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VG München, 09.03.2017 - M 18 E 17.315 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 5 Abs. 1 S. 1, § 27, § 35a, § 45 Abs. 2, § 104 Abs. 1 Nr. 2; VwGO § 88, § 123 Abs. 1
Fachliche Voraussetzungen für Betrieb einer Mutter-Kind-Einrichtung fehlen - rewis.io
Fachliche Voraussetzungen für Betrieb einer Mutter-Kind-Einrichtung fehlen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.03.2017 - M 18 E 17.315
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 12 CE 17.704
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 02.02.2017 - 12 CE 17.71
Verpflichtung im Wege der einstweiligen Anordnung bei der Erteilung von …
Auszug aus VG München, 09.03.2017 - M 18 E 17.315
Liegen diese Voraussetzungen vor, so besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Betriebserlaubnis (BayVGH, B.v. 2.2.2017 - 12 CE 17.71 - juris Rn. 30 m.w.N.).
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 12 CE 17.704
Voraussetzungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis einer …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 9. März 2017 (Az. M 18 E 17.315) wird aufgehoben. - VG München, 25.03.2021 - M 18 K 17.4848
Erteilung einer vorläufigen Betriebserlaubnis für eine Jugendhilfeeinrichtung
Mit Beschluss vom 8. März 2017 lehnte das Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand ab (M 18 E 17.315).Der Kläger hat das streitgegenständliche Begehren - die Erteilung einer vorläufigen Betriebserlaubnis - bereits im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfahren M 18 E 17.315 geltend gemacht.
- VG München, 25.03.2021 - M 18 K 17.5008
Verpflichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine …
Mit Beschluss vom 8. März 2017 lehnte das Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Bezug auf den Streitgegenstand ab (M 18 E 17.315).