Rechtsprechung
VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.1587, M 18 K 07.1587 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch mit einem schwerbehinderten Stellenbewerber;Offensichtliches Fehlen der fachlichen Eignung nach dem Prinzip der BestenausleseEntschädigungsanspruch; Initiativbewerbung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Unterbliebene Einladung zu einem Vorstellungsgespräch mit einem schwerbehinderten Stellenbewerber - Offensichtliches Fehlen der fachlichen Eignung nach dem Prinzip der Bestenauslese - Entschädigungsanspruch - Initiativbewerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.1587, M 18 K 07.1587
- VGH Bayern, 27.01.2010 - 12 B 08.1978
- BVerwG, 26.05.2010 - 5 B 19.10
- BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung
Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.1587
Verletzt ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes diese Pflicht, rechtfertigt das die Vermutung, er benachteilige schwerbehinderte Bewerber wegen ihrer Behinderung (BAG U. v. 12.9.2006 9 AZR 807/05). - BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83
Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen
Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.1587
Denn selbst wenn man die vorliegende, auf Entschädigung gerichtete Klage wegen Benachteiligung als eine entsprechende Klage aus dem Beamtenverhältnis gemäß § 126 BRRG i.V.m. § 71 Abs. 3 DRiG ansieht, wäre in der gegebenen Situation, in der sich der Beklagte sachlich zur Klage eingelassen hat, aus Gründen der Prozessökonomie ein Vorverfahren als entbehrlich anzusehen (vgl. BVerwG, U. v. 9.5.1985 2 C 16/83). - BVerwG, 01.02.2006 - 2 PKH 3.05
Widerruf einer Zusage auf vorläufige Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Grund …
Auszug aus VG München, 12.03.2008 - M 18 K 07.1587
Da - wie vorliegend - bei einem Berufsanfänger fachliche Leistungen im engeren Sinne noch nicht vorliegen können, ist es zulässig, die Prognose seiner umfassenden Eignung auf diejenigen Leistungen zu stützen, die er im Rahmen seiner Ausbildung erzielt hat (BVerwG v. 1.2.2006 2 PKH 3/05, recherchiert in juris).
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08
Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung …
Angesichts des Fehlens vorhersehbarer und in der tatsächlichen Verwaltungspraxis strikt geübter Kriterien kann damit nicht davon ausgegangen werden, dass ein Bewerber, der nicht in beiden Staatsprüfungen mindestens das Prädikat "vollbefriedigend" erreicht hat, von vornherein keine Aussicht auf eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren gehabt hätte (a.A. offenbar OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.05.2008 - 2 A 10197/08 - VG München, Urteil vom 12.03.2008 - M 18 K 07.1587 -).Denn mit dem Anspruch auf Einladung zu einem Vorstellungsgespräch hat der Gesetzgeber den schwerbehinderten Bewerber im Auswahlverfahren bewusst besser gestellt als den nicht behinderten Konkurrenten, um ihm durch sein persönliches Auftreten die Gelegenheit zu geben, seine spezielle Befähigung für die ausgeschriebene Stelle unter Beweis zu stellen und den Arbeitgeber trotz anfänglicher Zweifel von der bestehenden Eignung im mündlichen Gespräch zu überzeugen (…vgl. Neumann/Pahlen/ Majerski-Pahlen, Sozialgesetzbuch IX, 11. Aufl. 2005, § 82 Rdnr. 5; VG München, Urteil vom 12.03.2008 - M 18 K 07.1587 -).