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   VG München, 08.04.2009 - M 23 K 08.4813   

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VG München, 08.04.2009 - M 23 K 08.4813 (https://dejure.org/2009,74010)
VG München, Entscheidung vom 08.04.2009 - M 23 K 08.4813 (https://dejure.org/2009,74010)
VG München, Entscheidung vom 08. April 2009 - M 23 K 08.4813 (https://dejure.org/2009,74010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zurückschiebungskosten; Verjährung; Unterbrechung der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 38.04

    Gebühren für Arzneimittelzulassung; Verjährung von Gebührenforderungen;

    Auszug aus VG München, 08.04.2009 - M 23 K 08.4813
    Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 VwKostG würde dann der Anspruch auf Zahlung der Kosten unabhängig von der ab Fälligkeit zu bestimmenden Dreijahresfrist spätestens mit dem Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung - zum Verhältnis der beiden Verjährungstatbestände des § 20 Abs. 1 VwKostG verweist das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 24.02.2005 - 3 C 38.04 - juris) - verjährt sein, mithin seit 2006 kein Anspruch des Beklagten mehr bestehen.

    Dies würde aber wohl der Funktion von Verjährungsvorschriften, dem Rechtsfrieden zu dienen und Rechtssicherheit herzustellen, nicht gerecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.2.2005, BVerwGE 123, 92/94 juris).

    Es kann hier aber letztlich offen bleiben, ob § 83 Abs. 4 Satz 3 AuslG bzw. § 70 Abs. 1 AufenthG nur die Zahlungsverjährung hinsichtlich einer festgesetzten Forderung regelt und es hinsichtlich der Festsetzungsverjährung bei § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwKostG bleibt (vgl. zu dieser Unterscheidung bei § 20 Abs. 1 VwKostG auch BVerwG, Urt. v. 24.2.2005, BVerwGE 123, 92/94 f.).

  • VG Karlsruhe, 02.04.2008 - 5 K 547/08

    Verjährung eines Anspruchs auf Erstattung von Abschiebungskosten

    Auszug aus VG München, 08.04.2009 - M 23 K 08.4813
    (Siehe hierzu Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02.04.2008 - 5 K 547/08).

    Nach Auffassung des Klägers, der sich hierbei auf die Begründung eines Urteils des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29.07.2008 (5 K 547/08 Juris) stützt, regeln § 83 Abs. 4 Satz 3 AuslG 1990 und § 70 Abs. 1 AufenthG mit der sechsjährigen Frist ab Fälligkeit nur die so genannte Zahlungsverjährung, nicht aber die Entstehungs- bzw. Festsetzungsverjährung.

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus VG München, 08.04.2009 - M 23 K 08.4813
    Da zu den in § 81 Abs. 1 AuslG bzw. § 69 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Auslagen auch die Abschiebungskosten im Sinne des § 82 AuslG bzw. § 66 AufenthG zählen (BVerwG, Urt. v. 14.6.2005, BVerwGE 124, 1/5; VGH Mannheim, Urt. v. 19.10.2005, 11 S 646/04, juris, Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 11 S 646/04

    Kostentragungspflicht von Abschiebungshaftkosten trotz unterbliebener

    Auszug aus VG München, 08.04.2009 - M 23 K 08.4813
    Da zu den in § 81 Abs. 1 AuslG bzw. § 69 Abs. 1 Satz 1 AufenthG genannten Auslagen auch die Abschiebungskosten im Sinne des § 82 AuslG bzw. § 66 AufenthG zählen (BVerwG, Urt. v. 14.6.2005, BVerwGE 124, 1/5; VGH Mannheim, Urt. v. 19.10.2005, 11 S 646/04, juris, Rn. 33).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04

    Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der

    Auszug aus VG München, 08.04.2009 - M 23 K 08.4813
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil 1 C 11/04 vom 14.06.2005) sei die Polizei bei einer Zurückschiebung auch weiterhin für die Erhebung der Zurückschiebungskosten zuständig.
  • VG Braunschweig, 29.07.2014 - 4 A 41/11

    Abschiebungskosten, Haftungsbeschränkung, Haftungsbeschränkungsregelung, Kosten,

    Der Anspruch ist auch nicht nach § 20 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. VwKostG verjährt, weil die Verjährung durch den Auslandsaufenthalt des Klägers nach § 70 Abs. 2 AufenthG unterbrochen wurde (Beschl. der erkennenden Kammer v. 05. Januar 2011, 4 A 247/10 und den die Beschwerde gegen diesen Beschluss ablehnende Entscheidung des Nds. OVG, Beschl. v. 10. Februar 2011, 4 PA 35/11; VG Oldenburg, Urt. v. 15. Februar 2010, 11 A 3104/08 unter Hinweis auf VGH Baden - Württemberg, Urt. v. 30. Juli 2009, 13 S 919/09; VG München, Urt. v. 08. April 2009, M 23 K 08.4813).
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