Rechtsprechung
   VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28223
VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871 (https://dejure.org/2020,28223)
VG München, Entscheidung vom 07.08.2020 - M 4 S 19.5871 (https://dejure.org/2020,28223)
VG München, Entscheidung vom 07. August 2020 - M 4 S 19.5871 (https://dejure.org/2020,28223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,28223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7; AufenthG § 51 Abs. 2; ARB 1/80 Art. 14
    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und einer ARB-Berechtigung wegen jahrelangen Auslandsaufenthalts

  • rewis.io

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Auszug aus VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
    Wesentlich ist auch die Dauer der Abwesenheit: Je länger sie währt und je deutlicher sie über einen bloßen Besuchs- und Erholungsaufenthalt im Ausland hinausgeht, desto mehr spricht dafür, dass der Auslandsaufenthalt nicht nur vorübergehender Natur ist (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 11).

    Maßgeblich für die nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für den Fall seiner zukünftigen Wiedereinreise auf Dauer oder zumindest auf absehbare Zeit gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 20).

    Entgegen der Rechtsauffassung des Bevollmächtigten sind für die Prognose sowohl eine Ausbildung als auch die Deutschkenntnisse des Antragstellers zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 21).

    Ab einem Auslandsaufenthalt von ungefähr einem Jahr müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet ist (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19/14 - BVerwGE 151, 377 bis 386; LS 1 und 2 in Fortentwicklung von BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27).

    Die Anwendung von § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG verstößt nicht wegen des gleichzeitigen Verlusts des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts (vgl. nachfolgend 1.3.) gegen Unionsrecht bzw. Assoziationsrecht, insbesondere nicht gegen die Stillhalteklauseln in Art. 13 ARB 1/80 und Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Abkommen vom 12. September 1963 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei für die Übergangsphase der Assoziation (vgl. Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand 12/2015, § 51 AufenthG Rn. 14; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
    § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG greift nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur dann, wenn der seiner Natur nach nicht nur vorübergehende Grund bereits im Zeitpunkt der Ausreise vorlag, sondern auch dann, wenn er erst während des Aufenthalts des Ausländers im Ausland eingetreten ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6/08 - BVerwGE 134, 27 bis 41, Rn. 21 m.w.N.).

    Ab einem Auslandsaufenthalt von ungefähr einem Jahr müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet ist (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19/14 - BVerwGE 151, 377 bis 386; LS 1 und 2 in Fortentwicklung von BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

    Auszug aus VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
    Freiwillige Unterhaltsleistungen seien auch ohne vorliegende Verpflichtungserklärung beachtlich (VGH Baden-Württemberg, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15- juris).

    Freiwillige Unterhaltsleistungen von unterhaltsfähigen und -bereiten Dritten sind für die Prognose der Lebensunterhaltssicherung grundsätzlich zwar berücksichtigungsfähig (VGH Ba-Wü, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 60 ff.), allerdings müssen sie jederzeit realisierbar sein.

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 14.16

    Ausreise; Erlöschen; Erlöschensvoraussetzungen; Lebensunterhalt;

    Auszug aus VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
    Maßgeblich für die nach § 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG zu treffende Prognoseentscheidung, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für den Fall seiner zukünftigen Wiedereinreise auf Dauer oder zumindest auf absehbare Zeit gesichert ist, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen (vgl. BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 20).

    Je unsicherer der Zeitpunkt einer möglichen Wiedereinreise ist, umso schwieriger ist es, eine positive Prognose zu stellen, es sei denn, der Betreffende verfügt über feste wiederkehrende Einkünfte, etwa in Gestalt einer Altersrente, oder über ein ausreichendes, auch im Bestand gesichertes Vermögen (BVerwG, U.v. 23.3.2017 - 1 C 14/16 - juris Rn. 15).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlischt ein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nur dann, wenn es gemäß Art. 14 ARB 1/80 rechtmäßig aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit beschränkt wurde oder wenn der Rechtsinhaber das Gebiet des aufnehmenden EU-Mitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum und ohne berechtigte Gründe verlässt (vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, Rs. C-329/97 - juris Rn. 45 ff.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 49).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlischt ein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nur dann, wenn es gemäß Art. 14 ARB 1/80 rechtmäßig aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit beschränkt wurde oder wenn der Rechtsinhaber das Gebiet des aufnehmenden EU-Mitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum und ohne berechtigte Gründe verlässt (vgl. EuGH, U.v. 16.3.2000 - Ergat, Rs. C-329/97 - juris Rn. 45 ff.; EuGH, U.v. 8.12.2011 - Ziebell, C-371/08 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
    Ab einem Auslandsaufenthalt von ungefähr einem Jahr müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sein Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet ist (BayVGH, U.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 24; BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19/14 - BVerwGE 151, 377 bis 386; LS 1 und 2 in Fortentwicklung von BVerwG, U.v. 30.4.2009 - 1 C 6.08 - BVerwGE 134, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

    Auszug aus VG München, 07.08.2020 - M 4 S 19.5871
    § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AufenthG bezieht sich nach seinem Wortlaut nur auf die Klage gegen die "Befristung" eines Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 AufenthG (vgl. Samel: in Bergmann/Dienelt, AufenthG, 13. Auflage 2020, § 84 Rn. 14; a.A. mit ausführlicher Begründung VGH Baden-Württemberg, B.v. 13.11.2019 - 11 S 2996/19 - juris Rn. 41 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht