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   VG München, 07.09.2016 - M 18 K 15.1511   

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VG München, 07.09.2016 - M 18 K 15.1511 (https://dejure.org/2016,39635)
VG München, Entscheidung vom 07.09.2016 - M 18 K 15.1511 (https://dejure.org/2016,39635)
VG München, Entscheidung vom 07. September 2016 - M 18 K 15.1511 (https://dejure.org/2016,39635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 71 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Präimplantationsdiagnostik: Trophektodermbiopsie an muralen Trophektodermzellen | Subsidiarität einer Feststellungsklage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG München, 07.09.2016 - M 18 K 15.2602

    Eine Trophektodermbiopsie an muralen Trophektodermzellen zur Feststellung der

    Auszug aus VG München, 07.09.2016 - M 18 K 15.1511
    Die Klägerbevollmächtigten erhoben im Namen der Klägerin am 22. Juni 2015 eine Anfechtungsklage (M 18 K 15.2602) mit dem Antrag, den Bescheid der Landeshauptstadt München vom 2. Juni 2015 aufzuheben.

    Die Anfechtungsklage (M 18 K 15.2602) sei ein wirksameres Mittel, um das angestrebte Rechtsschutzziel zu erreichen.

    Die Feststellungsklage der Klägerin ist gegenüber der am 22. Juni 2015 eingelegten Anfechtungsklage mit dem Aktenzeichen M 18 K 15.2602 subsidiär gemäß § 43 Abs. 2 VwGO.

    Die mit der streitgegenständlichen Klage begehrte Feststellung, dass Trophektodermbiopsien an muralen TE-Zellen zur Feststellung der Entwicklungsfähigkeit eines Embryos nicht dem Erfordernis einer zustimmenden Bewertung der Bayerischen Ethikkommission unterliegen, wird inzident in der Anfechtungsklage vom 22. Juni 2015 ( M 18 K 15.2602) geklärt.

  • VG München, 07.09.2016 - 18 K 15.2602
    Die Klägerin führte im Verfahren M 18 K 15.1511 in den Schriftsätzen vom 17. April 2015 und 5. August 2015 weiter ins Feld, dass das Schutzgut des Embryonenschutzgesetzes, dass der Embryo selbst unversehrt bleibe, nicht betroffen sei.

    Die Beklagte erwiderte im Verfahren M 18 K 15.1511 in den Schriftsätzen vom 23. Juni 2015, 25. September 2015 und 28. September 2015 mit folgenden Erwägungen:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren, sowie des vorgegangenen Eilrechtsverfahrens M 18 S 15.2602 , des Verfahrens M 18 K 15.1511 und der beigezogenen Behördenakten verwiesen.

  • VG München, 07.09.2016 - M 18 K 15.2602

    Eine Trophektodermbiopsie an muralen Trophektodermzellen zur Feststellung der

    Die Beklagte erwiderte im Verfahren M 18 K 15.1511 in den Schriftsätzen vom 23. Juni 2015, 25. September 2015 und 28. September 2015 mit folgenden Erwägungen:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren, sowie des vorgegangenen Eilrechtsverfahrens M 18 S 15.2602, des Verfahrens M 18 K 15.1511 und der beigezogenen Behördenakten verwiesen.

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