Rechtsprechung
VG München, 08.11.2018 - M 22 K 16.3198 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1, § 121 Abs. 1; WoGG § 1 Abs. 1 u. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 1; SGB I § 26 Abs. 1; BGB § 117
Bewilligung von Wohngeld bei mit nahen Angehörigen abgeschlossenen Mietverträgen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus VG München, 08.11.2018 - M 22 K 16.3198
Insbesondere muss sich der Vertrag nach den vom Bundesverwaltungsgericht im Ausbildungsförderungsrecht mit Urteil vom 4. September 2008 (BVerwGE 132, 10) getroffenen allgemeinen Feststellungen zur Anerkennungsfähigkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen (die von der Rechtsprechung auf das insoweit vergleichbare Wohngeldrecht übertragen wurden) anhand der tatsächlichen Durchführung klar und eindeutig von einer verschleierten Schenkung oder einer verdeckten, auch freiwilligen Unterhaltsgewährung abgrenzen lassen. - VGH Bayern, 24.04.2006 - 9 C 06.839
Auszug aus VG München, 08.11.2018 - M 22 K 16.3198
Die rechtliche Beurteilung ist hier ähnlich wie bei einem Darlehen unterhaltspflichtiger Personen, mit dessen Rückzahlung überhaupt nicht oder nur bei Eintritt eines ungewissen künftigen Ereignisses zu rechnen ist (vgl. auch BayVGH, B.v. 24.4.2006 - 9 C 06.839 - sowie B.v. 27.1.2003 - 9 C 02.3192).