Rechtsprechung
   VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25246
VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925 (https://dejure.org/2022,25246)
VG München, Entscheidung vom 07.09.2022 - M 18 K 18.1925 (https://dejure.org/2022,25246)
VG München, Entscheidung vom 07. September 2022 - M 18 K 18.1925 (https://dejure.org/2022,25246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,25246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB X § 104; SGB I § 43; SGB VIII § 19; SGB XII § 53; SGB VIII § 10 Abs. 4
    Kostenerstattung (Stattgabe), Betreuung in Eltern-Kind-Einrichtung, Mutter mit geistiger Behinderung, die älter als 27 Jahre ist, Hilfebedarf wegen eines persönlichkeitsindizierten Erziehungsdefizits, Entwicklungsfähiges Potential

  • rewis.io

    Kostenerstattung (Stattgabe), Betreuung in Eltern-Kind-Einrichtung, Mutter mit geistiger Behinderung, die älter als 27 Jahre ist, Hilfebedarf wegen eines persönlichkeitsindizierten Erziehungsdefizits, Entwicklungsfähiges Potential

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 19.08

    Geistige Behinderung; Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Jugendhilfe,

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Die Konkurrenz der möglichen Ansprüche des Elternteils auf Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff. SGB XII a.F. (bzw. nunmehr SGB IX) und auf Jugendhilfe nach dem SGB VIII wird von § 10 Abs. 4 SGB VIII geregelt (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 5 C 19.08 - juris Rn. 29, Anschluss BSG, 22.3.2012 - zitiert in DIJuF-Rechtsgutachten vom 10.4.2012 - JAmt 12, 208; BeckOGK/Schermaier-Stöckl, 1.7.2022, SGB VIII § 19 Rn. 53-53.1; Wiesner/Wapler/Struck, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 19 Rn. 18 f.; DIJuF-Rechtsgutachten vom 10.4.2012 - J 9.140 LS - Jugendamt 2012, 208 ff.).

    Die Behebung des Defizits ist nicht erforderlich (Struck, in Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 19 Rn. 9 m.w.N.) bzw. es wird nur darauf abgestellt, ob der Elternteil gerade dieser Form der Unterstützung bedarf (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 5 C 19/08 - juris Rn. 11).

    Schließlich kann auch der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Anwendung von § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII a.F. zur Lösung der Leistungskonkurrenz (BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 5 C 19.08 - juris; BSG, 22.3.2012 - zitiert in DIJuF-Rechtsgutachten vom 10.4.2012 - JAmt 12, 208) kein Hinweis darauf entnommen werden, dass die Regelung hinsichtlich der dort genannten Altersgrenze keine Anwendung finden solle.

    Vielmehr findet sich auch im § 19 SGB VIII a.F. die Bezugnahme auf eine Altersgrenze hinsichtlich des zu betreuenden Kindes, sodass auch aufgrund dessen ein Zuständigkeitswechsel erfolgen kann (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2009 - 5 C 19.08 - juris Rn. 19).

  • VG München, 07.11.2012 - M 18 K 11.326

    Sachliche Zuständigkeit für Leistungen nach § 19 SGB VIII im Fall einer Mutter

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Maßstab ist daher immer das Entwicklungspotenzial im Hinblick auf die Elternkompetenz und nicht auf die Erreichbarkeit einer Verselbstständigung (BeckOGK/Schermaier-Stöckl, 1.7.2022, SGB VIII § 19 Rn. 19, 20; OVG NW, B.v. 2.2.2017 - 12 B 119/17 - juris Rn. 8 ff.; NdsOVG, B.v. 18.7.2016 - 4 ME 163/16 - juris Rn. 4; BayLSG, U.v. 10.5.2016 - L 8 SO 46715 - UA S. 14; VG Gelsenkirchen, U.v. 10.6.2005 - 19 K 1193/03 - juris Rn. 21; VG Hamburg, U.v. 26.5.2005 - 13 K 195/05 - juris Rn. 25: ausreichend ist das Ziel eines Lebens in einer ambulant betreuten Wohnform, in der die betreffende Hilfeempfängerin auch vor der Geburt gelebt hat; VG München, U.v. 7.11.2012 - M 18 K 11.326 - juris Rn. 54).

    Dieser vereinzelt gebliebene Vorschlag kann mit seinem Argument, dass es widersinnig wäre, bei behinderten Elternteilen, die älter als 27 Jahre sind, den Jugendhilfeträger für zuständig zu halten, während bei jüngeren behinderten Elternteilen der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX zuständig sei, dem eindeutigen Wortlaut, der systematischen Stellung und dem Zweck der Vorschrift nichts Ausreichendes entgegensetzen (vgl. VG München, U.v. 8.6.2022 - M 18 K 17.4961 - juris Rn. 47; U.v. 7.11.2012 - M 18 K 11.326 - juris Rn. 66 ff.; offen gelassen BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 12 ZB 14.249 - unveröffentlicht Rn. 16).

  • VG Würzburg, 12.12.2013 - W 3 K 13.217

    Zuständiger Leistungsträger für die Unterbringung einer behinderten 31-jährigen

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Nicht geeignet ist die Leistung nach § 19 SGB VIII, wenn auf die Persönlichkeit der Mutter oder des Vaters nicht eingewirkt werden kann (VG Würzburg, U.v. 12.12.2013 - W 3 K 13.217 - juris).

    Die wohl von dem Beklagten unter Berufung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 12. Dezember 2013 (Az.: W 3 K 13.217 - juris [bestätigt durch BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 12 ZB 14.249 - unveröffentlicht]) vertretene Position, dass Ziel des entwicklungsfähigen Potenzials die vollständig selbstständige Lebensführung zusammen mit dem Kind sein müsse, verkennt dies.

  • VG München, 06.07.2022 - M 18 E 22.2359

    Hilfe für junge Volljährige, Einstellung von Jugendhilfeleistungen mit

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Soweit der Beklagte hierzu im Übrigen zur Untermauerung seiner Argumentation einen Vergleich zu den Regelungen in der Kooperationsvereinbarung vom 1. August 2010 zwischen dem Kläger als überörtlichem Sozialhilfeträger und den Landkreisen zieht, ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht bereits mehrfach festgestellt hat, dass durch diese Kooperationsvereinbarung ein Abweichen von den gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen nicht zulässig ist und diese daher insoweit unwirksam sind (vgl. zuletzt: VG München, B.v. 6.7.2022 - M 18 E 22.2359 - juris Rn. 73 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Nachdem mit dem ursprünglichen Klageantrag auch die Feststellung beantragt wurde, dass der Beklagte ab 1. Mai 2018 für die Leistung zuständig ist und dieser Klageantrag lediglich sachgerecht im Laufe des Verfahrens hinsichtlich der weiteren monatlich entstandenen Kosten über den Zeitraum 1. Mai 2018 bis 6. Januar 2019 konkretisiert wurde, ist auch insoweit bereits von einer Rechtshängigkeit mit Klageerhebung auszugehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.2001 - 5 C 34/00).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 9 A 118/16

    Lkw-Maut; Wegekostengutachten 2007; Gewogene durchschnittliche Mautgebühr;

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Da eine Erstattungspflicht jedoch erst mit Fälligkeit und damit vorliegend jeweils erst mit den ab dem 1. Mai 2018 erfolgten monatlichen (Teil-)Leistungen durch den Kläger an die Betreuungseinrichtung eintritt, sind die monatlich entstandenen (Teil-)Erstattungsansprüche auch erst ab dem jeweiligen Leistungszeitpunkt durch den Kläger zu verzinsen, vgl. § 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB; OVG NW, U.v. 30.11.2021 - 9 A 118/16 - juris Rn. 266 ff.).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Hinsichtlich des materiellen Rechts ist maßgeblich auf die Rechtslage für den Zeitraum vom 2. Januar 2017 bis 6. Januar 2019 abzustellen (vgl. VG München, U.v. 20.7.22 - M 18 K 18.4606 - juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 6/11 - juris Rn. 6).
  • VG München, 20.07.2022 - M 18 K 18.4606

    Kostenerstattung, Mehrfachbehinderung, Pflegestufe, Leistungen zur Teilhabe am

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Hinsichtlich des materiellen Rechts ist maßgeblich auf die Rechtslage für den Zeitraum vom 2. Januar 2017 bis 6. Januar 2019 abzustellen (vgl. VG München, U.v. 20.7.22 - M 18 K 18.4606 - juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 19.10.2011 - 5 C 6/11 - juris Rn. 6).
  • VG München, 08.06.2022 - M 18 K 17.4961

    Kostenerstattung, Betreuung in Eltern-Kind-Einrichtung, Mutter mit geistiger

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Dieser vereinzelt gebliebene Vorschlag kann mit seinem Argument, dass es widersinnig wäre, bei behinderten Elternteilen, die älter als 27 Jahre sind, den Jugendhilfeträger für zuständig zu halten, während bei jüngeren behinderten Elternteilen der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX zuständig sei, dem eindeutigen Wortlaut, der systematischen Stellung und dem Zweck der Vorschrift nichts Ausreichendes entgegensetzen (vgl. VG München, U.v. 8.6.2022 - M 18 K 17.4961 - juris Rn. 47; U.v. 7.11.2012 - M 18 K 11.326 - juris Rn. 66 ff.; offen gelassen BayVGH, B.v. 12.2.2014 - 12 ZB 14.249 - unveröffentlicht Rn. 16).
  • VG Hamburg, 26.05.2005 - 13 K 195/05

    Zur Anwendung von § 19 SGB 8 für die Unterbringung einer geistig/seelisch

    Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.1925
    Maßstab ist daher immer das Entwicklungspotenzial im Hinblick auf die Elternkompetenz und nicht auf die Erreichbarkeit einer Verselbstständigung (BeckOGK/Schermaier-Stöckl, 1.7.2022, SGB VIII § 19 Rn. 19, 20; OVG NW, B.v. 2.2.2017 - 12 B 119/17 - juris Rn. 8 ff.; NdsOVG, B.v. 18.7.2016 - 4 ME 163/16 - juris Rn. 4; BayLSG, U.v. 10.5.2016 - L 8 SO 46715 - UA S. 14; VG Gelsenkirchen, U.v. 10.6.2005 - 19 K 1193/03 - juris Rn. 21; VG Hamburg, U.v. 26.5.2005 - 13 K 195/05 - juris Rn. 25: ausreichend ist das Ziel eines Lebens in einer ambulant betreuten Wohnform, in der die betreffende Hilfeempfängerin auch vor der Geburt gelebt hat; VG München, U.v. 7.11.2012 - M 18 K 11.326 - juris Rn. 54).
  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2005 - 19 K 1193/03

    Mutter-Kind-Heim, gemeinsame Wonformen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - 12 B 119/17

    Vorläufige Gewährung von Jugendhilfe in Form der Unterbringung in einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2000 - 22 B 762/00

    Abgrenzung der zur Unterstützung eines geistig behinderten Elternteils mit Kind

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 ME 163/16

    Geistige Behinderung; Behinderung; seelische Behinderung; letzte

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht