Rechtsprechung
VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Altersgrenze für öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlängerung der öffentlichen Bestellung eines Sachverständigen über das 68. Lebensjahr; Befristung einer öffentlichen Bestellung auf fünf Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um fünf Jahre bei Stellen eines Antrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ihk.de (Kurzinformation)
Altersgrenze ist durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt
Verfahrensgang
- VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
- VG Mainz, 05.05.2008 - 6 K 525/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10637/08
- VGH Bayern, 22.01.2009 - 22 BV 08.1413
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
- BVerwG, 19.10.2009 - 8 B 62.09
- BVerwG, 30.10.2009 - 8 B 61.09
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 45.09
- BVerwG, 26.01.2011 - 8 C 46.09
- BVerfG, 13.07.2011 - 1 BvR 1472/11
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11
- BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 09.03.2007 - 1 BvR 2887/06
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung starrer Altersgrenzen für die Ausübung des …
Auszug aus VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
Anders etwa als bei Fluglotsen oder Prüfingenieuren (BVerfG vom 4.5.1983, GewA 83, 258 und vom 9.3.2007, NVwZ 2007, 804) eröffnet die öffentliche Bestellung als Sachverständiger keine zusätzliche ausschließliche Betätigungsmöglichkeit gegenüber den "freien" Sachverständigen.Nicht übertragbar sind insofern hingegen die Erwägungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 2007, NVwZ 2007, 804, als es sich bei der Tätigkeit des Fluglotsen zweifelsohne um einen eigenständigen Beruf handelt.
Des weiteren kommt es wegen der bezeichneten Änderung der Vorschrift zum 1. Januar 2008 auch nicht mehr darauf an, ob es ausreichend gewesen wäre, derartige Beschränkungen lediglich durch normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften oder aber - wie in der Vergangenheit offensichtlich durch Absprache der Bayerischen IHK in Bezug auf die damals praktizierte dreijährige Verlängerung geschehen - lediglich durch Verwaltungspraxis erfolgen durfte (vgl. BVerfG vom 9.3.2007, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 18.09.1990 - 14 S 1252/90
Zur satzungsgemäßen Einführung einer generellen Höchstaltersgrenze für öffentlich …
Auszug aus VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
Das Gericht teilt für die vorgenommene Skizzierung dieses Berufsfeldes die hierzu getroffenen Erwägungen der Rechtsprechung, etwa BVerwG vom 29.5.1957, BVerwGE 5, 95 und vom 25.3.1992, BayVBl 1992, 493; des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vom 12.5.1989, GewA 89, 236), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 6.12.1991, GewA 1991, 107), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vom 18.9.1990, GewA 1991, 32) und des OVG Münster (vom 7.7.1989, GewA 90, 52).Der grundsätzlich zulässige Eingriff in das Recht auf Berufsausübungsfreiheit eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist durch § 36 Abs. 3 Nr. 1 GewO und Art. 7 AGIHKG formellgesetzlich ausreichend und hinreichend bestimmt bezeichnet und legitimiert (vgl. etwa VGH Mannheim vom 18.9.1990, a.a.O., und VG München vom 20.4.1998, Az.: M 16 E 98.1000).
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93
Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß
Auszug aus VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
Nachdem sich die Altersgrenze eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen damit im Bereich der Berufsausübungsregelung der ersten Stufe bewegt, bedarf es rechtfertigender Gründe des Allgemeinwohls (BVerfG vom 11.6.1958, E 7, 377), die das Gericht grundsätzlich - ebenso wie Bundesverfassungsgericht (vom 16.11.1990, GewA 91, 103) und Bayerischer Verfassungsgerichtshof (…vom 12.5.1989, a.a.O.); vgl. im Übrigen auch Bundesverfassungsgericht (vom 31.3.1998, NJW 98, 1776) sowie Landmann/Rohmer, GewO, RdNr. 118 ff. zu § 36 - unter dem Aspekt als gegeben ansieht, als generalisierend erwartet werden darf, dass einerseits die Leistungsfähigkeit zum Ende des siebten und Beginn des achten Lebensjahrzehnts nachlässt, jedenfalls jedoch generalisierend davon ausgegangen werden darf, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur eigentlichen Berufstätigkeit Qualitätsdefizite befürchtet werden müssen.
- VG Mainz, 21.03.2007 - 6 L 149/07
Trotz Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz: Öffentlich bestellter Sachverständiger …
Auszug aus VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
Unabhängig davon, inwieweit das Gesetz auf den vorliegenden Fall Anwendung findet (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AGG, vgl. auch VG Mainz vom 21.3.2007, Az.: 6 L 149/07) ließe § 10 Satz 1 eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zu, wenn sie "objektiv und angemessen sowie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt" ist. - OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 12 ME 275/06
Antrag auf Anerkennung als flugmedizinischer Sachverständiger für die Erteilung …
Auszug aus VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
Weiterhin erschiene es unter dem Erfordernis des "legitimen Zwecks" im Bereich der freiberuflich tätigen Sachverständigen etwa auch als fragwürdig, die Begrenzung auch dann "starr" vorzunehmen, wenn es sich um Sachverständigentätigkeiten handelt, die keinerlei körperlichen Einsatz des Sachverständigen erfordern und sich dessen Tätigkeit auf rein intellektuelle Leistungen beschränkt (insofern anders als Fallkonstellation des OVG Lüneburg vom 13.9.2006, Az.: 12 ME 275/06 - flugmedizinische Sachverständige). - BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54
Rechtsmittel
Auszug aus VG München, 11.03.2008 - M 16 K 07.2565
Das Gericht teilt für die vorgenommene Skizzierung dieses Berufsfeldes die hierzu getroffenen Erwägungen der Rechtsprechung, etwa BVerwG vom 29.5.1957, BVerwGE 5, 95 und vom 25.3.1992, BayVBl 1992, 493; des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (vom 12.5.1989, GewA 89, 236), des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vom 6.12.1991, GewA 1991, 107), des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vom 18.9.1990, GewA 1991, 32) und des OVG Münster (vom 7.7.1989, GewA 90, 52).