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   VG München, 09.01.2017 - M 7 S 16.3223   

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VG München, 09.01.2017 - M 7 S 16.3223 (https://dejure.org/2017,2141)
VG München, Entscheidung vom 09.01.2017 - M 7 S 16.3223 (https://dejure.org/2017,2141)
VG München, Entscheidung vom 09. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 (https://dejure.org/2017,2141)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

    Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 7 S 16.3223
    Einem vom Landratsamt zitierten Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 13. November 2013 - M 7 K 12.2797 - sei zu entnehmen, dass eine mehrfache Teilnahme an Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen vorauszusetzen sei, um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage zu stellen.

    Davon kann im Sinne der von der Kammer im Urteil vom 13. November 2013 - M 7 K 12.2797 - herangezogenen obergerichtlichen Rechtsprechung erst dann ausgegangen werden, wenn sich eine Tätigkeit positiv auf die Aktionsmöglichkeiten einer Vereinigung auswirkt bzw. ihre innere Organisation, ihren Zusammenhalt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - juris Rn. 25 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG und U. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 15 ff. zu § 54 Nr. 5 AufenthG).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

    Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 7 S 16.3223
    Davon kann im Sinne der von der Kammer im Urteil vom 13. November 2013 - M 7 K 12.2797 - herangezogenen obergerichtlichen Rechtsprechung erst dann ausgegangen werden, wenn sich eine Tätigkeit positiv auf die Aktionsmöglichkeiten einer Vereinigung auswirkt bzw. ihre innere Organisation, ihren Zusammenhalt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - juris Rn. 25 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG und U. v. 30. Juli 2013 - 1 C 9/12 - juris Rn. 15 ff. zu § 54 Nr. 5 AufenthG).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG München, 09.01.2017 - M 7 S 16.3223
    Nach der vom Antragsgegner zitierten Rechtsprechung genügt für eine entsprechende Annahme das bloße Innehaben einer extremistischen Weltanschauung ebenso wenig wie eine Kritik an Verfassungswerten und -grundsätzen, die Übereinstimmung oder Sympathie mit den Zielen einer verfassungsfeindlichen Organisation oder die wissenschaftliche Beschäftigung mit einer extremistischen Theorie (BVerwG, U. v. 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 - juris Rn. 60 f. m. w. N.), was als erlaubte Wahrnehmung insbesondere des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt ist.
  • VG Schleswig, 19.02.2024 - 7 A 279/23

    Die Entziehung des Waffenscheins wegen zweimaliger Teilnahme an rechtsextremen

    (2.) Nicht zu beanstanden ist daher die gerichtliche Fortschreibung der vorgenannten Maßstäbe, nach der sich die (bloße) Teilnahme an Veranstaltungen, die einer Partei zugeordnet werden können, die sich gegen elementare Grundsätze der Verfassung richtet, für die Annahme eignet, dass der Teilnehmer eine Vereinigung unterstützt, die Bestrebungen verfolgt oder verfolgt hat, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, wenn die Veranstaltungen die öffentliche Wahrnehmung dieser Partei stärken (vgl. VGH München, Beschl. v. 21.07.2021 - 24 ZB 21.167 -, juris Rn. 10; VG Bayreuth, a. a. O., Rn 24; VG Berlin, a. a. O., Rn. 17; VG München, Beschl. v. 09.01.2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19; Urt. v. 13.11.2013 - M 7 K 12.2797 -, juris Rn. 33).

    Ebenfalls mit den vorgenannten Maßstäben des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich vereinbar ist es, Veranstaltungen von Parteien, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind, als dazu geeignet anzusehen, öffentliche Aufmerksamkeit zu generieren, den Geltungsanspruch der Partei zu unterstreichen und dadurch auch ihr Aktions- und Rekrutierungspotential zu stärken, und selbiges für den Fall anzunehmen, dass Veranstaltungen zur programmatischen Zielverfolgung beitragen bzw. dem persönlichen Zusammenhalt von Mitgliedern und Sympathisanten dienen (vgl. VGH München, a. a. O.; VG Bayreuth, a. a. O.; VG Berlin, a. a. O.; VG München, Beschl. v. 09.01.2017, a. a. O.; Urt. v. 13.11.2013, a. a. O.).

    Im Falle des Klägers erschöpfen sich die Feststellungen des Beklagten zudem auch nicht darin, dass der Kläger eine rechtsextremistische Weltanschauung hätte, was für die Bejahung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. c) WaffG nicht genügen würde (vgl. VG München, Beschl. v. 09.01.2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19).

  • VG Berlin, 16.03.2020 - 1 L 14.20

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerbsberechtigung

    Im Falle des Antragstellers erschöpfen sich die Feststellungen des Antragsgegners zudem auch nicht darin, dass der Antragsteller eine rechtsextremistische Weltanschauung hat, was für die Bejahung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) WaffG nicht genügen würde (vgl. VG München, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223, juris Rn. 19).
  • VG Potsdam, 17.10.2022 - 3 L 627/22
    Soweit der Antragsgegner Erkenntnisse aus dem Zeitraum 2008 bis 2013 heranzieht, ließe der Wortlaut von § 5 Abs. 3 WaffG wohl zu, Tatsachen außerhalb des Bezugszeitraums zu berücksichtigen, sofern diese Rückschlüsse auf den Bezugszeitraum ermöglichen (vgl. VG München - Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 20).

    Allein das Innehaben einer rechtsextremen Anschauung genügt zur Annahme verfassungsfeindlicher Bestrebungen nicht (vgl. VG München, Beschluss vom 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 19 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22/09 -, juris Rn. 60: zur Auslegung von "Bestrebungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c BVerfSchG, der zur Definition verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Sinne des § 5 Abs. 2 WaffG herangezogen werden kann; vgl. BT-Drs.

  • OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 61/22

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsfeindlicher Bestrebungen;

    Selbst bei der (nicht mitgliedschaftlichen) Unterstützung verfassungsfeindlicher Vereinigungen erscheint zweifelhaft, ob die zweimalige und damit vereinzelt gebliebene (passive) Teilnahme an wiederkehrenden Veranstaltungen oder Demonstrationen die Annahme einer Unterstützungshandlung rechtfertigt oder ob davon erst dann ausgegangen werden kann, wenn sich eine Tätigkeit positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt bzw. ihre innere Organisation, ihren Zusammenhalt, ihren Fortbestand oder die Verwirklichung ihrer Ziele fördert und damit ihre potenzielle Gefährlichkeit festigt und ihr Gefährdungspotenzial stärkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. März 2005 - 1 C 26.03 -, juris Rn. 27 zu § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG; VG München, Beschl. v. 9. Januar 2017 - M 7 S 16.3223 -, juris Rn. 21 zu § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG bei Unterstützung von Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung durch Teilnahme an rechtsextremistischen Veranstaltungen).
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