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   VG München, 11.12.2013 - M 7 K 13.3742   

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https://dejure.org/2013,49842
VG München, 11.12.2013 - M 7 K 13.3742 (https://dejure.org/2013,49842)
VG München, Entscheidung vom 11.12.2013 - M 7 K 13.3742 (https://dejure.org/2013,49842)
VG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - M 7 K 13.3742 (https://dejure.org/2013,49842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; gröblicher Verstoß gegen das WaffG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.02.2007 - 1 C 7.06

    Angemessenheit einer Verteilung der Verfahrenskosten zwischen den Parteien nach

    Auszug aus VG München, 11.12.2013 - M 7 K 13.3742
    In der Regel entspricht es billigem Ermessen, demjenigen Beteiligten die Verfahrenskosten aufzuerlegen, der ohne die Erledigung bei nur noch summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage unmittelbar vor Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich unterlegen wäre oder der die Erledigung des Rechtsstreits aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat (vgl. BVerwG, B. v. 7. Februar 2007 - 1 C 7/06 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2013, § 161 Rn 16 f.; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 161 Rn 6; Neumann in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 161 Rn 75 ff., 95 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 20 A 524/05

    Anspruch eines Waffenbesitzers gegen die Aufhebung der ihm erteilten

    Auszug aus VG München, 11.12.2013 - M 7 K 13.3742
    Nach der Rechtsprechung ist Ausgangspunkt der Bewertung, ob eine Verletzung von Vorgaben des Waffengesetzes gröblich ist, der ordnungsrechtliche Zweck, dass das Gesetz das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering halten will (vgl. OVG NW, U. v. 31. August 2008 - 20 A 524/05 - juris Rn 29; BVerwG, U. v. 26. März 1996 - 1 C 12/95 - juris Rn 25).
  • VG Düsseldorf, 29.11.2016 - 22 K 6047/14

    Widerruf; Waffe; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Blockierpflicht ;

    Entscheidend ist vielmehr, ob im Einzelnen die Rechtsverletzung gemessen an der genannten Zielsetzung objektiv schwer wiegt und in subjektiver Hinsicht dem Betreffenden als grobe Pflichtverletzung zuzurechnen ist, sei es, weil er vorsätzlich gehandelt oder sich als besonders leichtsinnig, nachlässig oder gleichgültig gezeigt hat, vgl. OVG NRW, Urteil vom 31. August 2006 - 20 A 524/05 -, juris Rdn. 31; VG München, Urteil vom 11. Dezember 2013 - M 7 K 13.3742 -, juris Rdn. 21.
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