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   VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761   

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https://dejure.org/2010,68617
VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761 (https://dejure.org/2010,68617)
VG München, Entscheidung vom 14.12.2010 - M 4 K 10.1761 (https://dejure.org/2010,68617)
VG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - M 4 K 10.1761 (https://dejure.org/2010,68617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; Wiedereinsetzung abgelehnt; Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis; Haft während Auslandsaufenthalt; Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 ZB 10.1385

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt)

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Verschuldet ist die Versäumung einer Frist dann, wenn der Beteiligte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaft und sachgemäß Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des Falls zuzumuten war (vgl. z.B. BayVGH vom 9.8.2010 - 3 ZB 10.1385, juris).

    (bb) Auch stellt der Vortrag, dass ein "Lehrling" die Akten zu den Rechtsanwälten bringt, ein gravierendes Organisationsverschulden dar (vgl. BayVGH vom 9.8.2010 - 3 ZB 10.1385, juris).

    Ein Auszubildender ist, da er sich noch in der Ausbildung befindet, keine sorgfältig ausgewählte, angeleitete und überprüfte Person im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BayVGH vom 9.8.2010 - 3 ZB 10.1385, juris; Eyermann, VwGO, 13. Auflage, § 60 RdNr. 20).

  • OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 208/07

    Berufen auf den Besitz eines Reiseausweises nach Art. 28 des Abkommens über die

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Auch hier kann sich ein Ausländer nicht mehr auf den Besitz eines Reiseausweises für Flüchtlinge berufen, wenn sein Asylstatus widerrufen wurde (vgl. OVG Lüneburg vom 10.09.2008 - 13 LB 208/07; BayVGH vom 17.02.2005 - 5 B 04.392; VGH BW vom 24.11.2005 - 12 S 1695/05, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05

    Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Auch hier kann sich ein Ausländer nicht mehr auf den Besitz eines Reiseausweises für Flüchtlinge berufen, wenn sein Asylstatus widerrufen wurde (vgl. OVG Lüneburg vom 10.09.2008 - 13 LB 208/07; BayVGH vom 17.02.2005 - 5 B 04.392; VGH BW vom 24.11.2005 - 12 S 1695/05, juris).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 04.392

    Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; Rechtmäßiger Besitz eines Reiseausweises;

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Auch hier kann sich ein Ausländer nicht mehr auf den Besitz eines Reiseausweises für Flüchtlinge berufen, wenn sein Asylstatus widerrufen wurde (vgl. OVG Lüneburg vom 10.09.2008 - 13 LB 208/07; BayVGH vom 17.02.2005 - 5 B 04.392; VGH BW vom 24.11.2005 - 12 S 1695/05, juris).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 47.84

    Revisionsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht - Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Dies erfordert, dass er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (vgl. BVerwG vom 6.6.1997 - 4 B 85/97, juris; vom 26.06.1986 - 3 C 47/84, NJW 1987, 458).
  • VG Ansbach, 19.05.2008 - AN 19 S 08.00480

    Staatsangehöriger des Irak; Versagung weiteren Aufenthaltes nach Widerruf von

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Dieses Ergebnis wird bestätigt, wenn man die Rechtsprechung zu § 25 Abs. 2 AufenthG, der ebenfalls auf die unanfechtbare Flüchtlingseigenschaft abstellt, mit heranzieht; eine unanfechtbare Anerkennung als Flüchtling liegt danach nur vor, wenn die Flüchtlingseigenschaft nicht bestandskräftig widerrufen wurde (vgl. VG Ansbach vom 5.5.2010 - AN 19 K 08.01039; vom 07.07.2008 - AN 19 S 08.00712; vom 19.05.2008 - AN 19 S 08.00480, juris).
  • VG Ansbach, 07.07.2008 - AN 19 S 08.00712

    Irak; Aufenthaltstitel nach Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Besitz einer

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Dieses Ergebnis wird bestätigt, wenn man die Rechtsprechung zu § 25 Abs. 2 AufenthG, der ebenfalls auf die unanfechtbare Flüchtlingseigenschaft abstellt, mit heranzieht; eine unanfechtbare Anerkennung als Flüchtling liegt danach nur vor, wenn die Flüchtlingseigenschaft nicht bestandskräftig widerrufen wurde (vgl. VG Ansbach vom 5.5.2010 - AN 19 K 08.01039; vom 07.07.2008 - AN 19 S 08.00712; vom 19.05.2008 - AN 19 S 08.00480, juris).
  • VG Ansbach, 05.05.2010 - AN 19 K 08.01039

    Versagung weiterer Aufenthaltserlaubnis nach Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Dieses Ergebnis wird bestätigt, wenn man die Rechtsprechung zu § 25 Abs. 2 AufenthG, der ebenfalls auf die unanfechtbare Flüchtlingseigenschaft abstellt, mit heranzieht; eine unanfechtbare Anerkennung als Flüchtling liegt danach nur vor, wenn die Flüchtlingseigenschaft nicht bestandskräftig widerrufen wurde (vgl. VG Ansbach vom 5.5.2010 - AN 19 K 08.01039; vom 07.07.2008 - AN 19 S 08.00712; vom 19.05.2008 - AN 19 S 08.00480, juris).
  • VG Bremen, 30.11.2005 - 4 K 1013/05

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Haft in Guantanamo/Kuba

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Doch auch, wenn die Haftzeit auf die Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG nicht angerechnet würde (vgl. VG Bremen v. 30.11.2005 - InfAuslR 2006, 198), wäre vorliegend die Sechs-Monats-Frist überschritten.
  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Auszug aus VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761
    Im Übrigen ist es für den Eintritt des gesetzlichen Erlöschenstatbestandes grundsätzlich unerheblich, ob eine unterbliebene Fristverlängerung oder eine nicht erfolgte Rückkehr innerhalb von sechs Monaten auf einer freiwilligen, selbstbestimmten Entscheidung des Ausländers bzw. auf seinem Verschulden beruht oder auf Gründen, die er, wie beispielsweise eine Inhaftierung oder Erkrankung, nicht zu vertreten hat (vgl. BayVGH vom 10.1.2007 - 24 BV 03.722; GK-AufenthG, Stand: April 2009, § 51 RdNr. 63; Hailbronner, AuslR, 61. Auflage, § 51 AufenthG RdNr. 27).
  • VGH Bayern, 13.08.2009 - 10 ZB 09.1275

    Erlöschen des Aufenthaltstitels; Überschreiten der Sechs-Monats-Frist; keine

  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende

    15/420, S. 89 f.; Hessischer VGH, Beschluss vom 1. Februar 2021 - 3 B 1013/20 -, juris, Rn. 8; VG München, Urteil vom 14. Dezember 2010 - M 4 K 10.1761 -, juris, Rn. 44; Berlit , GK-AufenthG, 105 Lfg., § 51 AufenthG Rn. 108.
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