Rechtsprechung
VG München, 07.09.2022 - M 22 E 22.4242 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123; LStVG Art. 6
Obdachlosenrecht, Erledigung durch Einweisung, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - rewis.io
Obdachlosenrecht, Erledigung durch Einweisung, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 03.08.2012 - 4 CE 12.1509
Obdachlosenrecht; Angebot der Unterbringung in einem Wohnwagen
Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 22 E 22.4242
Es wird an dieser Stelle aus Klarheitsgründen darauf hingewiesen, dass die von der Antragsgegnerin als Sicherheitsbehörde zu leistende Obdachlosenfürsorge nicht der "wohnungsmäßigen Versorgung", sondern lediglich der Verschaffung einer vorübergehenden Unterkunft einfacher Art (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5) dient.Obdachlose Personen müssen, weil ihre Unterbringung nur eine Notlösung sein kann, eine weitgehende Einschränkung ihrer Wohnansprüche hinnehmen, wobei freilich die Grenze zumutbarer Einschränkungen dort liegt, wo die Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung nicht mehr eingehalten sind (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2012 - 4 CE 12.1509 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
Auszug aus VG München, 07.09.2022 - M 22 E 22.4242
Damit ist sie ihrer Verpflichtung aus Art. 6 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) als örtlich zuständige Sicherheitsbehörde (hier Beseitigung einer - unfreiwilligen - Obdachlosigkeit, vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl 1995, 729) sowie dem Antragsbegehren hinreichend nachgekommen.