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   VG München, 10.01.2011 - M 8 K 10.3187   

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https://dejure.org/2011,16986
VG München, 10.01.2011 - M 8 K 10.3187 (https://dejure.org/2011,16986)
VG München, Entscheidung vom 10.01.2011 - M 8 K 10.3187 (https://dejure.org/2011,16986)
VG München, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - M 8 K 10.3187 (https://dejure.org/2011,16986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Klagebefugnis eines Sondereigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten bei Störungen durch einen anderen Sondereigentümer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einer Störung durch einen anderen Sondereigentümer hat ein Sondereigentümer keine Klagebefugnis auf bauaufsichtliches Einschreiten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine öffentliche-rechtliche Nachbarklage innerhalb Wohnungseigentümergemeinschaft zulässig; §§ 13 Abs. 1, 15 Abs. 3 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Im Wohnungseigentumsrecht gelten öffentlich-rechtliche Normen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Keine öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche zwischen Wohnungseigentümern

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Kein Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten gegen anderen Wohnungseigentümer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann kein behördliches Einschreiten gegen Miteigentümer verlangen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümer kann kein behördliches Einschreiten gegen Miteigentümer verlangen

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Keine öffentlich-rechtlichen Abwehransprüche zwischen Wohnungseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Im Wohnungseigentumsrecht gelten öffentlich-rechtliche Normen! (IMR 2011, 246)

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 1001
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 12.09.2005 - 1 ZB 05.42

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablehnung ohne Prüfung der Zulassungsgründe,

    Auszug aus VG München, 10.01.2011 - M 8 K 10.3187
    Mit Schriftsatz vom 13. September 2010 wiesen die Bevollmächtigten der Klägerin in Erwiderung des Schriftsatzes der Beklagten vom 12. August 2010 auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ-RR 2006, 430) hin, wonach auch Beeinträchtigungen des Sondereigentums aus eigenem Recht geltend gemacht werden könnten.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. September 2005 (NVwZ-RR 2006, 430 bis 432), auf die der Bevollmächtigte der Klägerin zur Begründung seines Klageanspruchs verwiesen hat.

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus VG München, 10.01.2011 - M 8 K 10.3187
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Rechtsprechung im Urteil vom 12. März 1998 (Az. 4 C 3/97, Juris) dahingehend konkretisiert, dass bei einem nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten Grundstück die wechselseitigen Rechte der Sondereigentümer und damit auch die Abwehrrechte gegen Störungen auf dem Grundstück durch dieses Gesetz besonders geregelt sind.
  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

    Auszug aus VG München, 10.01.2011 - M 8 K 10.3187
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Behörde eine bestimmte Art der Nutzung genehmigt hat oder es ablehnt, andere Sondereigentümer mit den Mitteln des Bauordnungsrechtes in die Schranken ihres Eigentums zu verweisen (BVerwG vom 14.10.1988, Az. 4 C 1/86, Juris).
  • VG München, 09.06.2009 - M 1 K 08.5425

    Klagebefugnis eines Wohnungseigentümers auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen

    Auszug aus VG München, 10.01.2011 - M 8 K 10.3187
    Innerhalb derselben Wohnungseigentümergemeinschaft könne jedoch eine Klage auf bauaufsichtliches Einschreiten nicht erhoben werden, wie auch das Urteil des Verwaltungsgerichts München, 1. Kammer vom 9. Juni 2009, Aktenzeichen M 1 K 08.5425 belege.
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2016 - 1 LA 142/15

    Baulast; Kleingarten; Löschung; Pächter

    Ebenso wenig schließlich kann ein Sondereigentümer gegenüber einem anderen oder der Wohnungseigentümergemeinschaft gestützt auf Vorschriften des öffentlichen Baurechts Rechtsschutz beanspruchen (vgl. unveröff. Senatsb. 24.4.2013 - 1 LA 135/12 - VG München, Urt. v. 10.1.2011 - M 8 K 10.3187 -, ZMR 2011, 1001, JURIS-rdnr. 27 mwN).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 81.10

    Nachbarlicher Abwehranspruch einer Wohneigentümergemeinschaft; Baugenehmigung und

    Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn der Behörde bei ihrer Entscheidung in besonderer Weise der Schutz der nachbarlichen Interessen der Sondereigentümer deshalb aufgetragen ist, weil sich die in Betracht kommenden Abwehrrechte gerade und in erster Linie auf das Sondereigentum beziehen (vgl. dazu OVG Berlin, Urteil vom 25. Februar 1994 - OVG 2 B 11.91 -, BRS 56 Nr. 172; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 B 92.92 -, Buchholz Nr. 406.19 Nr. 110; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Januar 2011 - M 8 K 10.3187 -, ZMR 2011, S. 1001).
  • VG Berlin, 08.12.2011 - 13 K 205.11

    Klopfer; Vorbecheid

    Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn der Behörde bei ihrer Entscheidung in besonderer Weise der Schutz der nachbarlichen Interessen der Sondereigentümer deshalb aufgetragen ist, weil sich die in Betracht kommenden Abwehrrechte gerade und in erster Linie auf das Sondereigentum beziehen (vgl. dazu OVG Berlin, Urteil vom 25. Februar 1994 - OVG 2 B 11.91 -, BRS 56 Nr. 172; BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 B 92.92 -, Buchholz Nr. 406.19 Nr. 110; Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Januar 2011 - M 8 K 10.3187 -, ZMR 2011, S. 1001).
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