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VG München, 11.04.2017 - M 4 S 17.36004 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
GG Art. 16a Abs. 3; AsylG § 29a Abs. 1, Abs. 2, § 30 Abs. 1, § 36 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1
Keine abweichende Bewertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat (Anlage II zu § 29a Abs. 2 AsylG) - rewis.io
Keine abweichende Bewertung des Senegal als sicherer Herkunftsstaat (Anlage II zu § 29a Abs. 2 AsylG)
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG München, 11.04.2017 - M 4 S 17.36004
Diese ernstlichen Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Abschiebungsandrohung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (grundlegend zur Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" und zum Umfang der gerichtlichen Prüfung: BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166/189 ff. - juris Rn. 86 ff.).Dies ist zwar der gesetzlichen Regelung des § 36 AsylG nicht ausdrücklich zu entnehmen, jedoch gebieten die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen der Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz die diesbezügliche Berücksichtigung auch im Verfahren nach § 36 AsylG (vgl. zur Rechtslage nach dem Abschiebungsverbot gemäß § 60 AufenthG entsprechenden § 51 Ausländergesetz 1990: BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166/221).
- BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG München, 11.04.2017 - M 4 S 17.36004
Im Hinblick auf die Lebensbedingungen kann der zurückkehrende Ausländer Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG aber nur ausnahmsweise beanspruchen, wenn er bei seiner Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, d.h. gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U. v. 12.7.2001 - 1 C 5/01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.;… BVerwG, U. v. 29.9.2011 - 10 C 24/10 - NVwZ 2012, 451 Rn. 20). - BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10
Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich …
Auszug aus VG München, 11.04.2017 - M 4 S 17.36004
Im Hinblick auf die Lebensbedingungen kann der zurückkehrende Ausländer Abschiebungsschutz in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG aber nur ausnahmsweise beanspruchen, wenn er bei seiner Rückkehr aufgrund dieser Bedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre, d.h. gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgesetzt ist (vgl. BVerwG, U. v. 12.7.2001 - 1 C 5/01 - BVerwGE 115, 1 m.w.N.; BVerwG, U. v. 29.9.2011 - 10 C 24/10 - NVwZ 2012, 451 Rn. 20).