Rechtsprechung
   VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,36978
VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292 (https://dejure.org/2022,36978)
VG München, Entscheidung vom 11.10.2022 - M 21a K 22.2292 (https://dejure.org/2022,36978)
VG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - M 21a K 22.2292 (https://dejure.org/2022,36978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,36978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBankG § 31 Abs. 3 S. 2; BBG §§ 61 Abs. 1 S. 2 und 3; BBG § 62 Abs. 1 S. 2
    Leitsätze der Deutschen Bundesbank zur Insiderprävention auf Bankprüfer der Deutschen Bundesbank anwendbar

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Mainz, 15.11.2019 - 4 K 32/19

    Beamtenrechtliche Pflichten; Beachtung der Leitsätze für private Finanzgeschäfte

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Sie ist zwar als kombinierte Anfechtungs- und (negative) Feststellungsklage gemäß §§ 42 Abs. 1 Alt. 1, 43 Abs. 1 Var. 2 VwGO zulässig (s. ausführlich zur Zulässigkeit VG Mainz, U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 26 ff.).

    Die Kammer schließt sich hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen den Rechtsauffassungen des OVG RhPf (z.B. B.v. 28.5.2020 - 10 A 10105/20 - juris), des VG Mainz (z.B. U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris) sowie des VG Frankfurt (U.v. 14.11.2019 - 9 K 5011/18.F - juris) an.

    Die das Beamtenverhältnis näher ausgestaltenden Leitsätze beruhen auf einer ausreichenden Rechtsgrundlage und sind formell wie materiell rechtmäßig (vgl. nur VG Mainz, U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 32 ff.).

    Damit dient § 11a FinDAG - wie auch die Leitsätze - dem Zweck, das Vertrauen in die Finanzdienstleistungsaufsicht zu stärken und jeglichen Anschein von Insidergeschäften durch die Beschäftigten zu vermeiden (vgl. VG Mainz U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 63 m.w.N.).

    Allerdings beruht diese Regelung - anders als die Leitsätze - nicht auf europarechtlichen Vorgaben, sondern ergänzt die nationalen beamtenrechtlichen Regelungen im Hinblick auf derartige Kontrollmöglichkeiten (vgl. VG Mainz U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 64 m.w.N.).

    Damit soll sichergestellt werden, dass von den dienstlich erlangten Kenntnissen kein unzulässiger Gebrauch gemacht wird (vgl. VG Mainz U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 65 m.w.N.).

    Die Leitsätze der Beklagten verstoßen nicht gegen Unionsrecht (s. ausführlich VG Mainz, U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 42 ff.).

    Innerhalb des Eurosystems stellen die Leitlinien des EZB-Rats das wichtigste abstrakt-generelle Rechtsinstrument dar (vgl. VG Mainz U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Der Erlass der Ethik-Rahmen-Leitlinien war auch notwendig, um eine einheitliche Regelung in den Staaten des Eurosystems zu schaffen (vgl. VG Mainz U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 54 m.w.N.).

    Dabei wird der EZB im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ein weiter Prognose- und Ermessensspielraum zugestanden (vgl. VG Mainz U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 54 m.w.N.).

    Unter Anlegung dieser Maßstäbe sind die einzelnen Maßnahmen im Sinne der Leitsätze nicht zu beanstanden (vgl. hierzu ausführlich VG Mainz, U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 73 ff.).

    Für die Fälle, in denen der Schutzbereich tangiert ist, wie dies beispielsweise bei der von einem Emittenten eingeräumten Wahlmöglichkeit zwischen Aktien- und Bardividende der Fall sein könnte, ist der Eingriff in den Schutzbereich jedenfalls gerechtfertigt (vgl. ausführlich VG Mainz, U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 97 ff.).

    Die Vorhaltepflichten genügen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, zumal der Eingriff eine nur geringe Intensität aufweist (vgl. ausführlich VG Mainz, U.v. 15.11.2019 - 4 K 32/19.MZ - juris Rn. 136 ff.).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Zu dem von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentum gehört auch das in der Aktie verkörperte Anteilseigentum, das im Rahmen seiner gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung durch Privatnützigkeit und Verfügungsbefugnis gekennzeichnet ist (BVerfG, B.v. 27.4.1999 - 1 BvR 1613/94 - BVerfGE 100, 289-313, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Die vermögensrechtliche Stellung ist in dem gesetzlichen Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er zur Verteilung kommt, in dem Recht zum Bezug neuer Aktien bei Kapitalerhöhungen sowie dem Recht auf Teilnahme an dem Liquidationserlös begründet (BVerfG, B.v. 27.4.1999 - 1 BvR 1613/94 - BVerfGE 100, 289-313, juris Rn. 42).

  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Es vermittelt ein Selbstbestimmungsrecht über personenbezogene Informationen und gewährt seinem Träger die Befugnis, grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfG, B.v. 15.3.2001 - 2 BvR 1841/00 - juris Rn. 36).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nur in überwiegendem Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden (BVerfG, B.v. 15.3.2001 - 2 BvR 1841/00 - juris Rn. 36).

  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Die vom Kläger in der Klagebegründung angeführte Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union (U.v. 20.11.2008 - T-185/05 - juris) und des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 7.3.2002 - C-310/99 - juris) führt nicht zu einer anderen Betrachtungsweise, da sie lediglich Leitlinien der Kommission, nicht aber solche der EZB betrifft.

    Die Rechtsprechung zur Rechtsnatur der Leitlinien der Kommission als formal nicht verbindliche EU-Rechtsakte (EuGH, U.v. 7.3.2002 - C-310/99 - juris Rn. 52) lässt sich indes nicht auf die Leitlinien der EZB übertragen, gerade vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung als zentrales Rechtsetzungsinstrument innerhalb des Eurosystems.

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Dieser gebietet es, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, B.v. 15.7.1998 - 1 BvR 1554/89 - BVerfGE 98, 365-403, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Bloße Interessen, Chancen und Verdienstmöglichkeiten werden durch Art. 14 Abs. 1 GG nicht geschützt (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, B.v. 26.6.2002 - 1 BvR 558/91 - BVerfGE 105/277 f.).
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Unter den Schutz der Eigentumsgarantie fallen grundsätzlich alle vermögenswerten Rechte, die Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass sie die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zum privaten Nutzen ausüben dürfen (BVerfG, B.v. 8.5.2012 - 1 BvR 1065/03 - BVerfGE 131, 66/79 m.w.N.).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-505/14

    Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung verlangt von den nationalen Gerichten, unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts und unter Anwendung der dort anerkannten Auslegungsmethoden alles zu tun, um die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten und zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem vom Unionsrecht verfolgten Ziel im Einklang steht (EuGH, U.v. 11.11.2015 - C-505/14 - juris Rn. 34).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG, B.v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 - BVerfGE 129, 49-78, juris Rn. 64 m.w.N.).
  • EuG, 20.11.2008 - T-185/05

    Italien / Kommission - Sprachenregelung - Anwendungsmodalitäten bei der

    Auszug aus VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
    Die vom Kläger in der Klagebegründung angeführte Rechtsprechung des Gerichts der Europäischen Union (U.v. 20.11.2008 - T-185/05 - juris) und des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 7.3.2002 - C-310/99 - juris) führt nicht zu einer anderen Betrachtungsweise, da sie lediglich Leitlinien der Kommission, nicht aber solche der EZB betrifft.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06

    Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

  • VG Frankfurt/Main, 14.11.2019 - 9 K 5011/18

    Leitsätze zur Insiderprävention der Deutschen Bundesbank sind rechtmäßig.

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2020 - 10 A 10105/20

    Beamtenrechtliche Verbindlichkeit der Leitsätze der Deutschen Bundesbank über

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 27.06.1961 - II C 75.59
  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314

    Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit Zertifizierungsdiensteanbieter

  • BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12

    Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht