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   VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179   

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https://dejure.org/2021,9245
VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179 (https://dejure.org/2021,9245)
VG München, Entscheidung vom 12.04.2021 - M 17 K 21.1179 (https://dejure.org/2021,9245)
VG München, Entscheidung vom 12. April 2021 - M 17 K 21.1179 (https://dejure.org/2021,9245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BayBG Art. 96 Abs. 3a; BayBhV § 48 Abs. 6; BayVwVfG Art. 32
    Frist zur Beantragung von Beihilfe

  • rewis.io

    Materielle Ausschlußfrist, Ablauf der Ausschlußfrist, Verwaltungsgerichte, Fristversäumnis, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Widerspruchsbescheid, Rechtsmittelbelehrung, Prozeßbevollmächtigter, Antragsfrist, Beihilfeverordnung, Beihilfestelle, Beihilfeberechtigte, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
    Auszug aus VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179
    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen materiellen Ausschlussfrist bestehen keine Bedenken (BVerwG, U.v. 28.6.1965 - VIII C 334.63 - BVerwGE 21, 258).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Auszug aus VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179
    Schließlich liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beklagte die Wahrung der Frist durch eigenes Verhalten treuwidrig verhindert hat und er sich ausnahmsweise nach den Rechtsgedanken der §§ 242, 162 BGB nicht auf das Versäumnis einer die Anspruchsberechtigung vernichtenden Ausschlussfrist berufen darf (BVerwG, U.v. 18.4.1997 - BVerwG 8 C 38.95 - NJW 1997, 2966 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 25.01.2011 - B 5 K 10.259

    Geltung der Jahresfrist gemäß § 48 Abs. 7 BayBhV bei Beihilfeansprüchen

    Auszug aus VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179
    Die Klägerin hätte im Hinblick auf die konkrete Situation durch Treffen von organisatorischen Maßnahmen die ihr zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, um den Beihilfeantrag rechtzeitig stellen zu können (VG Bayreuth, GB.v. 25.1.2011 - B 5 K 10.259 - juris Rn. 29).
  • VG München, 10.12.2015 - M 17 K 15.402

    Abgewiesene Klage im Streit um Bemessungsgrundsatz

    Auszug aus VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179
    Bei derartig unwägbaren Hinderungsgründen erfordert es die auch in eigenem Interesse aufzubringende Sorgfalt, sich um Abhilfe zu bemühen und nicht lediglich zuzuwarten (VG München, U.v. 10.12.2015 - M 17 K 15.402).
  • VGH Bayern, 08.07.2009 - 14 C 09.1567

    Prozesskostenhilfe; Beihilfe; Ausschlussfrist für die Geltendmachung der

    Auszug aus VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179
    Bei dieser Antragsfrist handelt es sich um eine sogenannte materiell-rechtliche Ausschlussfrist (vgl. BayVGH, B.v. 8.7.2009 - 14 C 09.1567 - juris Rn 2).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 14 ZB 11.1379

    Keine ernstlichen Zweifel.

    Auszug aus VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179
    Für die Feststellung der Einhaltung der einjährigen Antragsfrist kommt es auf das Datum des Eingangs des Beihilfeantrags bei der Feststellungsstelle an (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2012 - 14 ZB 11.1379 - juris Rn 5).
  • VGH Bayern, 02.10.2018 - 14 ZB 17.1841

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179
    Bei einer Ausschlussfrist, auf die die Wiedereinsetzungsregeln ohnehin nur ausnahmsweise Anwendung finden (vgl. oben), sind diese restriktiv zu handhaben, so dass an eine Entschuldigung der Fristversäumnis erhöhte Anforderungen gestellt werden dürfen (BayVGH, B.v. 2.10.2018 - 14 ZB 17.1841).
  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VG München, 12.04.2021 - M 17 K 21.1179
    Verschuldet ist eine Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (BVerwG, U.v. 8.3.1983 - 1 C 34/80 - BayVBl 1983, 476).
  • VGH Hessen, 25.01.2022 - 1 A 1749/18

    Ausschlussfrist für die Beantragung von Beihilfeleistungen

    Gleichzeitig verletzt der Normgeber damit grundsätzlich auch nicht seine gegenüber dem (Ruhestands-)Beamten bestehende Fürsorgepflicht (Senatsurteil vom 25. Juli 2012 - 1 A 2253/11 -, juris Rn. 33 ff.), solange im besonderen Einzelfall die Möglichkeit besteht, trotz versäumter Ausschlussfrist Beihilfeleistungen zu erhalten (Senatsurteil vom 25. Juli 2012 - 1 A 2253/11 -, juris Rn. 36 f.; VG München, Urteil vom 12. April 2021 - M 17 K 21.1179 -, juris Rn. 19).
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