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   VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399   

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VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399 (https://dejure.org/2016,8047)
VG München, Entscheidung vom 14.01.2016 - M 16 S 15.5399 (https://dejure.org/2016,8047)
VG München, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - M 16 S 15.5399 (https://dejure.org/2016,8047)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97

    Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum;

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 28.2.1990 - 4 B 32/90 - juris; U. v. 14.10.1988 - 4 C 1/86 - juris; U. v. 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris) fehlt allerdings für eine öffentlichrechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet, regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO.

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob die geltend gemachte Störung des Wohnungseigentums infolge der Nutzung einer Sondereigentumseinheit von einem Mitglied der Eigentümergemeinschaft oder - wie hier - von einem Dritten ausgeht (vgl. BVerwG, U. v. 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris Rn. 20 u. 22).

    Auch ein Dritter darf das Sondereigentum so nutzen, wie es jeweils gemäß § 15 Abs. 1 und 3 WEG ausgestaltet ist (vgl. BVerwG, U. v. 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris Rn. 22).

  • BVerwG, 14.10.1988 - 4 C 1.86

    Sondereigentum - Öffentlich-rechtliche Nachbarklage - Behördliche

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 28.2.1990 - 4 B 32/90 - juris; U. v. 14.10.1988 - 4 C 1/86 - juris; U. v. 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris) fehlt allerdings für eine öffentlichrechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet, regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar bislang offen gelassen, ob dieser Ausschluss öffentlichrechtlicher Abwehransprüche auch solche Ansprüche betrifft, welche auf mögliche Gesundheitsgefahren infolge der Nutzung von Sondereigentum gestützt werden (vgl. BVerwG, U. v. 14.10.1988 - 4 C 1/86 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 15 CS 14.949

    Feststellungswirkung der Baugenehmigung, Oberflächenentwässerung, Sicherung der

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Zwar handelt es sich bei der Abwehr von Beeinträchtigungen des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücks (vgl. § 1 Abs. 5 WEG) um Maßnahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums (vgl. § 21 WEG); die Wohnungseigentümergemeinschaft ist insoweit gemäß § 10 Abs. 6 WEG teilrechtsfähig (vgl. BayVGH, B. v. 24.07.2014 - 15 CS 14.949 - juris Rn. 19).

    Die Geltendmachung von Ansprüchen von Wohnungseigentümern durch die Antragstellerin im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft (vgl. BGH, U. v. 12.4.2007 - VII ZR 236/05 - juris Rn. 23 f.) scheidet bereits deshalb aus, weil eine solche im Anfechtungsrechtsstreit und entsprechend im Verfahren nach §§ 80a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO nicht vorgesehen ist (vgl. BayVGH, B. v. 24.07.2014 - 15 CS 14.949 - juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1993 - 10 S 1735/91

    Verhältnis öffentlich-rechtlicher Schutzansprüche innerhalb einer

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat angenommen, dass der Ausschluss öffentlichrechtlicher Schutzansprüche innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht auch Ansprüche u. a. aus §§ 24, 25 Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG betrifft, soweit mit ihnen Gesundheitsgefahren und Beeinträchtigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefindens abgewehrt werden (vgl. U. v. 21.9.1993 - 10 S 1735/91 - juris Rn. 28).

    Hintergrund für die eventuelle ausnahmsweise Möglichkeit der Geltendmachung solcher öffentlichrechtlicher Schutzansprüche ist gerade, dass diese keine besondere rechtliche Beziehung zwischen Störer und Beeinträchtigtem voraussetzen; die Gesundheit im weiteren Sinne ist ein eigenständiges Rechtsgut, dessen Schutz nicht von einer etwaigen (gleichzeitigen) Betroffenheit als Grundstücks- oder Wohnungseigentümer abhängt (vgl. VGH BW, U. v. 21.9.1993 - 10 S 1735/91 - juris Rn. 28).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Zwar kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft unter Umständen im Zivilprozess im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft Unterlassungsansprüche von Sondereigentümern insbesondere aus § 15 Abs. 3 WEG geltend machen (vgl. BGH, U. v. 10.7.2015 - V ZR 169/14 - juris; U. v. 5.12.2014 - V ZR 5/14 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 7 A 3350/06

    Anspruch auf Untersagung eines Goldschmiedebetriebs aufgrund fehlender

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Ferner wird angenommen, dass ein Anspruch auf ein behördliches Einschreiten von Sondereigentümern dann in Betracht kommen kann, wenn die Nutzung einer Sondereigentumseinheit mit einer unmittelbaren Gefährdung besonders wichtiger Rechtsgüter verbunden ist (vgl. OVG NW, U. v. 3.5.2007 - 7 A 3350/06 - juris Rn. 43 bis 45).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Zwar kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft unter Umständen im Zivilprozess im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft Unterlassungsansprüche von Sondereigentümern insbesondere aus § 15 Abs. 3 WEG geltend machen (vgl. BGH, U. v. 10.7.2015 - V ZR 169/14 - juris; U. v. 5.12.2014 - V ZR 5/14 - juris).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Die Geltendmachung von Ansprüchen von Wohnungseigentümern durch die Antragstellerin im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft (vgl. BGH, U. v. 12.4.2007 - VII ZR 236/05 - juris Rn. 23 f.) scheidet bereits deshalb aus, weil eine solche im Anfechtungsrechtsstreit und entsprechend im Verfahren nach §§ 80a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO nicht vorgesehen ist (vgl. BayVGH, B. v. 24.07.2014 - 15 CS 14.949 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 4 B 32.90

    Klagebefugnis - Wohnungseigentümergemeinschaft - Wohnungseigentum -

    Auszug aus VG München, 14.01.2016 - M 16 S 15.5399
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 28.2.1990 - 4 B 32/90 - juris; U. v. 14.10.1988 - 4 C 1/86 - juris; U. v. 12.3.1998 - 4 C 3/97 - juris) fehlt allerdings für eine öffentlichrechtliche Nachbarklage eines Sondereigentümers, mit der dieser sich gegen die Art der Nutzung der im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers derselben Eigentümergemeinschaft stehenden Wohnung wendet, regelmäßig die Klagebefugnis gemäß § 42 Abs. 2 VwGO.
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Ein von der Klägerin gestellter Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg (VG München, B.v. 14.1.2016 - M 16 S 15.5399; BayVGH, B.v. 18.4.2016 - 22 CS 16.256).

    Einen solchen Antrag hatte die Klägerin auch gestellt, und über diesen wurde erstinstanzlich in der Sache entschieden (vgl. VG München, B.v. 14.1.2016 - M 16 S 15.5399 - juris).

  • VG München, 17.10.2017 - M 16 K 15.5398

    Gaststättenerlaubnis für in einer Wohnungseigentumsanlage liegende Räume

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten im Eilverfahren M 16 S 15.5399, die Gerichtsakten in diesem Klageverfahren, den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. April 2016 mit dem Aktenzeichen 22 CS 16.256 und die von der Beklagten vorgelegten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
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