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   VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106   

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VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106 (https://dejure.org/2023,10722)
VG München, Entscheidung vom 10.02.2023 - M 7 S 22.1106 (https://dejure.org/2023,10722)
VG München, Entscheidung vom 10. Februar 2023 - M 7 S 22.1106 (https://dejure.org/2023,10722)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; WaffG § 45 Abs. 2; WaffG § 4 Abs. 1; WaffG § 5 Abs. 1; AWaffV § 13 Abs. 8; WaffG § 46; BJagdG § 18 Abs. 1; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verstoßes gegen Aufbewahrungsvorschriften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 25.08.2020 - 24 CS 20.1596

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebende Wirkung

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).

    Nachdem der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

    Mithin besteht auch hier ein öffentliches Interesse, nach einer Entziehung wegen Unzuverlässigkeit den weiteren Umgang mit Waffen nicht bis zu einem bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinzunehmen, sondern diesen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, die in § 45 Abs. 5 WaffG die Grundlage des gesetzlichen Sofortvollzugs bilden, sofort zu unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 21 CS 18.728

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Vorliegend hätten vier Personen Zugriffsberechtigungen gehabt, was diesen Fall von der dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. April 2019 (21 CS 18.728) zugrundeliegenden Fallkonstellation unterscheide, wozu weiter ausgeführt wurde.

    Dies lässt nach dem derzeitigen Sachstand nur darauf schließen, dass diese Gegenstände aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung abhandengekommen sind (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 21 CS 18.728 - juris Rn. 15).

    Vor dem Hintergrund ist nicht glaubhaft gemacht, dass die Antragstellerin diese Gegenstände tatsächlich mit der jedem Waffenbesitzer obliegenden Sorgfalt verwahrt und so jedem unkontrollierten Zugriff durch Unbefugte entzogen hat (vgl. BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 21 CS 18.728 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).

    Nachdem der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 26).

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B. B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5; st. Rspr. BayVGH, vgl. z.B. B.v. 5.10.2017 - 21 Cs 17.1300 - juris Rn. 11; B.v. 21.11.2019 - 21 CS 18.2523 Rn. 15).

    Dabei wird nicht der Nachweis verlangt, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen wird, sondern es genügt vielmehr allgemein nach tatrichterlicher Würdigung aller Umstände des Einzelfalls eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5).

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen (st. Rspr. BVerwG, vgl. z.B. B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5; st. Rspr. BayVGH, vgl. z.B. B.v. 5.10.2017 - 21 Cs 17.1300 - juris Rn. 11; B.v. 21.11.2019 - 21 CS 18.2523 Rn. 15).

    Dabei wird nicht der Nachweis verlangt, dass der Betroffene mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen wird, sondern es genügt vielmehr allgemein nach tatrichterlicher Würdigung aller Umstände des Einzelfalls eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris Rn. 10; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2018 - 7 B 11798/17

    Widerruf von Waffenbesitzkarten und sprengstoffrechtlicher Erlaubnis

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Mithin trägt im Falle einer gemeinschaftlichen Aufbewahrung auch jeder der Berechtigten in gleicher Weise die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der in dem Waffenschrank gelagerten erlaubnispflichtigen Gegenstände (vgl. Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 15a mit Verweis auf SächsOVG, B.v. 18.5.2018 - 3 A 113/18 - juris Rn. 13; vgl. auchVG Hamburg, U.v. 9.2.2016 - 4 K 2176/15 - juris Rn. 24; im Ergebnis wohl auch BayVGH, B.v. 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219 - juris Rn. 15; vgl. auch VG Regensburg für die gemeinschaftliche Aufbewahrung von in einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte eingetragenen Waffen U.v. 25.11.2015 - RO 4 K 14.1958 - juris Rn. 41 ff.; anders wohl OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 7).

    In Bezug auf die anzustellende Gefahren- bzw. Zuverlässigkeitsprognose ist es nicht zu beanstanden, aus der Unaufklärbarkeit der tatsächlichen Hintergründe die gefahrenabwehrrechtlich erforderlichen Schlüsse zu ziehen (vgl. zum Auffinden einer - aus unklaren Hintergründen - nicht ordnungsgemäß verwahrten Waffe OVG RP, B.v. 8.1.2018 - 7 B 11798/17 - juris Rn. 10 m.w.N. mit Verweis auf BVerwG, B.v. 22.6.1995 - 11 B 7.95 - juris Rn. 3; OVG RP, B.v. 4.4.2015 - 7 B 10540/15 - juris Rn. 21 zur Fahrtenbuchauflage).

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758

    Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Eine dahingehende Lebenserfahrung oder ein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einem weiteren Verstoß eine negative Zukunftsprognose gerechtfertigt ist, besteht nicht (st. Rspr. BayVGH, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.11.2015 - 21 CS 15.2023 - juris Rn. 15; B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648

    Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins -

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Eine dahingehende Lebenserfahrung oder ein entsprechender Rechtssatz, dass erst ab einem weiteren Verstoß eine negative Zukunftsprognose gerechtfertigt ist, besteht nicht (st. Rspr. BayVGH, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris Rn. 12; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.11.2015 - 21 CS 15.2023 - juris Rn. 15; B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Auch die Nutzung bestimmter Daten wie Geburts- oder Hochzeitsdatum sei vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nur in der Konstellation als kritisch eingestuft worden, in der nicht über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügende Familienmitglieder dieses Datum kennen oder leicht ermitteln könnten (BayVGH, B.v. 14.10.2020 - 24 ZB 20.1648).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1106
    Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 16; B.v. 25.8.2020 - 24 CS 20.1596 - juris Rn. 23 f.).
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 21 CS 15.2023

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1089

    Widerruf von Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheins

  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 21 ZB 15.2418

    Widerruf der Waffenbesitzkarte aufgrund nicht sorgfältiger Aufbewahrung von

  • OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18

    Widerruf; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Überlassung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 7 B 10540/15

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.2219

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Waffenrecht/Jagdrecht

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95
  • VGH Bayern, 18.12.2001 - 21 ZS 01.1719

    Durchgeladene Waffe in Waffenschrank; gemeinschaftliche Aufbewahrung;

  • VG Hamburg, 09.02.2016 - 4 K 2176/15

    Waffenbesitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Waffen

  • VGH Bayern, 04.03.2021 - 24 ZB 20.3095

    Zentrale Voraussetzung für die Erteilung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte nach

  • VG Regensburg, 25.11.2015 - RO 4 K 14.1958

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Zugehörigkeit zur sog.

  • VGH Bayern, 21.11.2019 - 21 CS 18.2523

    Waffenrecht -Beurteilung der Zuverlässigkeit bei ungeklärtem Sachverhalt

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564
  • VG München, 10.02.2023 - M 7 S 22.1089

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichts- und Behördenakten in diesem, im Klageverfahren (M 7 K 22.682) sowie in den Verfahren der Ehefrau des Antragstellers (M 7 K 22.685, M 7 S 22.1106) Bezug genommen.
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