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   VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855   

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https://dejure.org/2015,50742
VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855 (https://dejure.org/2015,50742)
VG München, Entscheidung vom 14.10.2015 - M 2 M 15.3855 (https://dejure.org/2015,50742)
VG München, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - M 2 M 15.3855 (https://dejure.org/2015,50742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Keine Titulierung der anwaltlichen Vergütung im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren bei nichtgebührenrechtlichem Einwand

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG München, 24.06.2014 - M 2 K 13.5927

    Planfeststellung für Hochwasserschutz; mittelbar Planbetroffene;

    Auszug aus VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855
    Im Ausgangsverfahren wies die Kammer mit Urteil vom 24. Juni 2014 (M 2 K 13.5927) die Klage der Antragsgegner des vorliegenden Verfahrens ab und legte ihnen die Kosten des Verfahrens auf.

    Die Erinnerung ist unbegründet, weil die Urkundsbeamtin den Antrag auf Festsetzung der Vergütung gemäß § 11 RVG hinsichtlich des Klageverfahrens M 2 K 13.5927 zu Recht gemäß § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG abgelehnt hat.

  • VGH Bayern, 02.04.2009 - 13 M 09.322

    Erinnerung des Rechtsanwalts gegen die Aufhebung eines

    Auszug aus VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855
    Dieser Einwand betrifft nicht das Gebührenrecht, sondern die Frage, ob überhaupt ein Vertragsverhältnis zwischen dem Antragsteller und den Antragsgegnern zustande gekommen ist (BayVGH, B.v. 2.4.2009 - 13 M 09.322 - juris Rn. 14 m. w. N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a. a. O., § 11 RVG Rn. 158).
  • OVG Sachsen, 29.12.2011 - 1 E 123/10

    Beschwerde, Erinnerung, Vergütungsfestsetzungsverfahren, gebührenrechtliche

    Auszug aus VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855
    Dies ist bei einer Entscheidung über eine Erinnerung gegen einen Beschluss des Urkundsbeamten über einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung nach § 11 RVG nicht der Fall (Sächs. OVG, B.v. 29.12.2011 - 1 E 123/10 - juris Rn. 1 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.08.2012 - 22 C 12.1418

    (Antrag auf Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Beachtlichkeit des Einwandes

    Auszug aus VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855
    Anders verhält es sich nur, wenn der nichtgebührenrechtliche Einwand offensichtlich haltlos (gleichsam "aus der Luft gegriffen") ist (insgesamt hierzu: BayVGH, B.v. 23.8.2012 - 22 C 12.1418 - juris Rn. 20 m. w. N.; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl. 2012, § 11 RVG Rn. 141 ff.; Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, § 11 RVG Rn. 137).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 122/98

    Gebührenvereinbarung; Terminsvertretung

    Auszug aus VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855
    Es kann sich entweder um den Fall handeln, dass der Unterbevollmächtigte als Untervertreter den Hauptbevollmächtigten - und nicht die Partei selbst - vertritt (vgl. BGH, U.v. 29.6.2000 - I ZR 122/98 - juris Rn. 24), der Unterbevollmächtigte kann aber auch als Vertreter der Partei selbst tätig werden.
  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 8 ZB 14.1900

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Darlegungserfordernis, Planfeststellung für

    Auszug aus VG München, 14.10.2015 - M 2 M 15.3855
    Ein gegen das Urteil gerichteter Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2014 (8 ZB 14.1900) abgelehnt.
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