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   VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.1775   

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VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.1775 (https://dejure.org/2016,29507)
VG München, Entscheidung vom 09.05.2016 - M 8 K 15.1775 (https://dejure.org/2016,29507)
VG München, Entscheidung vom 09. Mai 2016 - M 8 K 15.1775 (https://dejure.org/2016,29507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Klagebefugnis eines Wohnungserbbauberechtigten bei Verletzung des gemeinschaftlichen Erbbaurechts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG München, 08.09.2005 - M 8 K 05.1415
    Auszug aus VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.1775
    In diesem Zusammenhang verweise die Beklagte auch auf die Entscheidung des erkennenden Gerichts vom 8.9.2005, M 8 K 05.1415.

    Ein einzelner Wohnungseigentümer bzw. Wohnungserbbauberechtigter kann eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums bzw. Erbbaurechts nur in den engen Grenzen einer Notgeschäftsführung in Prozessstandschaft für die Eigentümergemeinschaft abwehren (vgl. VG München, U.v. 8.9.2005 - M 8 K 05.1415).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 B 92.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen das Verbot der

    Auszug aus VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.1775
    Grundsätzlich kann der einzelne Wohnungseigentümer (§ 1 Abs. 2 WEG) baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht nach § 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums im Raum steht (vgl. BVerwG, U.v. 20.8.1992 - 4 B 92/92 - juris; BayVGH, B.v. 08.07.2013 - 2CS 13.872 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 20.8.1992 - 4 B 92/92 - juris) bejaht eine Klagebefugnis des Sondereigentümers, sofern der Behörde bei ihrer Entscheidung über die Baugenehmigung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist.

  • VG München, 14.11.2017 - M 1 K 16.3688

    Nachbarklage einer Wohnungseigentümerin

    Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn das Sondereigentum unmittelbar von den Abstandsflächen des streitigen Bauvorhabens betroffen ist oder das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot im unmittelbaren Bezug zum Sondereigentum steht (siehe hierzu VG München, B.v. 9.5.2016 - M 8 K 15.1775 - juris Rn. 35).

    Hierdurch wird das Sondereigentum des Berechtigten und der übrigen Wohnungseigentümer inhaltlich bestimmt, sodass ein Sondernutzungsrecht zum Inhalt, nicht aber zum Gegenstand des Sondereigentums wird, ohne dass es darauf ankäme, ob das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist oder nicht; der Gegenstand des Sondernutzungsrechts bleibt Gemeinschaftseigentum (siehe Hügel in BeckOK BGB, Stand 1.11.2017, § 13 WEG Rn. 8 ff.; VG München, B.v. 9.5.2016 - M 8 K 15.1775 - juris Rn. 40 ff.).

  • VG Köln, 02.06.2022 - 8 K 2091/21
    vgl. VG München, Urteil vom 14. November 2017 - M 1 K 16.3688 -, juris, Rn. 20, und Urteil vom 9. Mai 2016 - M 8 K 15.1775 -, juris, Rn. 39 ff.
  • VG Köln, 24.09.2021 - 8 L 1524/21
    vgl. VG München, Urteil vom 14. November 2017 - M 1 K 16.3688 -, juris, Rn. 20, und Urteil vom 9. Mai 2016 - M 8 K 15.1775 -, juris, Rn. 39 ff.
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