Rechtsprechung
   VG München, 09.09.2015 - M 24 S 15.3187   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27713
VG München, 09.09.2015 - M 24 S 15.3187 (https://dejure.org/2015,27713)
VG München, Entscheidung vom 09.09.2015 - M 24 S 15.3187 (https://dejure.org/2015,27713)
VG München, Entscheidung vom 09. September 2015 - M 24 S 15.3187 (https://dejure.org/2015,27713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,27713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Anwendungsvorrang jugendhilferechtlicher Bestimmungen steht dem Erlass einer Zuweisungsentscheidung nicht entgegen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 23.09.2014 - 12 CE 14.1833

    Einstweilige Anordnung; Inobhutnahme unbegleitet eingereister (asylsuchender)

    Auszug aus VG München, 09.09.2015 - M 24 S 15.3187
    Bei einer solchen Sachlage, in der sich eine verlässliche Klärung des Alters nicht sogleich herbeiführen lässt, hat das Jugendamt im Zweifel, also dann, wenn das Vorliegen der Minderjährigkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann, eine Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII gleichwohl anzuordnen, bis das tatsächliche Alter des Betroffenen festgestellt ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2014 - 12 CE 14.1833, 12 C 14.1865 - juris Rn. 20-23).

    Diese Rechtsansicht steht im Einklang mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. September 2014 - 12 CE 14.1833.

    Demgegenüber bliebe der Antragsteller weiterhin den möglichen Gefahren einer unbegleiteten Unterbringung in einer Asylbewerberunterkunft für Erwachsene ausgesetzt, denen der Gesetzgeber mit dem Erlass der in § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII getroffenen Regelung gerade begegnen wollte (BayVGH, B.v. 23.9.2014 - 12 CE 14.1833 - juris Rn. 25f.) und die der Antragsteller, wie oben ausgeführt, seinerseits mit der Herbeiführung einer gerichtlichen Eilentscheidung gegenüber dem Rechtsträger des örtlich zuständigen Jugendamts herbeiführen kann.

  • VG Berlin, 18.04.2011 - 20 L 331.10

    Inobhutnahme des unbegleitet eingereisten Minderjährigen und asylrechtliches

    Auszug aus VG München, 09.09.2015 - M 24 S 15.3187
    Hierbei wird vergleichend die Entscheidung des VG Berlin, B.v.18.4.2011 - 20 L 331.10 - zu einem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO herangezogen, die zu einer Weiterleitungsanordnung eines unbegleiteten Heranwachsenden erging, bei dem zum Entscheidungszeitpunkt im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Weiterleitungsanordnung nicht abschließend geklärt war, ob er noch minderjährig ist.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 1 ER 301.92

    Vollzugsaufschub - Vereinsverbot - Verfassungsmäßige Ordnung - Parteiverbot -

    Auszug aus VG München, 09.09.2015 - M 24 S 15.3187
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung sind auch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache als wesentliches, aber nicht als alleiniges Indiz zu berücksichtigen (beispielsweise BVerwG, B.v. 25.3.1993 - 1 ER 301/92 - NJW 1993, 3213, juris Rn. 3).
  • VG Kassel, 31.05.2019 - 1 L 1159/19

    Bei Inobhutnahme durch das Jugendamt richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach

    Daher wird die asylverfahrensrechtliche Zuweisungsentscheidung zu dem Zeitpunkt, in dem eine behördliche (positive) Entscheidung des zuständigen Jugendamtes über die Inobhutnahme erfolgt, (ex nunc) rechtswidrig (VG München, Beschluss vom 9. September 2015 - M 24 S 15.3187).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht