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   VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672   

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VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672 (https://dejure.org/2013,41664)
VG München, Entscheidung vom 14.08.2013 - M 7 K 13.672 (https://dejure.org/2013,41664)
VG München, Entscheidung vom 14. August 2013 - M 7 K 13.672 (https://dejure.org/2013,41664)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sicherstellung von Bargeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 438/10

    Polizeirechtliche Sicherstellung und zur weiteren Verwahrung auf ein Konto

    Auszug aus VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672
    Weiter entspricht es kriminalistischer Erfahrung, dass das aus Drogengeschäften gewonnene Geld in der Regel zumindest teilweise wieder in die Beschaffung von Betäubungsmitteln investiert wird (vgl. OVG Lüneburg v. 7.3.2013 11 LB 438/10; Söllner, Bargeld im Sicherheitsrecht, NJW 2009, 3339 ff.).

    Die Niederlande werden durch die organisierte Drogenkriminalität als Drogenumschlagplatz genutzt (vgl. auch OVG Lüneburg v. 7.3.2013 a.a.O.).

    Diese Grundsätze können auch hier angewendet werden (vgl. OVG Lüneburg vom 2.7.2009 und 7.3.2013 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als

    Auszug aus VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672
    Eine gegenwärtige Gefahr ist hier anzunehmen, wenn das sichergestellte Bargeld aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aller Wahrscheinlichkeit nach aus Drogengeschäften stammt und im Falle einer Herausgabe dafür unmittelbar wieder eingesetzt werden soll (vgl. OVG Lüneburg v. 2.7.2009 NVwZ-RR 2009, 954; OVG Bremen v. 8.10.2012 1 B 102/12).

    An- und Verkauf von Drogen finden regelmäßig in einem geschlossenen Kreislauf statt, so dass bei einer auffälligen Häufung von 50-EUR-Scheinen von einer im Drogenhandel üblichen Stückelung auszugehen ist (vgl. OVG Lüneburg v. 2.7.2009 NVwZ-RR 2009, 954).

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 10 ZB 09.1354

    Sicherstellung von Kraftfahrzeugen vor einem verbotenen Straßenrennen

    Auszug aus VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672
    Die Sicherstellung einer Sache ist unter anderem dann möglich, wenn diese Sache Gegenstand eines die Gefahr begründenden Verhaltens des Besitzers ist (vgl. BayVGH v. 7.12.2009 ZfS 2010, 174).
  • BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01

    Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs

    Auszug aus VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2002 (DVBl 2002, 1110), die zu der weiteren Aufbewahrung und Verwendung von Daten in den Kriminalakten ergangen ist, ausgeführt hat, ist der Straftatverdacht bei der Verfahrensbeendigung durch Einstellung nach §§ 153 ff. StPO oder bei einem Freispruch, der ausweislich der Gründe aus Mangel an Beweisen erfolgt ist, nicht notwendig ausgeräumt.
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 10 BV 08.1422

    Sicherstellung eines Motorrads zum Zwecke der Entschärfung des

    Auszug aus VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672
    Die Gefahr ist gegenwärtig, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. BayVGH v. 26.1.2009 BayVBl 2009, 432).
  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672
    Der Gefahrenprognose müssen dabei konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (vgl. zur Gefahrenprognose im Versammlungsrecht BVerfG v. 12.5.2010 NVwZ-RR 2010, 625).
  • OVG Bremen, 08.10.2012 - 1 B 102/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

    Auszug aus VG München, 14.08.2013 - M 7 K 13.672
    Eine gegenwärtige Gefahr ist hier anzunehmen, wenn das sichergestellte Bargeld aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse aller Wahrscheinlichkeit nach aus Drogengeschäften stammt und im Falle einer Herausgabe dafür unmittelbar wieder eingesetzt werden soll (vgl. OVG Lüneburg v. 2.7.2009 NVwZ-RR 2009, 954; OVG Bremen v. 8.10.2012 1 B 102/12).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2015 - 11 LB 34/14

    Buchgeld; Drogenkriminalität; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Eine derartige Gesamtschau führte in den von der Rechtsprechung bisher entschiedenen Fällen der Sicherstellung von Bargeld im Rahmen der Drogenkriminalität oftmals zu der Annahme einer gegenwärtigen Gefahr der Verwendung der sichergestellten Gelder für weitere Drogengeschäfte (Senatsurt. v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, NordÖR 2013, 269, juris, und Senatsbeschl. v. 21.11.2013 - 11 LA 135/13 -, juris; vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 8.10.2012 - 1 B 102/12 -, NordÖR 2013, 85, juris; VG Bremen, Urt. v. 13.9.2013 - 2 K 208/12 -, juris; VG München, Urt. v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 -, juris; VG Würzburg, Urt. v. 8.5.2014 - W 5 K 13.340 -, juris).
  • OVG Bremen, 24.06.2014 - 1 A 255/12

    Präventivpolizeiliche Sicherstellung von Bargeld - Sicherstellung; Bargeld;

    Dass es sich bei den Niederlanden nach polizeilichen Erkenntnissen um einen von der organisierten Kriminalität genutzten Drogenumschlagplatz handelt, ist von der Rechtsprechung wiederholt anerkannt worden (Nds. OVG, Urteil vom 7.3.2013 - 11 LB 438/10 -, juris; VG München, Urteil vom 14.8.2013 - M 7 K 13.672 -, juris).
  • VG Würzburg, 16.07.2015 - W 5 K 14.694

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Sicherstellung

    Der Gefahrenprognose müssen dabei konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (VG München, U.v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris m. w. N.).
  • VG Augsburg, 09.09.2014 - Au 1 K 13.1276

    Vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips ist eine analoge Anwendung des Art.

    Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu gerade nicht aus (vgl. VG München, U.v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris Rn. 20).

    Dann entspreche es kriminalistischer Erfahrung, dass das aus Drogengeschäften gewonnene Geld in der Regel zumindest teilweise wieder in die Beschaffung von Betäubungsmitteln investiert werde (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, U.v. 7.3.2013 - 11 LB 438/10 - juris Rn. 36 ff.; VG München, U.v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris Rn. 21; VG Würzburg, U.v. 8.5.2014 - W 5 K 13.340 - juris Rn. 28).

  • VG Würzburg, 08.05.2014 - W 5 K 13.340

    Sicherstellung; gegenwärtige Gefahr; Bargeld; Anhaltspunkte für Herkunft aus

    Der Gefahrenprognose müssen dabei konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte zugrunde liegen; bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen reichen hierzu nicht aus (VG München, U.v. 14.8.2013 Nr. M 7 K 13.672, m.w.N.).
  • VG München, 03.11.2015 - M 7 S 15.2626

    Präventive Sicherstellung einer Sache

    Sie beruht vor allem auf der kriminalistischen Erfahrung, dass offensichtlich aus illegalen Drogengeschäften stammendes Geld in der Regel zumindest teilweise in die Beschaffung von Betäubungsmitteln reinvestiert wird (vgl. NdsOVG, U. v. 25.6.2015 - 11 LB 34/14 - juris Rn. 35 mit Hinweis auf die Senatsrechtsprechung; OVG Bremen, B. v. 8.10.2012 - 1 B 102/12 - juris Rn. 29; BayVGH, B. v. 17.9.2015 - 10 CS 15.1435 u. a. - juris Rn. 22; VG München, U. v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris Rn. 21, U. v. 10.12.2014 - M 7 K 12.4367 - juris Rn. 25; Söllner, Bargeld im Sicherheitsrecht, NJW 2009, 3339 ff.).
  • VG München, 03.08.2015 - M 7 S 15.883

    Abgelehnter Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Sie beruht vor allem auf der kriminalistischen Erfahrung, dass offensichtlich aus illegalen Drogengeschäften stammendes Geld in der Regel zumindest teilweise in die Beschaffung von Betäubungsmitteln reinvestiert wird (vgl. NdsOVG, U. v. 25.6.2015 - 11 LB 34/14 - juris Rn. 35 mit Hinweis auf die Senatsrechtsprechung; OVG Bremen, B. v. 8.10.2012 - 1 B 102/12 - juris Rn. 29; VG München, U. v. 14.8.2013 - M 7 K 13.672 - juris Rn. 21, U. v. 10.12.2014 - M 7 K 12.4367 - juris Rn. 25; Söllner, Bargeld im Sicherheitsrecht, NJW 2009, 3339 ff.).
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