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   VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293   

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VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293 (https://dejure.org/2017,30342)
VG München, Entscheidung vom 09.08.2017 - M 9 E 17.3293 (https://dejure.org/2017,30342)
VG München, Entscheidung vom 09. August 2017 - M 9 E 17.3293 (https://dejure.org/2017,30342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 15 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6, § 61 Abs. 2; BeschV § 6 Abs. 1, § 32 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4; RL 2013/33/EU Art. 15 Abs. 1; VwGO § 123
    Erfolgreicher Eilantrag eines Asylbewerbers auf Erteilung einer einstweiligen Beschäftigungserlaubnis

  • rewis.io

    Erfolgreicher Eilantrag eines Asylbewerbers auf Erteilung einer einstweiligen Beschäftigungserlaubnis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG München, 05.04.2017 - M 9 K 17.254

    Beurteilung der Bleibeperspektive anhand der Gesamtstatistik des Bundesamts für

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Mit Blick auf die erhobene Klage kommt der Bundesamt-Statistik nach Ansicht des Gerichts generell keine besondere Aussagekraft mehr zu (vgl. bereits VG München, U.v. 5.4.2017 - M 9 K 17.254 - juris), da sie - soweit ersichtlich -nicht auf die Bestandskraft der Entscheidungen abstellt.

    Der Antragsteller wird im Rahmen des Klageverfahrens v.a. ein entsprechendes Sprachzertifikat nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) - mindestens für das Sprachniveau B1 (vgl. § 2 Abs. 11 AufenthG), am besten für die nach seinem Vortrag auch bereits belegten Stufen B2 und C1, da entsprechende Kenntnisse für den Erfolg einer Ausbildung unerlässlich erscheinen - vorzuweisen und nach Möglichkeit einen Pass als Identitätsnachweis zu beschaffen haben (vgl. zu dieser Forderung VG München, U.v. 5.4.2017 - M 9 K 17.254 - juris), um seine Ausbildung weiter vorantreiben zu dürfen.

  • VGH Bayern, 25.01.2017 - 10 CE 16.2342

    Beschäftigungserlaubnis für Berufsausbildung eines Asylbewerbers

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Etwaige Fernziele wie die Verhinderung einer (weiteren) Verfestigung des Aufenthalts nach § 60a Abs. 2 Satz 4 und 5 AufenthG (sog. 3+2-Regelung) sind bei der Entscheidung über die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis ("Parallelverfahren", vgl. BayVGH, B.v. 25.1.2017 - 10 CE 16.2342 - juris) außer Betracht zu lassen - und verbieten sich nach Ansicht des Gerichts jedenfalls in Fällen wie dem Vorliegenden bereits deshalb, weil gerade die von der Ausländerbehörde erlaubte Einstiegsqualifizierung (Bl. 103 und 114 d. BA) den "Grundstein" für eine derartige Verfestigung gelegt hat.
  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Weiter ist zugunsten des Antragstellers zu berücksichtigen, dass er sich bereits seit langem im Asylverfahren befunden hat (vgl. BVerwG, B.v. 28.12.1990 - 1 B 14/90 - juris), dass er eine qualifizierte Berufsausbildung - eine qualifizierte Berufsausbildung setzt im Anschluss an § 6 Abs. 1 BeschV voraus, dass es sich, wie vorliegend, um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt und dass die Berufsausbildung mindestens zwei Jahre dauert (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: März 2016, § 60a AufenthG, Rn. 288.3) - anstrebt und über die Anrechnung teilweise schon "verwirklicht" hat, dass er nach mehreren der Ausländerbehörde vorgelegten Schulzeugnissen bereits über gute Sprachkenntnisse verfügt und sich durch (Intensiv-) Deutschkurse weiter fortbildet (siehe aber auch unten, Ziff. 3 des Beschlusses) und dass er nach Angaben seiner Arbeitgeberin (und den vorgelegten Nachweisen) im Rahmen seiner bisherigen Ausbildungsabschnitte gute Leistungen erbracht hat, dem Ausbildungsstand des ersten Lehrjahres deutlich voraus ist und sich stets lern- und integrationswillig gezeigt hat.
  • VG Karlsruhe, 11.01.2017 - A 4 K 2343/16

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer sog. Passverfügung bei einem zuvor gestellten

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Zum anderen lässt sich auch die im Bescheid noch festgestellte Verletzung des § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AsylG - fehlende Mitwirkung im Asylverfahren - mit Blick auf die vorgelegte Geburtsurkunde nicht mehr ohne Weiteres annehmen, wie auch § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylG zeigt (vgl. zur Geburtsurkunde OVG Hamburg, B.v. 29.9.2014 - 2 So 76/14 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 11.1.2017 - A 4 K 2343/16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 11 S 1067/17

    Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Damit ist irrelevant, dass § 61 Abs. 2 AsylG auf Rechtsfolgenseite Ermessen vorsieht und dass damit ein gebundener Anspruch grundsätzlich nicht besteht; eine Ermessensreduzierung auf Null ist für den Erlass einer Regelungsanordnung gerade nicht notwendig, auch ein Anspruch auf erneute fehlerfreie Ausübung des Ermessens kann mit einer vorläufigen Regelung gesichert werden (vgl. VGH BW, B.v. 27.6.2017 - 11 S 1067/17 - juris; NdsOVG, B.v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - juris; Eyermann, VwGO, Stand: 14. Auflage 2014, § 123 Rn. 50).
  • VGH Bayern, 21.04.2017 - 10 ZB 16.2281

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Unzulässige

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Zwar sind die Ausführungen des Bevollmächtigen zu Art. 15 Abs. 1 RL EU 2013/33 nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das Gericht anschließt, unzutreffend (vgl. BayVGH, B.v. 21.4.2017 - 10 ZB 16.2281 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Das bedeutet, dass die an sich 36-monatige Ausbildung um acht Monate verkürzt wurde, wie es § 8 Abs. 1 BBiG und § 1 Satz 1 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Einstiegsqualifizierung (Einstiegsqualifizierungsförderungs-Anordnung - EQFAO) vom 20. September 2007 (ANBA 2007 Nr. 10 S. 4), zuletzt geändert durch die Dritte Änderungs-Anordnung vom 12. Februar 2016 (ANBA 2016 Nr. 4 S. 5) vorsehen (vgl. dazu auch VGH BW, B.v. 4.1.2017 - 11 S 2301/16 - juris).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 7 CE 13.2063

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Erfolgsaussichten in der Hauptsache

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Das Prozedere gleicht damit bspw. Fällen, in denen Schüler vorläufig zum Unterricht - in höheren Klassen oder an bestimmten Schulen - zugelassen werden, um irreparable Nachteile zu vermeiden (dazu bspw. BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 7 CE 13.2063 - juris).
  • OVG Hamburg, 29.09.2014 - 2 So 76/14

    Sog. Passverfügung gegenüber vollziehbar ausreisepflichtigem ehemaligen

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Zum anderen lässt sich auch die im Bescheid noch festgestellte Verletzung des § 15 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AsylG - fehlende Mitwirkung im Asylverfahren - mit Blick auf die vorgelegte Geburtsurkunde nicht mehr ohne Weiteres annehmen, wie auch § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylG zeigt (vgl. zur Geburtsurkunde OVG Hamburg, B.v. 29.9.2014 - 2 So 76/14 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 11.1.2017 - A 4 K 2343/16 - juris).
  • VG Berlin, 14.04.2016 - 11 L 49.16

    Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Service-Mitarbeiter/Übersetzer

    Auszug aus VG München, 09.08.2017 - M 9 E 17.3293
    Die die Ablehnungsentscheidung tragenden Ermessensgründe wecken - auch in Ansehung der Vorgaben des IMS vom 1. September 2016, Az. IA2-2081-1-8-19 - bei einem seit mehr als vier Jahren im Bundesgebiet aufhältigen und seit mehr als zwei Jahren hier arbeitenden Asylbewerber hinreichende Zweifel, um die tenorierte vorläufige Regelung zu treffen (vgl. auch VG Berlin, B.v. 14.4.2016 - 11 L 49.16 - juris):.
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08

    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme i.R.d. § 35a Sozialgesetzbuch

  • VG Augsburg, 22.11.2017 - Au 6 K 17.1271

    Erfolglose Klage eines nigerianischen Asylbewerbers auf Erteilung einer Erlaubnis

    b) Das Gericht hat des Weiteren keine Zweifel daran, dass auch die abstrakt niedrige Anerkennungsquote von Asylanträgen für Nigeria nach den Statistiken des Bundesamts ein geeignetes Ermessenskriterium ist (dagegen VG München, B.v. 9.8.2017 - M 9 E 17.3293 - juris Rn. 28 ff.).

    (1) Aus den Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 1. September 2016 (IMS IA2-2081-1-8-19) ergibt sich - unabhängig von deren fehlenden Bindungswirkung in Bezug auf das gerichtliche Verfahren - nichts anderes (so aber VG München, B.v. 9.8.2017 - M 9 E 17.3293 - juris Rn. 34).

    (2) Auch der Umstand, dass sich im Einzelfall im Gerichtsverfahren eine vom Bundesamt abweichende Beurteilung - beispielsweise durch Hinzutreten bisher nicht bekannter oder neu eingetretener Umstände - ergeben kann und daher die Statistik des Bundesamts nicht das gerichtliche Verfahren präjudiziert, führt nicht zu einer generell fehlenden Aussagekraft der Statistiken des Bundesamts (so aber VG München, B.v. 9.8.2017 - M 9 E 17.3293 - juris Rn. 33 ff.).

    Bei Anwendung eines Wahrscheinlichkeitsmaßstabs auf die jeweiligen Einzelfälle ist es daher sogar zwingend, dass bei einer hypothetischen Betrachtung von 100 Einzelfällen der Ausgang einiger Verfahren vom Ausgang der Mehrzahl der Verfahren abweicht (siehe hierzu VG München, B.v. 9.8.2017 - M 9 E 17.3293 - juris Rn. 33).

    Somit ist nicht entscheidungserheblich, ob es sich hierbei um zulässige Ermessenserwägungen handelt (siehe hierzu VG München, B.v. 9.8.2017 - M 9 E 17.3293 - juris Rn. 36).

  • VG Bayreuth, 11.09.2017 - B 6 E 17.32762

    Beschäftigungserlaubnis eines Asylbewerbers für eine Ausbildung

    Was die privaten Belange des Antragstellers betrifft, hat die Behörde insbesondere zu berücksichtigen, ob er die Sprachkenntnisse, mindestens Stufe B1, am besten die Stufen B 2 oder C1 nachweist, die jedenfalls für eine erfolgreiche schulische Ausbildung in der Berufsschule unerlässlich sind (VG München, B. v. 09.08.2017 - M 9 E 17.3293 - juris Rn 40).

    Der Antragsgegner ist insbesondere in diesem Zusammenhang zu Recht davon ausgegangen, dass die Zulassung zu einer EQ durch das Landratsamt ... den kein schutzwürdiges Vertrauen darauf begründet, dass dem Antragsteller auch, wenn er sie erfolgreich absolviert, eine entsprechende Ausbildung erlaubt werden wird (a. A. VG München, B. v. 09.08.2017 - M 9 E 17.3293 - juris Rn. 36).

  • VG Regensburg, 31.10.2018 - RN 3 K 18.32144

    Keine Beschäftigungserlaubnis zu Ausbildungszwecken während eines Asylverfahrens

    Das Verwaltungsgericht München weise in seinem Beschluss vom 9. August 2017 (Az. M 9 E 17.3293) ausdrücklich darauf hin, dass etwaige Fernziele wie die Verhinderung einer (weiteren) Verfestigung des Aufenthalts nach § 60a Abs. 2 Satz 4.
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