Rechtsprechung
VG München, 09.01.2014 - M 15 K 12.4609 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Ausbildungsförderung; Überschreiten der Altersgrenze; keine Ausnahme von der Altersgrenze aus persönlichen oder familiären Gründen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.10.1980 - 5 C 64.78
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach Überschreitung …
Auszug aus VG München, 09.01.2014 - M 15 K 12.4609
Nur wenn diese Möglichkeit ausnahmsweise nicht bestanden hat, ist auch bei verspätetem Ausbildungsbeginn die Gewährung von Ausbildungsförderung noch gerechtfertigt (BVerwG, U.v. 16.10.1980 - 5 C 64/78 - BVerwGE 61, 87). - BVerwG, 08.03.1989 - 5 B 17.89
Auszubildende - Geburtstermin - Verspäteter Ausbildungsbeginn - …
Auszug aus VG München, 09.01.2014 - M 15 K 12.4609
Ein Förderungsbewerber ist dann an der rechtzeitigen Aufnahme seiner Ausbildung gehindert, wenn er aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen, in seinen persönlichen oder familiären Lebensverhältnissen liegenden Gründen eine objektiv gegebene Chance, eine entsprechende Ausbildung zu beginnen, bis zum Erreichen der Altersgrenze nicht wahrnehmen konnte (BVerwG, U.v. 8.3.1989 - 5 B 17.89 - Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 15 m.w.N.).