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VG München, 14.07.2008 - M 22 S 08.1669 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wiederholtes Umherlaufen trotz innerörtlicher Anleinpflicht für große Hunde;Anordnungen nach mehreren Zwischenfällen mit anderen Hunden und deren Haltern (Leinenzwang, Führung, sichere Verwahrung, eingeschränkte Kontaktaufnahme) Hundehaltung (Pastor Garafiano); Anhörung; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 12.09.2001 - 24 N 00.1638
Auszug aus VG München, 14.07.2008 - M 22 S 08.1669
Hierunter fallen erwachsene Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm, denen aufgrund ihrer Körperkraft regelmäßig auch eine erhöhte Beißgefahr innewohnt (BayVGH v. 12.9.2001 Az. 24 N 00.1638). - VGH Bayern, 26.04.2005 - 24 CS 04.3130
Auszug aus VG München, 14.07.2008 - M 22 S 08.1669
Was schließlich die Anordnungen in Ziffern 1.6 und 1.7 angeht, lässt sich die zur Verhinderung des Nachlaufens und Anbellens usw. verfügte Kontakteinschränkung für den erfahrenen Halter unschwer mit einem angeleinten Hund durchführen, beim Freiauslauf gilt unter Beachtung der in Ziffer 1.5 verfügten Anordnungen zur Beherrschung des Hundes nichts anderes (zur Zulässigkeit der Anordnung einer Kontakteinschränkung siehe VG München v. 20.10.2004 Az. M 22 S 04.4153, bestätigt durch BayVGH v. 26.4.2005 Az. 24 CS 04.3130). - VGH Bayern, 07.04.2004 - 24 CS 04.53
Zuständigkeit für Anordnungen nach Art. 18 Abs. 2 LStVG, Leinenzwang für …
Auszug aus VG München, 14.07.2008 - M 22 S 08.1669
Insoweit bestehen auch keine Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit der Anordnung (Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG), da durch die Beschränkung des Leinenzwangs für die Antragstellerin hinreichend klar und verständlich umschrieben wird, wo sie ihren Hund anzuleinen hat und wo sie ihn frei laufen lassen kann (vgl. BayVGH BayVBl. 2004, 727 und VG München v. 9.3.2005 Az. M 22 K 04.480 zur Begrenzung des Leinenzwangs auf "bewohnte Gebiete" bzw. "innerhalb der Ortschaft").