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   VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746   

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VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746 (https://dejure.org/2022,11156)
VG München, Entscheidung vom 09.05.2022 - M 30 K 21.32746 (https://dejure.org/2022,11156)
VG München, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - M 30 K 21.32746 (https://dejure.org/2022,11156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3; AsylG § 3e
    Flüchtlingseigenschaft wegen drohender weiblicher Genitalverstümmelung zuerkannt

  • rewis.io

    Flüchtlingseigenschaft (bejaht), Inländische Fluchtalternative (verneint), Female Genital, Mutilation (FGM), Minderjähriges Mädchen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • VG München, 06.05.2021 - M 30 K 17.44261

    Beweisbeschluss zur Genitalverstümmelung in Sierra Leone

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    Das Gericht hat im Verfahren M 30 K 17.44261 durch Beschluss vom 6. Mai 2021 zur Situation weiblicher Genitalverstümmelung bzw. Beschneidung von Frauen in Sierra Leone Beweis erhoben und das Auswärtige Amt sowie den Verein "TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V." mit der Beantwortung der im Beschluss enthaltenen Fragen beauftragt.

    Im Übrigen wird auf die Gerichts- und Behördenakten (M 30 K 17.44261, M 30 K 17.44276, M 30 K 18.32331 und M 30 K 21.32746) sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 2 Mai 2022 Bezug genommen.

    FGM ist in Sierra Leone weder in der Verfassung noch durch einfaches Gesetz unmittelbar verboten (vgl. TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V., Schriftsatz vom 20.1.2022 in Beantwortung des Beweisbeschlusses vom 6. Mai 2021 im Verfahren M 30 K 17.44261 (fortan: "TDF, Antwortschreiben"), Nr. 1.1; EASO, COI Query (Q24-2021), FGM/C, Sierra Leone, 13.8.2021, S. 2 f.; US Department of State (USDOS), Sierra Leone 2020 Human Rights Report, 30.3.2021, S. 16 f.).

    Zwar sieht Section 33 (1) des "Child Rights Act" von 2007 eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bei Folter an sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bzw. Bestrafung von Kindern vor (vgl. Auswärtiges Amt in seiner Stellungnahme vom 8. Februar 2022 in Beantwortung des Beweisbeschlusses vom 6. Mai 2021 im Verfahren M 30 K 17.44261 (fortan: "AA, Antwortschreiben"), S. 1; TDF, Antwortschreiben, Nr. 1.1).

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    Daher ist Voraussetzung für ein glaubhaftes Vorbringen ein geeigneter Vortrag, welcher den Asylanspruch hinsichtlich der in die eigene Sphäre der Asylsuchenden fallenden Ereignisse - insbesondere ihren persönlichen Erlebnissen - lückenlos trägt (vgl. BVerwG, U.v. 8.5.1984 - 9 C 141/83 - juris Rn. 11).

    Die Ausländerin muss die persönlichen Umstände ihrer Verfolgung und Furcht vor einer Rückkehr hinreichend substantiiert, detailliert und widerspruchsfrei vortragen; sie muss kohärente und plausible wirklichkeitsnahe Angaben machen (vgl. BVerwG, B.v. 21.7.1989 - 9 B 239/89 - NVwZ 1990, 171; BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109/84 - NVwZ 1985, 658; BVerwG, U.v. 8.5.1984 - 9 C 141/83 - juris Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 11 A 633/05

    Sierra Leone, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    Ungelernten Arbeitslosen gelingt es nur durch Hilfstätigkeiten, Gelegenheitsarbeiten (z.B. im Transportwesen), Kleinhandel (z.B. Verkauf von Obst, Süßigkeiten, Zigaretten) und ähnlichen Tätigkeiten etwas Geld zu verdienen und in bescheidenem Umfang ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen (vgl. zu damals noch prekäreren Verhältnissen: OVG NRW, B.v. 6.9.2007 - 11 A 633/05.A - juris Rn 28).
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04

    Abschiebungsverbot; Sierra Leone; Genitalverstümmelung; Verfolgung; soziale

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    In Sierra Leone sind - in absoluter Hinsicht - aktuell fast neun von zehn Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren beschnitten (AA, Antwortschreiben, S. 3; UNICEF, Statistical Profile on Female Genital Mutilation/Cutting, Februar 2016 und vom Januar 2019; zur Annahme einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit bereits bei einer FGM-Rate von 80 bis 90% vgl. HessVGH, U.v. 23.3.2005 - 3 UE 3457/04.A - juris Rn. 41).
  • VG Trier, 23.11.2017 - 2 K 9945/16

    Pakistan, homosexuell, Strafbarkeit, Flüchtlingseigenschaft, soziale Gruppe

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    Als Folge der Verpflichtung, die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, waren auch die Entscheidungen in Ziffern 3 und 4 des Bescheids des Bundesamts vom ... Mai 2017 aufzuheben (zur ausführlichen gesetzessystematischen Begründung vgl. insoweit VG Trier, U.v. 23.11.2017 - 2 K 9945/16.TR - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    Auch wenn es sich bei den national begründeten Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK und dem nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand handelt (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - juris Leitsatz), lässt sich der nationale Maßstab für eine extreme Gefahr nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht auf die in § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK getroffene Regelung übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    Auch wenn es an einem verantwortlichen Akteur für eine erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 3 EMRK fehlt, können auch schlechte humanitäre Verhältnisse ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK begründen (VGH BW, U.v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 - juris Rn 164 m.w.N.), allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen, wenn außerordentliche individuelle Umstände hinzutreten.
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    Vorliegend ist zunächst entsprechend der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine gemeinsame Rückkehrprognose (vgl. BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45/18 - juris) der in einem gemeinsamen Haushalt lebenden klägerischen Kernfamilie, bestehend aus ihren Eltern und ihrer Schwester, anzustellen.
  • VGH Bayern, 23.03.2017 - 13a B 17.30030

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    Hierbei sind indes eine Vielzahl von Faktoren und somit die jeweiligen Gesamtumstände zu berücksichtigen, darunter etwa der Zugang für Rückkehrer zur Arbeit, Wasser, Nahrung, Gesundheitsversorgung sowie die Chance, eine adäquate Unterkunft zu finden, der Zugang zu sanitären Einrichtungen und nicht zuletzt die finanziellen Mittel zur Befriedigung elementarer Bedürfnisse, auch unter Berücksichtigung von Rückkehrhilfen usw. (BayVGH, U.v. 23.3.2017 - 13a B 17.30030 - juris Rn 23; VGH BW, a.a.O. Rn 174 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus VG München, 09.05.2022 - M 30 K 21.32746
    1.2.5.2 Hilfsweise, selbst wenn man eine grundsätzliche inländische Fluchtalternative annehmen würde, kann von der Klägerin i.S.d. § 3e Abs. 1 Nr. 2 AsylG nicht erwartet werden, sich am Ort des internen Schutzes niederzulassen; eine solche Niederlassung ist ihr unzumutbar, da für sie ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG festzustellen wäre (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 18.2.2021 - 1 C 4/20 - juris; Wittmann in Decker/Bader/Kothe, BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, 11. Edition Stand: 15.04.2022, § 3e Rn. 40).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • VG München, 20.06.2001 - M 21 K 98.50394
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

  • VG Düsseldorf, 15.08.2014 - 13 K 4740/13

    Abweisung eines Antrags auf Anerkennung als Flüchtling bei erfundenem

  • VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Abschiebungsverbot für Familien mit Kindern nach Afghanistan wegen schlechter

  • VG Sigmaringen, 21.03.2024 - A 14 K 3836/21
    Es komme in Sierra Leone immer wieder dazu, dass Kinder entführt und gegen den Willen der Eltern beschnitten würden (vgl. VG München, Urteil vom 09.05.2022 - M 30 K 21.32746 -).

    Dies gilt aufgrund der besonders hohen Prävalenz - auch in den urbanen Gebieten -, dem vorherrschenden sozialen Druck sowie der gesellschaftlichen Stellung der Soweis und deren finanziellen Motivations- wie Interessenlage, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die dazu führen würden - ausnahmsweise - die dargelegte beachtliche Wahrscheinlichkeit zu verneinen (vgl. VG München, Urteil vom 09.05.2022 - M 30 K 21.32746 -, Rn. 27 und Urteil vom 21.07.2022 - M 30 K 17.44576 -, Rn. 40 f., jeweils juris).

    Diese Möglichkeit besteht nach den Ausführungen von TERRE DES FEMMES "zweifelsfrei" (a.a.O., Nr. 3.7) und ist nach den Gesamtumständen und der Überzeugung des Einzelrichters auch als beachtlich wahrscheinlich anzusehen (vgl. VG München, Urteil vom 09.05.2022 - M 30 K 21.32746 -, Rn. 27 und Urteil vom 21.07.2022 - M 30 K 17.44576 -, Rn. 40, jeweils juris).

    Hilfsweise, für den Fall, dass man - dem Bundesamt folgend - aufgrund des vorliegenden Mangels einer Großfamilie mütterlicher- wie väterlicherseits eine beachtliche Wahrscheinlichkeit verneinen wollen würde, liegt im vorliegenden, konkreten Fall dennoch eine beachtliche Beschneidungswahrscheinlichkeit vor, da die Klägerin als besonders vulnerabel ist (vgl. zu einer besonderen Vulnerabilität aufgrund einer Schwerbehinderung des Vaters: VG München, Urteil vom 09.05.2022 - M 30 K 21.32746 -, Rn. 28, juris).

    So macht die Ethnie der Krio lediglich 2 % der Bevölkerung aus (BFA Österreich, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, 04.07.2018, S. 13) und es ist auch nicht ersichtlich, dass sie an einzigem Ort konzentriert leben würden, weshalb ihnen hinsichtlich FGM in Sierra Leone keine beachtliche Bedeutung beizumessen ist (vgl. VG München, Urteil vom 09.05.2022 - M 30 K 21.32746 -, Rn. 30 und Urteil vom 21.07.2022 - M 30 K 17.44576 -, Rn. 43, jeweils juris).

  • VG München, 25.07.2022 - M 30 K 17.49580

    Herkunftsland: Sierra Leone, Existenzminimumsicherung (bejaht),

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnismittellage - zwar im Grundsatz - davon auszugehen, dass unbeschnittene Mädchen bzw. minderjährige Frauen in Sierra Leone mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Opfer von FGM werden und ihnen daher eine Verfolgung i.S.d. § 3 AsylG droht (vgl. hierzu VG München, U.v. 9.5.2022 - M 30 K 18.32331 - juris Rn. 15 bis 27; U.v. 9.5.2022 - M 30 K 21.32746 - juris Rn. 15 bis 27).
  • VG München, 09.05.2022 - M 30 K 18.32331

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen drohender Genitalverstümmelung

    Im Übrigen wird auf die Gerichts- und Behördenakten (M 30 K 17.44261, M 30 K 17.44276, M 30 K 18.32331 und M 30 K 21.32746) sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 2 Mai 2022 Bezug genommen.
  • VG München, 21.07.2022 - M 30 K 17.44576

    Herkunftsland: Sierra Leone, Existenzminimumsicherung der Familie (verneint),

    Die Klägerin zu 2. hat einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach §§ 3 ff. AsylG (vgl. VG München, U.v. 9.5.2022 - M 30 K 18.32331 - juris; U.v. 9.5.2022 - M 30 K 21.32746 - juris).
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