.w.N.).

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
    Dies gilt auch für die Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c Abs. 1 StGB, die tatbestandlich zwar eine (konkrete) Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert voraussetzt (konkretes Gefährdungsdelikt), aber nach wie vor der Sicherheit des Straßenverkehrs und damit der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer dient (vgl. BGH, U.v. 28.10.1976 - 4 StR 465/76 - juris Rn. 21 ff. zur Einstellung des § 315c StGB in den Abschnitt der gemeingefährlichen Straftaten).
  • VGH Bayern, 22.01.2007 - 22 ZB 06.3420
    Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
    Denn das Merkmal der Unzuverlässigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit unterliegt und der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnet (vgl. VG Berlin, B.v. 9.2.2021 - 4 L546/20 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 3 C37.01 - juris Rn. 28; ebs. BayVGH, B.v. 22.1.2007 - 22 ZB 06.3420 - juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 5 MB 29/20

    Zuverlässigkeit im Bewachungsgewerbe

    Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
    Diese Bewertung folgt der gesetzgeberischen Entscheidung, wonach die rechtskräftige Verurteilung u.a. wegen einer Straftat der im 28. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs zusammengefassten Straftatbestände (§§ 306 bis 323c StGB) ein gewichtiges Indiz für die Annahme ist, der Betreffende sei unzuverlässig, biete also nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür, dass er Bewachungsaufgaben künftig ordnungsgemäß durchführen wird (vgl. BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C6.14 - juris Rn. 14 m.w.N. zum Begriff der Unzuverlässigkeit bei der Gewerbeuntersagung; ebs. OVG SH, B.v. 9.11.2020 - 5 MB 29/20 - juris Rn. 5 zur Unzuverlässigkeit i.S.v. § 34a GewO).
  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels

    Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
    Insoweit bedarf eine Wachperson einer spezifischen Zuverlässigkeit, die sich aus der besonderen Stellung des Bewachungsgewerbes mit Blick einerseits auf seine Konfliktträchtigkeit sowie die Nähe zur Ausübung von Gewalt (vgl. OVG NW, B.v. 25.5.2020 - 4 A3600/19 - juris Rn. 6 m.w.N.) und andererseits mit Blick auf die der Wachperson zur Bewachung anvertrauten Rechtsgüter fremder Personen ergibt (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • VG Leipzig, 23.05.2003 - 2 K 218/00

    Einstellung eines Hauptsacheverfahrens nach übereinstimmender Erledigung der

    Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
    Davon abgesehen hat es die Antragstellerin als von der Regelüberprüfung ihrer Zuverlässigkeit eigentlich rechtsbetroffene Wachperson nicht in der Hand, dass es der Bewachungsgewerbetreibende auf den Erlass einer Untersagungsverfügung nach § 34a Abs. 4 GewO ankommen lässt, die dann (wohl) auch der Antragstellerin zuzustellen wäre und von dieser nach Auffassung des Gerichts jedenfalls angefochten werden könnte (vgl. etwa VG Leipzig, B.v. 23.5.2003 - 2 K 218/00 - juris Rn. 5ff. zum Beschäftigungsverbot des § 18 Abs. 1 HeimG m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.02.2020 - 24 ZB 19.2526

    Steuerrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen

    Auszug aus VG München, 07.07.2022 - M 16 E 22.2045
    Diese Feststellungen bestreitet die Antragstellerin nicht, gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Feststellungen des Strafbefehls sind auch nicht ersichtlich (vgl. BayVGH, B.v. 21.2.2020 - 24 ZB 19.2526 - juris Rn. 4; U.v. 13.12.1994 - 31.92 - juris Rn. 30, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht