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   VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910   

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VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910 (https://dejure.org/2019,19459)
VG München, Entscheidung vom 10.07.2019 - M 7 K 17.910 (https://dejure.org/2019,19459)
VG München, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - M 7 K 17.910 (https://dejure.org/2019,19459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 14, § 32 Abs. 6, § 45 Abs. 2 S. 1, § 46 Abs. 1 S. 1
    Reichsbürger, Widerruf, Waffenbesitzkarte, Zuverlässigkeit, Staatsangehörigkeit

  • rewis.io

    Reichsbürger, Widerruf, Waffenbesitzkarte, Zuverlässigkeit, Staatsangehörigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen von Waffenbesitzern unter "Reichsbürgerverdacht"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entzug der Waffenbesitzkarte: Zu spät vom Reichsbürgertum distanziert

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen von Waffenbesitzern unter Reichsbürgerverdacht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Denn Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - alle juris).

    Der Kläger hat hierdurch eine weitere für die sog. "Reichsbürgerbewegung" typische Argumentationslinie zum Ausdruck gebracht (vgl. zur Angabe "Königreich Bayern" BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Dementsprechend ist für eine glaubhafte Distanzierung zu verlangen, dass äußerlich feststellbare Umstände vorliegen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass der Betroffene seine innere Einstellung verändert hat (vgl. BVerwG, B.v. 25.4.2018 - 1 B 11/18 - juris Rn. 12).
  • VG München, 17.10.2018 - M 7 K 17.750

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Hinsichtlich der Anforderungen an eine glaubhafte Distanzierung kann aufgrund der identischen sicherheitsrechtlichen Schutzrichtung - Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - die ausländerrechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 54 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes - AufenthG - entsprechend herangezogen werden (vgl. VG München, Gerichtsbescheid v. 17.10.2018 - M 7 K 17.750 - juris Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Der Umstand allein, dass sich eine Person in bestimmten, ihr opportun erscheinenden Situationen in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben verhält, begründet keine waffenrechtliche Zuverlässigkeit, wenn sie ihre Bindung an die Rechtsordnung, wie hier, durch Wort und Tat unter Vorbehalt stellt und auf diese Weise Zweifel weckt, ob sie waffenrechtliche Vorschriften auch dann noch einhält, wenn sie ihr nicht (mehr) opportun erscheinen (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 - 1 S 1470/17).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Ohne Einsicht des Betroffenen in die Unrichtigkeit des ihm vorgeworfenen Handelns hat die Ankündigung einer Verhaltensänderung keine glaubwürdige Grundlage (vgl. BayVGH, U.v. 27.10.2017 - 10 B 16.1252 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 12.03.2018 - 21 CS 17.1678

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen das Verbot des Waffenerwerbs und -besitzes

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Denn Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - alle juris).
  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964

    Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird, muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Unter Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes ist die Prognose der Unzuverlässigkeit nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass der Betroffene künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen werde (vgl. BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1.14 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 21 CS 17.1339

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Denn Personen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, besitzen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2017 - 21 CS 17.1300; B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 10.1.2018 - 21 CS 17.1339; B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519; B.v. 12.3.2018 - 21 CS 17.1678; B.v. 16.1.2019 - 21 C 18.578 - alle juris).
  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VG München, 10.07.2019 - M 7 K 17.910
    Vom Staatsangehörigkeitsausweis erhofft sich dieser Personenkreis - rechtlich völlig unzutreffend - unter anderem den "Ausstieg aus der Firma BRD" oder die Sicherung vermeintlicher Rechte beim "Untergang des Systems" (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300

    Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen -

  • VGH Bayern, 16.01.2019 - 21 C 18.578

    Waffenbesitzverbot wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung

  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18

    "Reichsbürger" müssen Waffen abgeben

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 21 CS 17.2310

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Anhängers der sog. Reichsbürgerbewegung

  • VG Augsburg, 05.07.2023 - Au 8 S 23.525

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Verdacht auf Anhängerschaft zur

    In die gleiche Richtung weisen u.a. die Einlassungen, ob damit übereingestimmt werde, dass die suggerierte Staatsangehörigkeit "deutsch" keine deutsche Staatsangehörigkeit sei, Deutsche gemäß "ius sanguinis" nach Abstammungsprinzip in den Grenzen von vor 1914 einen Familiennamen besäßen bzw. zwischen dem Namen eines Menschen (Lebewesen) und dem Namen einer Person (Sache) ein rechtsrelevanter Unterschied bestehe (vgl. auch etwa BayVGH, U.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 10.7.2019 - M 7 K 17.910 - juris Rn. 46 f.; Verfassungsschutzbericht Bayern 2022, S. 246 f.; Süddeutsche Zeitung, "Die wirre Welt der "Reichsbürger"", 20. Oktober 2016, abrufbar unter: www.sueddeutsche.de/bayern/georgensgmuend-die-wirre-welt-der-reichsbuerger-1.3214590, Stand: 5. Juli 2023).

    Schließlich zeigt sich auch die in Kreisen der "Reichsbürger" typische Verhaltensweise (vgl. hierzu VG München, U.v. 10.7.2019 - M 7 K 17.910 - juris Rn. 47), Repräsentanten bzw. Bedienstete staatlicher Stellen mit haltlosen Schadensersatzforderungen zu drohen (vgl. etwa Bl. 27 der Behördenakte).

    Ungeachtet dessen ziehen Teile der "Reichsbürgerbewegung" insbesondere Art. 116 GG rechtsirrig als Beleg ihrer Ideologie heran (, demnach führe erst der Staatsangehörigkeitsausweis zur Erlangung einer Staatsangehörigkeit mit sämtlichen Rechten, vgl. oben Rn. 38; Verfassungsschutzbericht Bayern 2022, S. 246 f.; vgl. auch VG München, U.v. 10.7.2019 - M 7 K 17.910 - juris Rn. 47).

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