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   VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298   

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VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298 (https://dejure.org/2016,52890)
VG München, Entscheidung vom 12.12.2016 - M 16 K 16.1298 (https://dejure.org/2016,52890)
VG München, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - M 16 K 16.1298 (https://dejure.org/2016,52890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Abgrenzung einer gewerblichen von einer freiberuflichen Tätigkeit - Designer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 20.02.2012 - 8 C 8.12

    Gewerbe; Anzeige eines Gewerbes; Freier Beruf; Rechtsanwalt; Betreuer;

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    Die Rechtsprechung geht in Übereinstimmung mit der Literatur vom Vorliegen eines Gewerbes aus, wenn es sich um eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit handelt, die nicht den Bereichen der Urproduktion, den Freien Berufen oder der bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.2.2013 - 8 C 8/12 - juris Rn. 12 m. w. N.; VG München, U. v. 22.9.2015 - M 16 K 14.5250 - juris Rn. 11).

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich beim Rechtsbegriff des Freien Berufes um einen sogenannten Typusbegriff, wobei für den Bereich der Gewerbeordnung darauf abzustellen ist, ob es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art handelt, die eine höhere Bildung, d. h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, oder eine besondere schöpferische Begabung erfordert (BVerwG, U. v. 27.2.2013 - 8 C 8/12 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris; BVerwG, B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris; BVerwG, B. v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 - juris; BVerwG, B. v. 16.2.1998 - 1 B 26/98 - juris).

    Wann die Steuerschuld fällig ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen und im Übrigen aus § 220 AO (vgl. BVerwG, B. v. 5.3.1997 - 1 B 56/97- juris Rn. 5).

  • VG München, 22.09.2015 - M 16 K 14.5250

    Gewerbeanmeldung - Schachlehrer

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    Die Rechtsprechung geht in Übereinstimmung mit der Literatur vom Vorliegen eines Gewerbes aus, wenn es sich um eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit handelt, die nicht den Bereichen der Urproduktion, den Freien Berufen oder der bloßen Verwaltung eigenen Vermögens zuzurechnen ist (vgl. BVerwG, U. v. 27.2.2013 - 8 C 8/12 - juris Rn. 12 m. w. N.; VG München, U. v. 22.9.2015 - M 16 K 14.5250 - juris Rn. 11).

    Die Gewerbeordnung ist zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wirtschaftsleben bestimmt, während es im Steuerrecht um fiskalische Ziele geht (vgl. VG München, U. v. 22.9.2015 - M 16 K 14.5250 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029

    Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).

    Auch evtl. geringe Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt würden es nicht rechtfertigen, von einer Gewerbeuntersagung wegen fortgesetzter Pflichtverletzung abzusehen (vgl. BayVGH, B. v. 4.6.2014 a. a. O.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris; BVerwG, B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris; BVerwG, B. v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 - juris; BVerwG, B. v. 16.2.1998 - 1 B 26/98 - juris).

    Dieser Grund entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris; BVerwG, B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris; BVerwG, B. v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 - juris; BVerwG, B. v. 16.2.1998 - 1 B 26/98 - juris).

    Dies gilt auch dann, wenn es um Steuerrückstände geht (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist wegen der Möglichkeit der Wiedergestattung des Gewerbes gemäß § 35 Abs. 6 GewO der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - juris; BVerwG, B. v. 16.6.1995 - 1 B 83/95 - juris).
  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592

    (Erweiterte) Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z. B. BayVHG, B. v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 09.03.1994 - 1 B 33.94

    Gewerberecht: Verhältnismäßigkeit der Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine den gesetzlichen Anforderungen des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO entsprechende Gewerbeuntersagung allenfalls in extremen Ausnahmefällen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verstoßen kann (BVerwG, B. v. 9.3.1994 - 1 B 33.94 - juris; BVerwG, B. v. 1.2.1994 - 1 B 211.93 -juris; BayVGH, z. B. B. v. 4.6.2014 - 22 C 14.1029 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LC 15/10

    Tätigkeit als Softwareentwickler als sog. "Freier Beruf" im Zusammenhang mit der

  • VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Vertretungsberechtigten; Verletzung

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