Rechtsprechung
VG München, 13.02.2014 - M 17 K 13.4103 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Abfallrecht; Ersatzbrennstoffe; Abfallbegriff
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 13.02.2014 - M 17 K 13.4103
- VGH Bayern, 18.12.2014 - 20 ZB 14.689
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.12.2008 - C-283/07
Kommission / Italien
Auszug aus VG München, 13.02.2014 - M 17 K 13.4103
Zwar habe der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22. Dezember 2008 (C-283/07) ausgeführt, dass Ersatzbrennstoffe, die durch stoffliche Verwertung aus Abfällen geschaffen seien und später als Ersatzbrennstoffe zur Energiegewinnung eingesetzt würden, weiterhin als Abfall gelten.Insoweit habe aber der Europäische Gerichtshof in der Rechtsache C-283/07 im Urteil vom 22. Dezember 2008 festgestellt, dass die diesem Urteil zugrunde liegenden aus Abfällen hergestellten Ersatzbrennstoffe weiterhin bis zur tatsächlichen Verbrennung Abfälle seien.
Insbesondere hält er sich bei dieser Entscheidung an die Vorgaben des EuGH, der mit Urteil vom 22. Dezember 2008 (C-283/07) unstrittig festgestellt hat, dass Ersatzbrennstoffe bis zur tatsächlichen Verbrennung Abfälle sind.
- EuGH, 18.04.2002 - C-9/00
Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus
Auszug aus VG München, 13.02.2014 - M 17 K 13.4103
Auf die Frage, ob der streitgegenständliche FAB für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlich ist und ob er die technischen Anforderungen an Brennstoffe erfüllt, wie die Klägerin behauptet, kommt es daher nicht an (vgl. EuGH, U.v. 11.9.2003 - C-114/01 - juris; U.v. 18.4.2002 - C-9/00 - juris Rn. 47;… U.v.15.6.2000 - C-418/97, C-419/97 - juris Rn. 65).Dementsprechend hat der EuGH auch nicht nur entschieden, dass der Abfallbegriff weit auszulegen ist (vgl. z.B. U.v. 18.12.2007 - C-194705 - juris Nr. 33; U.v. 11.11.2004 - C-457/02 - juris Nr. 45;… U.v. 11.9.2003 - C-114/01 - juris Rn. 36; U.v. 18.4.2002 - C-9/00 - juris Rn. 23), sondern er hat z.B. auch dargelegt, dass Metallschrott erst dann die Abfalleigenschaft verliert, wenn er tatsächlich zu Eisen- oder Stahlerzeugnissen verwertet worden ist (U.v. 11.11.2004 - C-457/02 - juris Nr. 52).
- EuGH, 15.06.2000 - C-418/97
ARCO Chemie Nederland
Auszug aus VG München, 13.02.2014 - M 17 K 13.4103
Damit endet die Abfalleigenschaft bei Ersatzbrennstoffen wie dem hier Streitgegenständlichen erst mit der Verbrennung (vgl. a. EuGH, U.v. 15.6.2000 - C-418/97, C-419/97 - juris Rn. 94ff.; Dr. Petersen, Entwicklungen des Kreislaufwirtschaftsrechts, NVwZ 2009, 1063, 1066).Auf die Frage, ob der streitgegenständliche FAB für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlich ist und ob er die technischen Anforderungen an Brennstoffe erfüllt, wie die Klägerin behauptet, kommt es daher nicht an (vgl. EuGH, U.v. 11.9.2003 - C-114/01 - juris;… U.v. 18.4.2002 - C-9/00 - juris Rn. 47; U.v.15.6.2000 - C-418/97, C-419/97 - juris Rn. 65).
- EuGH, 11.09.2003 - C-114/01
AvestaPolarit Chrome
Auszug aus VG München, 13.02.2014 - M 17 K 13.4103
Auf die Frage, ob der streitgegenständliche FAB für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlich ist und ob er die technischen Anforderungen an Brennstoffe erfüllt, wie die Klägerin behauptet, kommt es daher nicht an (vgl. EuGH, U.v. 11.9.2003 - C-114/01 - juris;… U.v. 18.4.2002 - C-9/00 - juris Rn. 47;… U.v.15.6.2000 - C-418/97, C-419/97 - juris Rn. 65).Dementsprechend hat der EuGH auch nicht nur entschieden, dass der Abfallbegriff weit auszulegen ist (vgl. z.B. U.v. 18.12.2007 - C-194705 - juris Nr. 33; U.v. 11.11.2004 - C-457/02 - juris Nr. 45; U.v. 11.9.2003 - C-114/01 - juris Rn. 36;… U.v. 18.4.2002 - C-9/00 - juris Rn. 23), sondern er hat z.B. auch dargelegt, dass Metallschrott erst dann die Abfalleigenschaft verliert, wenn er tatsächlich zu Eisen- oder Stahlerzeugnissen verwertet worden ist (U.v. 11.11.2004 - C-457/02 - juris Nr. 52).
- EuGH, 11.11.2004 - C-457/02
Niselli - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Begriff "Abfälle" - Wieder …
Auszug aus VG München, 13.02.2014 - M 17 K 13.4103
Dementsprechend hat der EuGH auch nicht nur entschieden, dass der Abfallbegriff weit auszulegen ist (vgl. z.B. U.v. 18.12.2007 - C-194705 - juris Nr. 33; U.v. 11.11.2004 - C-457/02 - juris Nr. 45;… U.v. 11.9.2003 - C-114/01 - juris Rn. 36;… U.v. 18.4.2002 - C-9/00 - juris Rn. 23), sondern er hat z.B. auch dargelegt, dass Metallschrott erst dann die Abfalleigenschaft verliert, wenn er tatsächlich zu Eisen- oder Stahlerzeugnissen verwertet worden ist (U.v. 11.11.2004 - C-457/02 - juris Nr. 52).