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   VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200   

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VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200 (https://dejure.org/2016,27095)
VG München, Entscheidung vom 11.07.2016 - M 17 K 16.1200 (https://dejure.org/2016,27095)
VG München, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - M 17 K 16.1200 (https://dejure.org/2016,27095)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    Damit ist aber die Klagebefugnis gegeben und auch das Rechtsschutzinteresse hat der Kläger hinreichend dargelegt (vgl. BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 23, 32ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 317/96 - juris Rn. 25f.).

    b) Die streitgegenständliche Umzugskostenvergütungszusage verstößt nicht gegen § 3 BUKG und wurde damit zu Recht erteilt (vgl. a. BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 36).

    Ist diese Entscheidung getroffen, dann gebietet es die Fürsorgepflicht, den Betreffenden von den finanziellen Lasten des Umzugs durch die - vorher zugesagte - Erstattung der Umzugskosten im Rahmen der Vorschriften freizustellen (BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 27).

    Diese Kosten müssen dabei adäquat kausale Folge der dienstlichen Maßnahme sein (BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 30f.).

  • VG München, 29.10.2015 - M 17 K 14.380

    Keine Klagebefugnis und kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Verpflichtungsklage

    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    Aus diesen Vorschriften ergibt sich kein Hinweis darauf, dass eine dieser Normen Rechtsgrundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt sein soll (vgl. VG München, U.v. 29.10.2015 - M 17 K 14.380 - UA S. 9f.).

    Vielmehr wird verwaltungsintern ein Zwischenergebnis festgehalten, das nicht selbstständig gerichtlich überprüfbar ist (VG München, U.v. 29.10.2015 - M 17 K 14.380 - UA S. 10f.).

    Für eine isolierte Anfechtung der Feststellung der (Nicht-)Berücksichtigungsfähigkeit einer Wohnung besteht kein Bedürfnis (vgl. VG München, U.v. 29.10.2015 - M 17 K 14.380 - UA S. 11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.09.1998 - A 3 S 317/96
    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    Damit ist aber die Klagebefugnis gegeben und auch das Rechtsschutzinteresse hat der Kläger hinreichend dargelegt (vgl. BVerwG, U.v. 9.1.1989 - 6 C 47/86 - juris Rn. 23, 32ff.; OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 317/96 - juris Rn. 25f.).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste, wie es hier der Fall ist, da die Zusage der Umzugskostenvergütung anlässlich einer Versetzung zwingend zu erteilen ist, wenn keine der in § 3 BUKG aufgeführten Ausnahmen greift (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, U.v. 30.9.1998 - A 3 S 317/96 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    bb) Es handelt sich bei dem Zentralerlass bzw. den Schreiben des BMVg um sogenannte ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die die Beklagte für den Regelfall binden (vgl. z. B. BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5/95 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B, v. 27.8.2010 - 6 B 1015/10 - juris), um so eine gleichmäßige Ermessensausübung zu erreichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - 6 A 3160/08

    Gewährung von Altersteilzeit für einen Kriminalhauptkommissar ohne Zustimmung des

    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    Die Verwaltung ist allerdings auch bei Vorliegen von ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften nicht gehindert, in atypischen Ausnahmefällen von diesen Richtlinien abzuweichen, ohne dass es insoweit einer expliziten Öffnungsklausel in der Verwaltungsvorschrift bedarf (vgl. z. B. OVG Nordrhein- Westfalen a. a. O. sowie B.v. 21.6.2010 - 6 A 3160/08 - juris).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    Umgekehrt fehlt es an der Klagebefugnis, wenn der behauptete Anspruch offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise besteht (vgl. BVerwG, U.v. 28.2.1997 - 1 C 29/95 - BVerwGE 104, 115 ff. Rn. 18; BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 12 ZB 1640 - juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2010 - 6 B 1015/10

    Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrer; Anspruch auf

    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    bb) Es handelt sich bei dem Zentralerlass bzw. den Schreiben des BMVg um sogenannte ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, die die Beklagte für den Regelfall binden (vgl. z. B. BVerwG, U.v. 17.1.1996 - 11 C 5/95 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B, v. 27.8.2010 - 6 B 1015/10 - juris), um so eine gleichmäßige Ermessensausübung zu erreichen.
  • VGH Bayern, 07.08.2013 - 10 B 13.1234

    Chiemsee Reggae Summer ohne zwei Meter hohe Zäune

    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung bewirkt also im Ergebnis eine Einengung der Bandbreite, die die Verwaltungsbehörde bei der Ermessensbetätigung hat (BayVGH, U.v. 7.8.2013 - 10 B 13.1234 - juris Rn. 44; Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 114 Rn. 27).
  • VG Minden, 15.01.2016 - 10 K 132/14
    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    Insbesondere war bei Erteilung der Umzugskostenvergütungszusage bzw. zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Versetzung (vgl. VG Minden, U.v. 15.1.2016 - 10 K 132/14 - juris Rn. 39) nicht ersichtlich, dass der Kläger alsbald erneut an einen anderen Dienstort versetzt werden wird (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst a BUKG).
  • VGH Bayern, 15.03.2010 - 19 C 09.3135

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG München, 11.07.2016 - M 17 K 16.1200
    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass die Beklagte in der Verwaltungspraxis von ihren Verwaltungsvorschriften abweicht und die streitgegenständliche Umzugskostenvergütungszusage deswegen gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 15.3.2010 - 19 C 09.3135 - juris).
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