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VG München, 12.05.2017 - M 17 S 17.33538 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
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- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17
Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein"; …
Auszug aus VG München, 12.05.2017 - M 17 S 17.33538
Allerdings ist nach der Rechtsprechung (vgl. insbesondere OVG, U.v. 18.4.2017 - A 9 S 333/17) die Rechtsbehelfsbelehrung:des Bescheids vom 6. Februar 2107 unrichtig, so dass insoweit die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO gilt.