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   VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319   

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VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319 (https://dejure.org/2018,21033)
VG München, Entscheidung vom 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319 (https://dejure.org/2018,21033)
VG München, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - M 9 SN 18.1319 (https://dejure.org/2018,21033)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 873 Abs. 1, § 1018; BayBO Art 66 Abs. 1 S. 1, Art. 68 Abs. 4; BauO NRW § 83
    Baugenehmigungsverfahren - Kein (subjektiv-öffentlicher) Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Baugenehmigungsverfahren - Kein (subjektiv-öffentlicher) Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit

  • notar-drkotz.de

    Grunddienstbarkeit und öffentliches Recht

  • ra.de
  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungs- und Fahrtrecht ist kein Abwehrrecht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2017 - 3 M 195/17

    Beschwerdefähigkeit eines Beschlusses; Verfahrensgegenstand eines

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Dann bedarf es einer derartigen Zwischenentscheidung von vorn herein nicht (vgl. OVG MV, B.v. 4.4.2017 - 3 M 195/17 - juris; Eyermann, VwGO, Stand: 14. Auflage 2014, § 80 Rn. 111).

    Die Festlegung eines Kostenanteils für die Entscheidung über den Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses war nicht veranlasst, da dieses Verfahren kein selbstständiges Nebenverfahren darstellt (vgl. OVG MV, B.v. 4.4.2017 - 3 M 195/17 - juris).

  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Ein derartiges Recht begründet dementsprechend kein Abwehrrecht des Nachbarn gegen die Baugenehmigung (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18; vgl. bspw. auch BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 2 CS 13.2267 - juris; B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris und OVG NW, B.v. 10.8.2016 - 7 A 2584/15 - juris).

    Private Rechte wie das Nutzungs- und Fahrtrecht werden durch die Erteilung einer Baugenehmigung weder berührt noch sagt die Baugenehmigung hierüber etwas aus (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris).

  • VGH Bayern, 27.01.2017 - 15 B 16.1834

    Schutz "klassischer Gewerbenutzung" vs. Teilumnutzung einer Lagerhalle für das

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Dies sei nach einer neueren Entscheidung des BayVGH, U.v. 27.1.2017 - 15 B 16.1834 - juris unzulässig.

    Deswegen geht auch die auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 2017 - 15 B 16.1834 - juris gestützte Argumentation fehl, da diese eine andere rechtliche Ausgangssituation betrifft: Streitgegenständlich war dort ein Anspruch des Bauherren auf Erteilung einer Baugenehmigung.

  • VG München, 01.08.2016 - M 11 SN 16.2976

    Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung wegen befürchteter Beeinträchtigung

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Private Rechte wie das Nutzungs- und Fahrtrecht werden durch die Erteilung einer Baugenehmigung weder berührt noch sagt die Baugenehmigung hierüber etwas aus (vgl. BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris; VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris).

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch der Umstand, dass sich die Baugenehmigungsbehörde eventuell dafür hätte entscheiden können, die Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses abzulehnen, wenn und soweit von ihr wegen entgegenstehender (privater) Rechte Dritter kein Gebrauch gemacht werden kann, ebenfalls keinen subjektiv-öffentlichen Nachbarschutz begründet, da die Antragstellerin keinen Rechtsanspruch darauf hat, dass die Bauaufsichtsbehörde von der Befugnis zur Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses Gebrauch macht (statt aller VG München, B.v. 1.8.2016 - M 11 SN 16.2976 - juris).

  • VGH Bayern, 09.12.2016 - 15 CS 16.1417

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Dementsprechend verzichten die Obergerichte regelmäßig in Gänze auf eine Entscheidung über derartige Anträge (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2016 - 15 CS 16.1417 - juris).
  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Irreparable Zustände können demnach rechtlich und auch praktisch im Baurecht nicht eintreten (vgl. andererseits BVerfG, B.v. 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 - juris für einen Ausnahmefall, in dem ein Hängebeschluss notwendig war: Behördlich erzwungene Abgabe einer Vermögensauskunft würde zu irreparablen Folgen für die Kreditwürdigkeit des Beschwerdeführers führen).
  • VG München, 21.07.2017 - M 9 SN 17.1897

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mobilfunkanlage wegen Verletzung eines Geh-

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Eine derartige Verletzung drittschützender Vorschriften ergibt sich nicht aus einer Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit der Antragstellerin (umfassend dazu schon VG München, B.v. 21.7.2017 - M 9 SN 17.1897 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG München, 02.07.2018 - M 9 SN 18.2593

    Nachbarschutz aus dem Gebot der Rücksichtnahme - Festlegung von

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Der Antrag auf Erlass eines Hänge- bzw. Schiebebeschlusses ist bereits unzulässig, da kein Rechtsschutzbedürfnis für eine derartige "Zwischenentscheidung" erkennbar ist (vgl. dazu umfassend VG München, B.v. 2.7.2018 - M 9 SN 18.2593 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Es ist dem Vollrecht Eigentum, das im grundstücksbezogenen öffentlichen Baurecht im Regelfall Grundlage einer Nachbaranfechtung ist, vgl. Art. 66 Abs. 1 Satz 1 BayBO, nicht vergleichbar: Das Nutzungs- und Fahrtrecht deckt nur einen geringen Teil der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks ab (vgl. auch den Gesetzeswortlaut, § 1018 BGB: "in einzelnen Beziehungen"), es stellt sich gleichsam als "Eigentumssplitter" bzw. als "Ausschnitt aus dem Eigentum" dar, was als Berufungsposition nicht ausreicht, um öffentlich-rechtlich Nachbarschutz zu vermitteln (vgl. dazu z.B. VG München, U.v. 23.11.2016 - M 9 K 15.4601 - juris; U.v. 24.11.2009 - M 1 K 09.2075 - juris).
  • VGH Bayern, 25.11.2013 - 2 CS 13.2267

    Beschwerde; Baugenehmigung Nachbar; Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht)

    Auszug aus VG München, 09.07.2018 - M 9 SN 18.1319
    Ein derartiges Recht begründet dementsprechend kein Abwehrrecht des Nachbarn gegen die Baugenehmigung (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 18; vgl. bspw. auch BayVGH, B.v. 25.11.2013 - 2 CS 13.2267 - juris; B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris und OVG NW, B.v. 10.8.2016 - 7 A 2584/15 - juris).
  • VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789

    Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)

  • VG München, 26.10.2017 - M 9 S 17.3585

    Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zum Neubau eines

  • VG München, 24.11.2009 - M 1 K 09.2075

    Geh- und Fahrtrecht; Immissionen durch Zu- und Abfahrtsverkehr

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 7 A 2584/15

    Erteilung einer Baugenehmigung hinsichtlich Nachbarschutzes; Rücksichtnahmegebot

  • VG München, 26.10.2023 - M 9 SN 23.4418

    Nachbarantrag, Auffüllung, Außenbereich, Gebot der Rücksichtnahme

    Unabhängig davon, ob der zusätzlich gestellte Antrag auf Erlass eines sogenannten Hängebeschlusses (richtig: Zwischenverfügung) bereits unzulässig ist, da kein Rechtsschutzbedürfnis hierfür erkennbar ist (hierzu umfassend VG München, B.v. 9.7.2018 - M 9 SN 18.1319 - juris Rn. 28 - 30 m.w.N.), hat dieser keinen Erfolg, da der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt wird und somit kein Raum bleibt für den Erlass einer dem widersprechenden Zwischenverfügung.
  • VG Würzburg, 04.09.2018 - W 4 S 18.722

    Erweiterung einer Fläche für den Sand- und Kiesabbau

    Insofern kann nichts anderes gelten als im Rahmen der Anfechtung einer Genehmigung durch private Dritte (vgl. hierzu z.B. VG München, B.v. 9.7.2018 - M 9 SN 18.1319 - juris Rn. 25).
  • VG München, 22.05.2023 - M 9 SN 22.5578

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung, Einfügen nach der überbaubaren

    Der zwischenzeitlich gestellte Antrag auf Erlass eines sogenannten Hänge- bzw. Schiebebeschlusses (richtig: Zwischenverfügung) ist bereits unzulässig, da kein Rechtsschutzbedürfnis hierfür erkennbar ist (hierzu umfassend VG München, B.v. 9.7.2018 - M 9 SN 18.1319 - juris Rn. 28 - 30 m.w.N.).
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