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VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147 |
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- BAYERN | RECHT
VwGO § 75, § 113 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1, § 35 Abs. 2, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 5, Nr. 6, Nr. 7, Nr. 8; BayBO Art. 71 S. 1; BauNVO § 4 Abs. 1, Abs. 2
Erfolgreiche Klage auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides im Außenbereich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
- VGH Bayern, 13.12.2018 - 2 B 18.1797
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist dabei nicht nach geografisch mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG vom 06.11.1968 BVerwGE 31, 22 und vom 02.04.2007 BauR 2007, 1383).Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, dessen städtebauliches Gewicht also jedenfalls über das einer Splittersiedlung (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) hinausgeht (BVerwG vom 06.11.1968 a.a.O. und vom 03.06.1977 Az.: IV C 38.75 - Juris).
Danach ist - wie ausgeführt - für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.1968 a.a.O.).
- VG München, 03.12.2007 - M 8 K 07.1333
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Dem Vorbescheidsverfahren waren mehrere Gerichtsverfahren vorausgegangen (M 8 K 07.1333, M 8 K 13.5439 und M 8 K 15.4154).Bei den Verfahren M 8 K 07.1333 und M 8 K 13.5439 wurde jeweils Beweis durch Einnahme eines Augenscheins erhoben.
Im Verfahren M 8 K 13.5439 stellte sich die bauliche Situation vor Ort deutlich verändert gegenüber der des Verfahrens M 8 K 07.1333 dar; die Klagen in den Verfahren M 8 K 13.5439 und M 8 K 15.4515 wurden aber jeweils nach einem Hinweis des Gerichts bezüglich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zurückgenommen.
- BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07
"Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist dabei nicht nach geografisch mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhalts zu entscheiden (BVerwG vom 06.11.1968 BVerwGE 31, 22 und vom 02.04.2007 BauR 2007, 1383).Es kommt dabei regelmäßig weder auf die Zweckbestimmung noch die Entstehungsgeschichte der vorhandenen Bebauung an (vgl. BVerwG, B.v. 2.4.2007 - 4 B 7.07 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Der Belang des Schutzes der natürlichen Eigenart der Landschaft verfolgt den Zweck, den Außenbereich mit seiner naturgegebenen Bodennutzung für die Allgemeinheit zu erhalten (BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774). - BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00
Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung" …
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Ansonsten kommt es sowohl für die Annahme des Bebauungszusammenhangs als auch für die Beurteilung der "näheren Umgebung" nach § 34 BauGB entscheidend auf die tatsächlich vorhandene städtebauliche Situation an, wobei unbeachtlich ist, ob die vorhandene Bebauung oder die ausgeübte Nutzung materiell illegal ist, solange, wie vorstehend ausgeführt, die zuständigen Behörden den Bestand dulden oder wegen formeller Legalität dulden müssen (vgl. BVerwG, B.v.12.2.2000 - 4 B 1.00 - juris). - BVerwG, 08.10.2015 - 4 B 28.15
Baumreihen und Hecken als Grenzen des Bebauungszusammenhangs
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Der Bebauungszusammenhang endet regelmäßig am letzten Baukörper (vgl. aktuell BVerwG, B.v. 8.10.2015 - 4 B 28.15 - juris Rn. 5 f.). - BVerwG, 12.06.1986 - 4 B 120.86
Würdigung und Subsumtion des Rechtsbegriffs des Sicheinfügens in eine …
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Eine Beeinträchtigung ist jedoch ausgeschlossen, wenn das Baugrundstück sich wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die naturgegebene Bodennutzung noch für Erholungszwecke eignet oder seine Schutzwürdigkeit durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat (BVerwG, B.v. 8.7.1986 - 4 B 120.86 - juris Rn. 3). - BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 38.75
Beeinträchtigung öffentlicher Belange - Verfestigung einer Splittersiedlung - …
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist, dessen städtebauliches Gewicht also jedenfalls über das einer Splittersiedlung (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) hinausgeht (…BVerwG vom 06.11.1968 a.a.O. und vom 03.06.1977 Az.: IV C 38.75 - Juris). - BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 13.00
Außenbereich; Nutzungsänderung; Splittersiedlung; Verfestigung; Nutzungsaufgabe; …
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Ähnliches gilt für die Auffüllung einer Lücke innerhalb einer bestehenden Splittersiedlung, wenn sich ein Vorhaben deutlich unter den vorhandenen Bestand unterordnet (vgl. BVerwG, U.v. 3.6.1977 - 4 C 37.75 und v. 18.5.2001 - 4 C 13.00 - juris). - BVerwG, 09.11.2005 - 4 B 67.05
Voraussetzungen für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs bei daran …
Auszug aus VG München, 09.10.2017 - M 8 K 17.1147
Auch nur tatsächlich existente Gebäude, mit deren Vorhandensein sich die Bauaufsichtsbehörde zweifelfrei und dauerhaft abgefunden hat, können zur Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gegebenenfalls beitragen (vgl. BVerwG, B.v. 9.11.2005 - 4 B 67.05 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 17.01.2011 - 15 B 10.1446
Bauvorbescheid; Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; natürliche Eigenart der …
- VGH Bayern, 13.12.2002 - 1 B 02.1184