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   VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293   

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VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293 (https://dejure.org/2017,52995)
VG München, Entscheidung vom 10.10.2017 - M 2 K 17.4293 (https://dejure.org/2017,52995)
VG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - M 2 K 17.4293 (https://dejure.org/2017,52995)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayWG Art. 16, Art. 37, Art. 58; WHG § 100; WHG 1960 § ... 15; BayWG 1963 Art. 20, Art. 37, Art. 96, Art. 98; BayWG 1907 Art. 42, Art. 50, Art. 63, Art. 207; BGB §§ 1030, 1036, 1041, 1059a; BGB entsprechend § 242
    Genehmigungspflicht einer Anlagenänderung nach altem Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Genehmigungspflicht einer Anlagenänderung nach altem Recht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 ZB 12.966

    Der für Wasserrecht zuständige 8. Senat hält an der früheren Rechtsprechung des

    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Infolgedessen ist es für die Erlaubnisfreiheit von Altanlagen erforderlich, dass die Wasserbenutzungsanlage zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der Frist vom 12. August 1957 bis 1. März 1965 rechtmäßig gewesen ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2014 - 8 ZB 12.966 - juris Rn. 22).

    Das Erlöschen erstreckt sich dabei nicht nur auf die wesentlich geänderten Teile der Anlage, sondern auf die Anlage in ihrer Gesamtheit (vgl. BayVGH, E.v. 12.2.1915, VGH a.F. 36, 62; U.v. 24.10.1961, VGH n.F. 14, 81; B.v. 19.2.2014 - 8 ZB 12.966 - juris Rn. 8 ff.) und damit sowohl auf die Erlaubnis zur Wassernutzung als auch auf die Anlagengenehmigung, sodass bereits ab dem Jahr 1939 insgesamt kein altes Recht mehr bestanden hat.

  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 15 ZB 15.696

    Privilegierung bei landwirtschaftlichem Erweiterungsbau im Außenbereich

    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Insoweit verstößt die Klägerin mit ihrem entsprechenden Vortrag auch gegen den im Öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben in Gestalt eines Verbots eines widersprüchlichen Verhaltens im Rechtsverkehr ("venire contra factum proprium" gem. § 242 BGB entsprechend; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 ua - juris Rn. 18; B.v. 12.8.2016 - 15 ZB 15.696 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 8 ZB 13.647

    Ein Anlieger, der gegen eine straßenrechtliche Einziehung einer Straße

    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Insoweit verstößt die Klägerin mit ihrem entsprechenden Vortrag auch gegen den im Öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben in Gestalt eines Verbots eines widersprüchlichen Verhaltens im Rechtsverkehr ("venire contra factum proprium" gem. § 242 BGB entsprechend; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.10.2015 - 8 ZB 13.647 ua - juris Rn. 18; B.v. 12.8.2016 - 15 ZB 15.696 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.03.2016 - 8 ZB 14.2628

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Kiesabbau

    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Den amtlichen Auskünften und Gutachten des Wasserwirtschaftsamts als sachverständiger Fachbehörde kommt regelmäßig - wie auch hier - eine besondere Bedeutung i.S.e. gesetzlich eröffneten Bewertungsvorrangs zu (stRspr, fußend auf Art. 63 Abs. 3 BayWG; vgl. aktuell BayVGH, B.v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 4 B 97.92
    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Rechtsgedanklich kommt hierfür nach Auffassung der Kammer eine Orientierung an der Entscheidungsfrist nach Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG (vgl. dazu rechtsgrundsätzlich BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84 ua - BVerwGE 70, 356; B.v. 3.11.1992 - 4 B 97/92 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 48 Rn. 146 ff.) in Betracht.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Rechtsgedanklich kommt hierfür nach Auffassung der Kammer eine Orientierung an der Entscheidungsfrist nach Art. 48 Abs. 4 BayVwVfG (vgl. dazu rechtsgrundsätzlich BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84 ua - BVerwGE 70, 356; B.v. 3.11.1992 - 4 B 97/92 - juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 48 Rn. 146 ff.) in Betracht.
  • BVerwG, 17.12.2004 - 9 B 47.04

    Verjährung von landesrechtlichen Erstattungsansprüchen; Einwand der Verjährung

    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt in der gesamten Rechtsordnung als allgemeiner Rechtsgrundsatz, der in verschiedener, von der Rechtsprechung konkretisierter Ausformung Lücken des geschriebenen Rechts ausfüllt (vgl. aktuell BVerwG, B.v. 17.12.2004 - 9 B 47.04 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Zudem ist in der Rechtsprechung ebenfalls geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auch auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - BayVBl 2008, 21/22 m.w.N.) Die Notwendigkeit einer Abweichung und eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Erstgericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegenere Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände der Beteiligten ernsthaft infrage gestellt erscheinen.
  • VGH Bayern, 23.01.2006 - 22 ZB 05.1830
    Auszug aus VG München, 10.10.2017 - M 2 K 17.4293
    Entstehung, Inhalt und Umfang eines früheren Rechts bestimmen sich ebenso wie die Frage seines Weiterbestehens nach dem zugrunde liegenden, vormaligen Recht (BayVGH, B.v. 23.1.2006 - 22 ZB 05.1830 - juris Rn. 4).
  • VG München, 13.12.2023 - M 31 K 22.2422

    Wasserrecht, Unterhaltung einer wasserwirtschaftlichen Anlage (Hochwasserwehr),

    Sie gilt vielmehr grundsätzlich während der gesamten Geltungsdauer der wasserrechtlichen Erlaubnis, wie sie sich hier unbefristet aus dem nach § 15 WHG 1960 i.V.m. Art. 96 BayWG 1962 übergeleiteten Altrecht nach dem Beschluss vom 25. April 1939 gemäß Art. 77 BayWG 1907 ergibt, fort (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.1977 - 143 VIII 1974 - BayVBl. 1978, 468; U.v. 6.3.1978 - 5 VIII 78 - n.v.; VG München, U.v. 10.10.2017 - M 2 K 17.4293 - juris Ls. 1 und 2; Knopp in Sieder/Zeitler, BayWG, Stand 35. EL 2015, Art. 37 Rn. 5 bis 10).

    Verantwortlich sollte damals wie auch unter Geltung der aktuellen Rechtslage (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.1977 - 143 VIII 1974 - BayVBl. 1978, 468; VG München, U.v. 10.10.2017 - M 2 K 17.4293 - juris Ls. 1 und 2) eben derjenige sein, der die Unterhaltungsmaßnahmen tatsächlich durchführen kann und muss.

  • VG München, 25.06.2018 - M 2 SE 18.2841

    Fälligkeitsmitteilung und erneute Androhung von Zwangsgeld

    Die Klage der Antragstellerin gegen diesen Bescheid hat die Kammer mit rechtskräftigem Urteil vom 10. Oktober 2017, M 2 K 17.4293, abgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie die Gerichtsakten in den vorliegenden Verfahren sowie in den dazugehörigen Hauptsacheverfahren M 2 K 18.1629 und M 2 K 18.2840 sowie im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren M 2 K 17.4293 Bezug genommen.

  • VG München, 08.05.2018 - M 2 K 17.4807

    Nichtigkeit einer straßenrechtlichen Widmung

    Die aus § 100 Satz 2 i.V.m. § 58 Abs. 4 Satz 1 FlurbG für die Beklagte resultierende Bindungswirkung würde einen hiervon abweichenden Vollzug des Art. 6 BayStrWG durch die Beklagte als Verstoß gegen das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens im Rechtsverkehr ("venire contra factum proprium") erscheinen lassen, das als Unterfall des Gebots der Wahrung von Treu und Glauben in entsprechender Anwendung von § 242 BGB anerkannt ist (vgl. aktuell VG München, U.v. 10.10.2017 - M 2 K 17.4293 - juris Rn. 39).
  • VG München, 23.10.2017 - M 2 K 16.4765

    Erlaubnis zum Betrieb einer Sandfiltergrabenanlage als Kleinkläranlage

    Vorliegend gehen beide nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayWG mit besonderer Sachkunde ausgestattete amtliche Sachverständige, deren Auskünften und fachlichen Einschätzungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.3.2016 - 8 ZB 14.2628 - juris Rn. 8) und des erkennenden Gerichts (vgl. zuletzt U.v. 10.10.2017 - M 2 K 17.4293 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) besondere Bedeutung im Sinne eines gesetzlich eröffneten Bewertungsvorgangs zukommt, einvernehmlich von einer Ungeeignetheit der vorhandenen Anlage zu einer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik adäquaten Abwasserbeseitigung aus.
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