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   VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946   

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VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946 (https://dejure.org/2018,34867)
VG München, Entscheidung vom 10.10.2018 - M 9 K 18.2946 (https://dejure.org/2018,34867)
VG München, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - M 9 K 18.2946 (https://dejure.org/2018,34867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BayBO Art. 6, Art. 28 Abs. 2 Nr. 1; BauNVO § 15 Abs. 1 S. 2; BImSchG § 3 Abs. 1, Abs. 2
    Erfolgreiche Nachbarklage gegen einen (Getränkekühl-)Container ohne Einhausung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen einen (Getränkekühl-)Container ohne Einhausung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.3051
    Auszug aus VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946
    Mehrzweckhalle", die Streitgegenstand des Parallelverfahrens M 9 K 17.3051 ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf die Gerichtssowie die beigezogene Behördenakte im hiesigen und im Parallelverfahren M 9 K 17.3051, insbesondere auf die Niederschrift zum Augenschein und zur mündlichen Verhandlung, jeweils vom 10. Oktober 2018, weiter insbesondere auch auf die gerichtsseitig angeforderte Schalltechnische Untersuchung der Fa. abc.

    Ergänzend sei angemerkt, dass es in Zusammenschau mit den Genehmigungsunterlagen des Parallelverfahrens M 9 K 17.3051 (Baugenehmigungsbescheid 30/602 BV VI 20171157) zwar im Bereich des Möglichen liegt, dass nur die Aufstellung eines leeren oder mit Einhausungselementen gefüllten Containers "über"s Jahr hinweg" - d.h. zu Nichtvolksfestzeiten -, legitimiert werden sollte, quasi als eine Art "Kumulativgenehmigung": Demnach wäre die Einhausung zur Volksfestzeit nach der dortigen Genehmigungslage zulässig, im Übrigen soll dann wohl auf die "Tekturplanung" zurückgegriffen werden.

    Gegenstand der Prüfung ist der auf den "Tekturantrag" hin ergangene "Baugenehmigungs-Bescheid", Az. 30/602 BV VI 20180171. Der vorliegend genehmigte Container oder Getränkekühlcontainer ohne Einhausung stellt ein aliud dar zum im Verfahren M 9 K 17.3051 streitgegenständlichen Getränkekühlcontainer mit Einhausung, was bereits - unabhängig davon, dass Tektur- und Änderungsgenehmigungen die ursprünglichen Grundgenehmigungen rechtlich ohnehin bestehen lassen (Simon/Busse, BayBO, Stand: 129. EL März 2018, BayBO Art. 68 Rn. 117) - aus der völlig unterschiedlich zu beurteilenden Immissionsbelastung folgt.

    Letzteres entspricht so auch der im Verfahren M 9 K 17.3051 streitgegenständlichen Baugenehmigung.

  • VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
    Auszug aus VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946
    Die Variationsbreite der bisherigen Gaststättennutzung des Gebäudes werde durch das Vordringen der gewerblichen Nutzung auf eine Freifläche des Grundstücks verlassen; dadurch seien nach der Entscheidung insbesondere die ausgehenden Lärmemissionen neu zu prüfen (BayVGH, B.v. 31.7.2003 - 2 B 00.3282 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01

    Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunaler Freizeiteinrichtung

    Auszug aus VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946
    Das Gericht ist bei alledem nicht gehalten, weitergehend "herauszusuchen", welche Emissionen nun tatsächlich vom nicht eingehausten Bereich A ausgehen und welche von den Bereichen B und C. Eine selektive Betrachtung der Lärmemissionen scheidet aus, wenn insgesamt ein lärmrelevanter "Freizeitbereich" gegeben ist (vgl. nur VGH BW, U.v. 26.6.2002 - 10 S 1559/01 - juris, bestätigt von BVerwG, B.v. 19.11.2002 - 7 B 137/02 - BeckRS 2003, 20110, dort so beurteilt selbst für mehrere unabhängige Gebäude: Jugendhaus, Stadthalle).
  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

    Auszug aus VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946
    Eine Baugenehmigung muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, d.h. sie muss Inhalt, Reichweite und Umfang der genehmigten Nutzung eindeutig erkennen lassen, damit die mit dem Bescheid getroffene Regelung für die Beteiligten des Verfahrens nachvollziehbar und eindeutig ist (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523 - juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.603

    Einhaltung des nachbarrechtlichen Bestimmtheitsgebots einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris; B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.10.2016 - 15 B 16.1001

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Geruchsbelastung durch Kälberstall

    Auszug aus VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946
    Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2016 - 15 B 16.1001 - juris; B.v. 5.7.2017 - 9 CS 17.603 - juris; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.2002 - 7 B 137.02

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus VG München, 10.10.2018 - M 9 K 18.2946
    Das Gericht ist bei alledem nicht gehalten, weitergehend "herauszusuchen", welche Emissionen nun tatsächlich vom nicht eingehausten Bereich A ausgehen und welche von den Bereichen B und C. Eine selektive Betrachtung der Lärmemissionen scheidet aus, wenn insgesamt ein lärmrelevanter "Freizeitbereich" gegeben ist (vgl. nur VGH BW, U.v. 26.6.2002 - 10 S 1559/01 - juris, bestätigt von BVerwG, B.v. 19.11.2002 - 7 B 137/02 - BeckRS 2003, 20110, dort so beurteilt selbst für mehrere unabhängige Gebäude: Jugendhaus, Stadthalle).
  • VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.3051

    Nachbarrechtsrelevante Unbestimmtheit der Bauvorlagen

    Unter dem 14. Mai 2018 erteilte das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm (i.F.: Landratsamt) dem Beigeladenen eine weitere Baugenehmigung (Az. 30/602 BV VI 20180171) für den "Anbau einer Schallschutzeinhausung im Bereich der Schänke, sowie Aufstellung eines Containers bei der bestehenden Mehrzweckhalle, hier: Entfall der Einhausung", die Streitgegenstand des Parallelverfahrens M 9 K 18.2946 ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf die Gerichtssowie die beigezogene Behördenakte im hiesigen und im Parallelverfahren M 9 K 18.2946, insbesondere auf die Niederschrift zum Augenschein und zur mündlichen Verhandlung, jeweils vom 10. Oktober 2018.

    Der vorliegend genehmigte Getränkekühlcontainer mit Einhausung stellt ein aliud dar zum im Verfahren M 9 K 18.2946 streitgegenständlichen Container ohne Einhausung, was bereits - unabhängig davon, dass Tektur- und Änderungsgenehmigungen die ursprünglichen Grundgenehmigungen rechtlich ohnehin bestehen lassen (Simon/Busse, BayBO, Stand: 129. EL März 2018, BayBO Art. 68 Rn. 117) - aus der völlig unterschiedlich zu beurteilenden Immissionsbelastung folgt.

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