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VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB VIII § 41; SGB VIII § 36a Abs. 3; SGB VIII § 35a; SGB I § 60; VwGO § 86
Keine Kostenübernahme für selbst beschaffte Jugendhilfeleistung für jungen Volljährigen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.12.2017 - M 18 K 16.3069
- VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534
- VG München, 19.04.2019 - M 12 ZB 18.534
- VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
- VGH Bayern, 01.08.2022 - 12 ZB 21.419
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (14)
- VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159
Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer …
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Hat das Jugendamt die begehrte Hilfe aus vertretbaren Erwägungen abgelehnt ("sog. sozialpädagogische Fachlichkeit"), besteht weder ein Anspruch des Betroffenen auf die begehrte Hilfeleistung noch auf den Ersatz von Aufwendungen für eine selbstbeschaffte Hilfe (…BayVGH im Altverfahren - a.a.O. Rn. 38; B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 11;… BeckOGK/Bohnert, 1.10.2020, SGB VIII § 36a Rn. 18).Die Auffassung des Beklagten, es bedürfe bei dem Kläger einer weiteren, umfassenden psychiatrischen Diagnostik erscheint aufgrund der bisher nur im geringen Umfang vorliegenden fachärztlichen Beurteilung jedenfalls fachlich vertretbar und im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit auch nicht zu beanstanden (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 - juris Rn. 12).
- VGH Bayern, 25.06.2019 - 12 ZB 16.1920
Klärungs- und Organisationspflichten der Jugendämter
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
§ 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII sichert mit diesen Tatbestandsvoraussetzungen die Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).Wie bereits ausgeführt, obliegt die Steuerungsverantwortung dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe; dieser soll die Leistungsvoraussetzungen sowie mögliche Hilfemaßnahmen unter Zubilligung eines angemessenen Prüfungs- und Entscheidungszeitraums jeweils pflichtgemäß prüfen können und nicht nachträglich als bloße Zahlstelle für selbstbeschaffte Maßnahmen fungieren (BayVGH, B.v. 25.6.2019 - 12 ZB 16.1920 - juris Rn. 35).
- VGH Bayern, 24.11.2016 - 12 C 16.1571
Kein Anspruch eines Volljährigen auf Unterbringung in einer sozialpädagogisch …
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Darüber hinaus erfolgt die Gewährung von Jugendhilfeleistungen regelmäßig zeitabschnittsweise und damit befristet (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris).Die Hilfe nach § 13 Abs. 3 SGB VIII ist zur Hilfe nach § 41 SGB VIII und deren Tatbestandsvoraussetzungen abzugrenzen und stellt eine niederschwellige Hilfeform der Unterbringung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform dar, welche nicht zur Voraussetzung hat, dass die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung des jungen Volljährigen notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 12 C 16.1571 - juris Rn. 4;… B.v. 12.9.2017 - 12 CE 17.1749 und 12 C 17.1761 - n.v. Rn. 14;… VG München, B.v. 23.7.2020 - M 18 E 20.3089 - n.v. Rn. 44).
- VGH Bayern, 28.10.2014 - 12 ZB 13.2025
Erledigung eines Antrags auf Bewilligung von Hilfe für junge Volljährige in Form …
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Dementsprechend kann sich ein Anspruch für die Vergangenheit ausschließlich auf Erstattung der Kosten einer selbstbeschafften Maßnahme gemäß § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII richten (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 12 ZB 13.2025 - juris Rn. 12).Denn die Frage, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Jugendhilfe erfüllt sind, ist nach dem jeweils aktuellen Hilfebedarf zu beurteilen, der für folgende Zeitabschnitte jeweils gesondert festzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2014 - 12 ZB 13.2025 - juris Rn. 12;… VG Magdeburg, B.v. 26.11.2012 - 4 b 235712 - juris Rn. 5 f.).
- OVG Thüringen, 22.05.2018 - 3 EO 192/18
Übernahme der Kosten für einen Schulbegleiter in Form des persönlichen Budgets im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - 12 B 1452/08
Mangelsituationen im schulischen Bereich als Begründung eines erzieherischen …
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Kinder, Jugendliche und ihre Eltern haben gegenüber dem Jugendamt keinen Anspruch auf bestmögliche Schulausbildung, sondern - bei entsprechendem erzieherischen oder behinderungsbedingtem Bedarf - auf Flankierung der schulischen Förderung durch sozialpädagogische oder Eingliederungsleistungen (JAmt 2009, 201, beck-online;… LPK-SGB VIII/Peter-Christian Kunkel/Jan Kepert, 7. Aufl. 2018, SGB VIII § 27 Rn. 3, 9). - VGH Bayern, 05.02.2018 - 12 C 17.2563
Prozesskostenhilfe für Klage auf Übernahme der Kosten eines Fernschulbesuchs
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Zwar kann der Beklagte grundsätzlich seine Hilfeleistung nicht von der Durchführung weiterer medizinischer Hilfeleistungen abhängig machen, soweit die Jugendhilfeleistungen des Beklagten zumindest auch einen Teilbedarf abdecken können (vgl. BayVGH, 5.2.2018 - 12 C 17.2563 - juris Rn. 20 ff. m.w.N.). - VGH Bayern, 05.04.2019 - 12 ZB 18.534
Verwaltungsgerichtsverfahren, Verletzung rechtlichen Gehörs, …
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich daher regelmäßig darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (BayVGH, B.v. 5.4.2019 - 12 ZB 18.534 - n.v., Rn. 37 m.w.N.). - BVerwG, 09.12.2014 - 5 C 32.13
Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Einschätzungsspielraum; …
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Ist die Entscheidung des Leistungsberechtigten in diesem Sinne fachlich vertretbar, kann ihr im Nachhinein nicht etwa mit Erfolg entgegnet werden, das Jugendamt hätte eine andere Hilfe für geeignet oder notwendig gehalten (BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21/11 - NJW 2013, 1111; U.v. 9.12.2014 - 5 C 32/13 - NJW 2015, 2278, m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe; …
Auszug aus VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4953
Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Leistungen der Jugendhilfe ist regelmäßig der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich (OVG Lüneburg, B.v. 31.3.2020 - 10 PA 68/20 - juris Rn. 6). - VGH Baden-Württemberg, 08.04.2019 - 12 S 1899/18
Erhebung eines Kostenbeitrags für jugendhilferechtliche Vollzeitpflege auch nach …
- VG München, 09.06.2020 - M 18 E 20.1392
Keine Übernahme der Kosten für eine zweistufige private Wirtschaftsschule
- BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11
Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstbeschaffung; selbst …
- BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; …
- VG München, 14.10.2020 - M 18 K 19.4963
Verwaltungsgerichte, SGB VIII, Hilfe zur Erziehung, Bevollmächtigter, Aufgaben …
Ebenfalls mit Bescheid vom 27. August 2018 lehnte der Beklagte den Antrag der Kläger auf Hilfe zur Erziehung betreffend C. durch Übernahme der Kosten für eine traumapädagogische Begleitung durch Frau Dr. B. ab (Klageverfahren M 18 K 19.4953).Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 14. Oktober 2020, den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und den Verfahren M 18 K 20.1374, M 18 K 19.4953, M 18 K 20.2902 sowie auf die vorgelegten Behördenakten verwiesen.
Dies zeigt sich zum einen darin, dass durchgängig die Kläger als Anspruchsberechtigte benannt werden; zum anderen kommt es auch darin zum Ausdruck, dass die begehrte "sozialpädagogische Begleitung" durch Frau Dr. B. - sofern man sie unter eine jugendhilferechtliche Maßnahme subsumieren mag - eine Form der Familienhilfe darstellt, die sich primär als Hilfeleistung an die Eltern minderjähriger Kinder richtet (vgl. VG München, U.v. 14.10.2020 - M 18 K 19.4953 - Rn. 106 ff., n.v.).
Allerdings scheinen die Unterschiede der beiden Anspruchsgrundlagen dem Beklagten (ebenso wie dem Bevollmächtigten der Kläger) weiterhin - wie bereits im "Altverfahren" - nicht hinreichend verständlich zu sein (vgl. VG München, U.v. 14.10.2020 - M 18 K 19.4953 - Rn. 102 ff., n.v.).
- VG München, 07.07.2021 - M 18 K 18.2218
Hilfe für junge Volljährige, Privatschule mit Internat, Kostenübernahme für …
Der Regelung des § 36a Abs. 3 SGB VIII liegt in dem Sinne der Gedanke des Systemversagens zugrunde, dass die selbst beschaffte Leistung nicht rechtzeitig erbracht oder zu Unrecht abgelehnt worden sein muss (…BVerwG, U.v. 18.10.2012 - 5 C 21/11 - juris Rn. 32 f.; VG München, U.v. 14.10.2020 - M 18 K 19.4953 - juris Rn. 120).