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   VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795   

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VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795 (https://dejure.org/2016,29519)
VG München, Entscheidung vom 13.04.2016 - M 7 K 15.4795 (https://dejure.org/2016,29519)
VG München, Entscheidung vom 13. April 2016 - M 7 K 15.4795 (https://dejure.org/2016,29519)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Parken in Feuerwehrzufahrt

  • beck-blog (Leitsatz und Auszüge)

    Parken in Feuerwehrzufahrt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
    Danach setzt die Kostenerhebung voraus, dass die Polizei anstelle des Verantwortlichen eine Sache sichergestellt bzw. eine Maßnahme unmittelbar ausgeführt hat und die abgerechneten Kosten dafür angefallen sind; des Weiteren nach allgemeiner Meinung, dass die zugrunde liegende Maßnahme im maßgeblichen Zeitpunkt des polizeilichen Einschreitens rechtmäßig gewesen ist (Schmidbauer/Steiner, PAG/POG, 4. Aufl. 2014, Art. 76 PAG Rn. 28, Art. 11 PAG Rn. 22; Berner/Köhler/Käß, PAG, 20. Aufl. 2010, Art. 76 Rn. 23; BayVGH, U. v. 17. April 2008 - 10 B 08.449 - juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
    Da der Zweck der Abschleppmaßnahme, das aus dem Halteverbot resultierende sofort vollziehbare Wegfahrgebot durchzusetzen (vgl. VGH BW, U. v. 20. Januar 2010 - 1 S 484/09 - juris Rn. 16), durch Inanspruchnahme des Klägers, der nicht zugegen bzw. jederzeit erreichbar war, nicht rechtzeitig erreicht werden konnte, lagen die Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 PAG für die unmittelbare Ausführung der Maßnahme, hier durch einen Beauftragten, vor.
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 10 ZB 11.2172

    Versetzung eines Kraftfahrzeugs; verbotswidriges Parken vor einem

    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
    Kraftfahrzeuge, die in einem als Feuerwehranfahrtszone ausgewiesenen Halteverbotsbereich geparkt sind, dürfen sofort, ohne Einhaltung einer Wartezeit, und ohne dass es auf eine konkrete Behinderung ankommt, abgeschleppt werden (vgl. Berner/Köhler/Käß, a. a. O., Art. 25 Rn. 11 m. w. N.; BayVGH, B. v. 18. Februar 2014 - 10 ZB 11.2172 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 30.06.2009 - 3 Bf 408/08

    Verkehrszeichen; Halteverbot; Sichtbarkeitsgrundsatz

    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
    Dem Verkehrsteilnehmer im ruhenden Verkehr ist zuzumuten, sich nach etwa vorhandenen Verkehrszeichen sorgfältig umzusehen und eingehend zu prüfen, ob er sein Fahrzeug an der von ihm gewählten Stelle abstellen darf (vgl. OVG Hamburg, U. v. 30. Juni 2009 - 3 Bf 408/08 - juris Rn. 33 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 184/88

    Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung

    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
    Im Übrigen ist eine Abschleppmaßnahme ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Fahrzeugführers bzw. auf eine subjektive Vorwerfbarkeit rechtmäßig, wenn objektiv eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung begangen worden ist (vgl. VG München, U. v. 19. Oktober 2010 - M 7 K 10.2283 - VG Würzburg, U. v. 29. November 2008 - 5 W K 08.1844 - juris Rn. 17; OVG Hamburg, U. v. 29. Januar 2008 - 3 Bf. 253/04 - juris Rn. 29; OVG Saarland, U. v. 14. August 1990 - 1 R 184/88 - juris 2. Orientierungssatz).
  • VG Augsburg, 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084
    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
    Da in einem nicht vorhersehbaren, jederzeit möglichen Notfall das Wegräumen behindernder, verbotswidrig geparkter Fahrzeuge die Rettungsmaßnahmen verzögern würde, die Anzahl der benötigten Rettungsfahrzeuge nicht vorhersehbar ist und die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund ihrer beträchtlichen Längen oftmals einen großen Schwenkbereich benötigen, sind Feuerwehrzufahrten im dringenden öffentlichen Interesse jederzeit in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 15 und U. v. 26. Januar 2011 - M 7 K 10.5197 - unveröffentlicht; VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20).
  • VG München, 23.07.2003 - M 7 K 02.4430
    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
    Da in einem nicht vorhersehbaren, jederzeit möglichen Notfall das Wegräumen behindernder, verbotswidrig geparkter Fahrzeuge die Rettungsmaßnahmen verzögern würde, die Anzahl der benötigten Rettungsfahrzeuge nicht vorhersehbar ist und die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund ihrer beträchtlichen Längen oftmals einen großen Schwenkbereich benötigen, sind Feuerwehrzufahrten im dringenden öffentlichen Interesse jederzeit in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 15 und U. v. 26. Januar 2011 - M 7 K 10.5197 - unveröffentlicht; VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 28.04.2004 - 24 ZB 04.227
    Auszug aus VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.4795
    Da in einem nicht vorhersehbaren, jederzeit möglichen Notfall das Wegräumen behindernder, verbotswidrig geparkter Fahrzeuge die Rettungsmaßnahmen verzögern würde, die Anzahl der benötigten Rettungsfahrzeuge nicht vorhersehbar ist und die Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr aufgrund ihrer beträchtlichen Längen oftmals einen großen Schwenkbereich benötigen, sind Feuerwehrzufahrten im dringenden öffentlichen Interesse jederzeit in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B. v. 28. April 2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG München, U. v. 23. Juli 2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 15 und U. v. 26. Januar 2011 - M 7 K 10.5197 - unveröffentlicht; VG Augsburg, U. v. 27. November 2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20).
  • VG München, 22.07.2022 - M 23 K 20.5909

    Parken "vor" Feuerwehrzufahrt, Verhältnismäßigkeit trotz verzögerter

    Da die Benutzbarkeit einer Feuerwehrzufahrt durch ein einziges darin parkendes Fahrzeug aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in ihrer gesamten Breite freizuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20; VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m.w.N.; U.v. 13.4.2016 - M 7 K 15.4795 - juris Rn. 20).
  • VG München, 13.03.2023 - M 23 K 21.4758

    Abschleppmaßnahme, Leistungsbescheid, Feuerwehranfahrtszone

    Da die Benutzbarkeit einer Feuerwehranfahrtszone durch darin parkende Fahrzeuge aufgehoben wird und die Notwendigkeit eines Feuerwehreinsatzes nie vorhersehbar ist, ist eine Feuerwehranfahrtszone jederzeit und in allen Teilen freizuhalten (vgl. BayVGH, B.v. 28.4.2004 - 24 ZB 04.227 - juris Rn. 3; VG Augsburg, U.v. 27.11.2003 - Au 8 K 03.1084 - juris Rn. 20; VG München, U.v. 23.7.2003 - M 7 K 02.4430 - juris Rn. 17 m.w.N.; U.v. 13.4.2016 - M 7 K 15.4795 - juris Rn. 20).
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