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   VG München, 14.09.2016 - M 26 S 16.3208   

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https://dejure.org/2016,31813
VG München, 14.09.2016 - M 26 S 16.3208 (https://dejure.org/2016,31813)
VG München, Entscheidung vom 14.09.2016 - M 26 S 16.3208 (https://dejure.org/2016,31813)
VG München, Entscheidung vom 14. September 2016 - M 26 S 16.3208 (https://dejure.org/2016,31813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Versäumnis eines Termins zur Urinabgabe wegen urlaubsbedingter Abwesenheit

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Versäumnis eines Termins zur Urinabgabe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG München, 14.09.2016 - M 26 S 16.3208
    Der Schluss von der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers setzt über den Wortlaut des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV hinaus die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Untersuchung voraus (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 - BayVBl 2006, 118).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG München, 14.09.2016 - M 26 S 16.3208
    Der Antrag zu 1 ist im Sinne des § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass der Antragsteller die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die in Nrn. 1 und 2 des Bescheids vom 4. Juli 2016 enthaltenen Regelungen (zur Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Abgabeverpflichtung hinsichtlich des Führerscheins s. BayVGH, B.v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 - juris) sowie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich der in Nr. 3 verfügten Zwangsgeldandrohung (s. Art. 21a des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes - VwZVG) und der im Bescheid enthaltenen Kostenentscheidungen unter Nr. 5 (s. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) begehrt.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG München, 14.09.2016 - M 26 S 16.3208
    Der Schluss von der Nichtvorlage des Gutachtens auf die Nichteignung des Fahrerlaubnisinhabers setzt über den Wortlaut des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV hinaus die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Untersuchung voraus (vgl. BVerwG vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 - BayVBl 2006, 118).
  • VG Ansbach, 21.02.2024 - AN 10 S 24.188

    Teilweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, Teilweise unschlüssiges

    Es ist zu prüfen, ob für die Weigerung oder Nichtvorlage des Gutachtens ein berechtigter bzw. "ausreichender" Grund existiert, da nur im Falle einer verschuldeten Nichtmitwirkung die Vermutung berechtigt ist, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen (BayVGH, B.v. 20.9.2022 - 11 ZB 22.1446 - juris Rn. 21; VG München, B.v. 14.9.2016 - M 26 S 16.3208 - juris Rn. 31; Hentschel/Dauer/König, StVG, § 11 FeV Rn. 51).
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