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   VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328   

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VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328 (https://dejure.org/2020,42615)
VG München, Entscheidung vom 10.08.2020 - M 4 K 17.2328 (https://dejure.org/2020,42615)
VG München, Entscheidung vom 10. August 2020 - M 4 K 17.2328 (https://dejure.org/2020,42615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JAPO § 12, § 14, § 70 Abs. 4; VwGO § 101 Abs. 2, § 113 Abs. 1, Abs. 5 S. 2, § 117 Abs. 3 S. 2, § 124, § 124 a Abs. 4; BGB § 1373, § 1378; FamFG § 243 S. 1
    Schriftlicher Antrag auf Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Die gleichmäßige Beurteilung aller vergleichbaren Kandidaten ist nur erreichbar, wenn den Prüfungsbehörden bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Entscheidungsspielraum verbleibt und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt wird (BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 [52]).

    Da sich die komplexen Erwägungen, die einer Prüfungsentscheidung zugrunde liegen, nicht regelhaft erfassen lassen, würde eine gerichtliche Kontrolle zu einer Verzerrung der Maßstäbe führen (BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 [51 f.]).

    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 ff.).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 [53 ff.]; BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris Rn. 11).

    Der Prüfling muss also auf vermeintliche Irrtümer und Rechtsfehler wirkungsvoll hinweisen (BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34, 48).

    Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34 [55] und BVerfGE 84, 59 [79]; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262 [266]).

    Die Frage, ob positive Aspekte einer Arbeit ausreichend Berücksichtigung gefunden haben, fällt aber in den - der gerichtlichen Kontrolle nicht unterliegenden - prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraum der Prüfer (BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 [51 f.]).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraumes sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - juris Rn. 22; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris Rn. 11; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 635).

    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben (vgl. BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris; BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 ff.).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34 [53 ff.]; BVerwG, B.v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraumes sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - juris Rn. 22; B.v. 13.5.2004 - 6 B 25/04 - juris Rn. 11; Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 6. Aufl. 2014, Rn. 635).

    Ebenso handelt es sich um eine den Prüfern vorbehaltene prüfungsspezifische Wertung, ob im Hinblick auf eine entsprechend determinierte Notenstufe bzw. zugeordnete Punktzahl eine Prüfungsleistung als "brauchbar" zu bewerten ist (BVerwG, U.v. 12.11.1997, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Es liegt innerhalb des von den Gerichten zu respektierenden Bewertungsspielraums, wenn der Prüfer die Vertretbarkeit der Lösung nicht ausschließt, jedoch die Argumente der Klägerin für wenig überzeugend hält oder die Qualität der Darstellung bemängelt (BayVGH, B.v. 29. April 2009 - 7 ZB 08.996 - juris Rn. 24).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34 [55] und BVerfGE 84, 59 [79]; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262 [266]).
  • BFH, 20.03.2014 - VI R 29/13

    Entfernungspauschale: Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Mit der ersten Einwendung rügt der Bevollmächtigte der Klägerin, dass "die Ablehnung der Unfallkosten des Karl Jung als Werbungskosten" durch die Klägerin im Ergebnis fachlich richtig sei, denn der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 20. März 2014 (Az. VI R 29/13) entschieden, dass auch außergewöhnliche Kosten von § 9 Abs. 2 EStG erfasst würden und damit nicht abzugsfähig seien.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Zwar darf eine vom Prüfling vorgetragene und mit gewichtigen Argumenten versehene, fachlich vertretbare Antwort nicht deshalb als falsch gewertet werden, weil die Prüfer fachlich anderer Ansicht sind als der Prüfling (vgl. BVerfG vom 17.4.1991 BVerfGE 84, 34 [55] und BVerfGE 84, 59 [79]; BVerwG vom 9.12.1992 BVerwGE 91, 262 [266]).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Macht er geltend, dass etwa eine als falsch bewertete Antwort in Wahrheit vertretbar sei und auch so vertreten werde, so hat er dies unter Hinweis auf entsprechende Fundstellen näher darzulegen (BVerwG, U.v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 - juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2015 - 9 S 2284/14

    Erneute Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung wegen stickiger Luft

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Ungewöhnliche äußere Einwirkungen, die geeignet sind, die Konzentration eines Prüflings nicht nur unerheblich zu erschweren und ihn dadurch abzuhalten, seine wahre Befähigung nachzuweisen, sind eine Verletzung der Chancengleichheit (VGH BW, B.v. 5.11.2015 - 9 S 2284/14 - BeckRS 2015, 55390 Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG München, 10.08.2020 - M 4 K 17.2328
    Ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Prüfungsaufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Prüfungsergebnis, so führt dies zur Aufhebung des Bescheides über die Prüfungsendnote und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (BVerwG, U.v. 16.3.1994 - 6 C 5/93 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
  • BVerwG, 21.07.1998 - 6 B 44.98

    Bewertung schriftlicher Prüfungsleistungen; Sachverständigenbeweis im

  • VG Ansbach, 21.11.2019 - AN 2 K 18.00169

    "Kaum vertretbar" in Prüfungsarbeit

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

  • VG Würzburg, 24.06.2009 - W 2 K 09.93

    Ärztliche Vorprüfung; Bewertungsrüge; Lärmbelästigung

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