Rechtsprechung
VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für eine Steganlage;Drittschutz bei der Anlagengenehmigung;Bauplanungsrechtliches Rücksichtnahmegebot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.784
Tegernseer Steganlage darf gebaut werden
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Juni 2013, Az: 8 ZB 12.784, abgelehnt.Für den Maßstab, der bei der Beurteilung der von dem Steg ausgehenden Geräusche anzuwenden ist, folgt das Gericht der Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der im Beschluss vom 11. Juni 2013, - 8 ZB 12.784 - (BayVBl 2013, 690 ff., juris Rn. 27 ff.) in Bezug auf die verfahrensgegenständliche Steganlage ausgeführt hat:.
- BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Zwar ist dann, wenn ein Regelungswerk bestimmte Lärmgrenzwerte festlegt, grundsätzlich auch die in diesem Regelungswerk für die Lärmberechnung vorgesehene Methodik zugrunde zu legen, weil Lärmgrenzwerte ihre Aussagekraft erst im Zusammenspiel mit einem Mess- oder Berechnungsverfahren erlangen, in dem sie zu ermitteln sind (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1/4; U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 201).Fehlen indes solche Regelungen zur Berechnung der festgesetzten Grenzwerte, ist die Lücke einzelfallbezogen und unter möglichst weitgehender Beachtung der gesetzgeberischen Intention angemessen auszufüllen (vgl. BVerwG, U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 201).
- BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Eine andere Beurteilung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise dann geboten, wenn von einer öffentlichen Straße hervorgerufener Geh- und Kommunikationslärm als Teil einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ausnahmsweise dieser selbst zuzurechnen ist, wie etwa die Geräusche der Besucher beim Zu- oder Abgang zu oder von einer kommunalen oder gewerblichen Einrichtung (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; B.v. 9.4.2003 - 6 B 12/03 - GewArch 2003, 300;… BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 15 N 04.1980 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745/750 f.).
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 15 N 04.1980
Bebauungsplan für die südliche Ortsumfahrung von Nesselwang ergänzungsbedürftig
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Eine andere Beurteilung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise dann geboten, wenn von einer öffentlichen Straße hervorgerufener Geh- und Kommunikationslärm als Teil einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ausnahmsweise dieser selbst zuzurechnen ist, wie etwa die Geräusche der Besucher beim Zu- oder Abgang zu oder von einer kommunalen oder gewerblichen Einrichtung (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; B.v. 9.4.2003 - 6 B 12/03 - GewArch 2003, 300; BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 15 N 04.1980 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745/750 f.). - VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01
Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Eine andere Beurteilung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise dann geboten, wenn von einer öffentlichen Straße hervorgerufener Geh- und Kommunikationslärm als Teil einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ausnahmsweise dieser selbst zuzurechnen ist, wie etwa die Geräusche der Besucher beim Zu- oder Abgang zu oder von einer kommunalen oder gewerblichen Einrichtung (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; B.v. 9.4.2003 - 6 B 12/03 - GewArch 2003, 300;… BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 15 N 04.1980 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745/750 f.). - BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des …
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Eine andere Beurteilung ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ausnahmsweise dann geboten, wenn von einer öffentlichen Straße hervorgerufener Geh- und Kommunikationslärm als Teil einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ausnahmsweise dieser selbst zuzurechnen ist, wie etwa die Geräusche der Besucher beim Zu- oder Abgang zu oder von einer kommunalen oder gewerblichen Einrichtung (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523; B.v. 9.4.2003 - 6 B 12/03 - GewArch 2003, 300;… BayVGH, U.v. 16.3.2010 - 15 N 04.1980 - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745/750 f.). - VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4218
Seeufersteg; Rücksichtnahmegebot; Geh- und Kommunikationsgeräusche
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Nachdem eine vom Gericht eingeholte schalltechnische Untersuchung der Firma ... vom 20. September 2011 für das klägerische Grundstück in entsprechender Anwendung der TA Lärm am ungünstigsten Immissionsort des klägerischen Anwesens einen Beurteilungspegel von 61, 3 dB(A) am Tag errechnet hatte, wurde die Klage nach weiterer mündlicher Verhandlung am 13. Dezember 2011 mit Urteil vom gleichen Tag, Az: M 2 K 10.4218, abgewiesen. - BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Unter welchen Voraussetzungen die von der Steganlage ausgehenden Geräuscheinwirkungen in diesem Sinn schädlich und damit unzumutbar sind, wird hier - abweichend von den Ausführungen des Verwaltungsgerichts - allerdings nicht durch die auf der Grundlage von § 48 Abs. 1 BImSchG erlassene TA Lärm vom 26. August 1998 bestimmt, sondern durch die auf der Grundlage der § 41 Abs. 1, § 43 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erlassene Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verkehrslärmschutzverordnung, 16. BImSchV - vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036; vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40/87 - NVwZ 1991, 879). - BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95
Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Zwar ist dann, wenn ein Regelungswerk bestimmte Lärmgrenzwerte festlegt, grundsätzlich auch die in diesem Regelungswerk für die Lärmberechnung vorgesehene Methodik zugrunde zu legen, weil Lärmgrenzwerte ihre Aussagekraft erst im Zusammenspiel mit einem Mess- oder Berechnungsverfahren erlangen, in dem sie zu ermitteln sind (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1/4;… U.v. 4.4.2012 - 4 C 8/09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 201). - BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07
Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …
Auszug aus VG München, 14.10.2014 - M 2 K 14.1835
Die Vorschrift verweist auf die Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 1 BImSchG, wonach schädliche Umwelteinwirkungen alle Immissionen sind, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2/07 - BVerwGE 129, 209/210). - BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …