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   VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929   

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VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929 (https://dejure.org/2020,49126)
VG München, Entscheidung vom 14.12.2020 - M 1 K 19.3929 (https://dejure.org/2020,49126)
VG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - M 1 K 19.3929 (https://dejure.org/2020,49126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 75 S. 1; BauGB § 22 Abs. 1; BauGB § 22 Abs. 9; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 6; BauGB § 244 Abs. 6
    Erfolglose (Untätigkeits-)Klage auf Baugenehmigung wegen bestehender Fremdenverkehrssatzung nach BauGB 1986

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 4 C 28.94

    Voraussetzungen der Genehmigungserteilung nach § 22 BauGB- II

    Auszug aus VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929
    Das Verhältnis zwischen Einwohnern und Gästebetten liegt damit weit über dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall einer Gemeinde mit 2000 Einwohnern und 500 Betten (U.v. 27.9.1995, a.a.O., Rn. 21), bei dem die Einbeziehung der gesamten bebauten Ortslage (mit Ausnahme eines Gewerbegebiets) bei durchgehender Prägung unbeanstandet blieb.

    Dabei liegt dem § 22 BauGB eine entsprechende Vermutung zu Grunde; ein konkreter Nachweis der Beeinträchtigung oder die Widerlegung einer entsprechenden Vermutung ist beim Erlass der Satzung nicht erforderlich, weil das Instrument des § 22 BauGB auch die schleichende Umstrukturierung des betroffenen Gebiets durch Nebenwohnungen verhindert (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - juris Ls. 4 und Rn. 13 ff.).

    Die Vermutung des Gesetzgebers kann nicht durch die - in welcher Form auch immer - erklärte Absicht des Klägers widerlegt werden, das Wohnungseigentum nicht als Zweitwohnung nutzen zu wollen (vgl. BVerwG, U.v. 27.9.1995 - 4 C 28.94 - juris Ls. 5).

  • VG München, 07.12.2010 - M 1 K 10.1206

    Fremdenverkehrssatzung

    Auszug aus VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929
    Die Festsetzung ist im Genehmigungsverfahren als einfache Festsetzung nach § 30 Abs. 1 BauGB zu beachten (vgl. VG München, U.v. 7.12.2010 - M 1 K 10.1206 - juris Rn. 21), setzt jedoch nicht das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans voraus.

    Soweit die Satzung vom 10. Juni 1996 eine rückwirkende Geltung anordnete, war dies nach dem einschlägigen Recht nur für die Behebung von Verfahrens- und Formfehlern zulässig, würde aber allenfalls zur Teilnichtigkeit in Bezug auf den zurückliegenden Zeitraum führen (vgl. VG München, U.v. 7.12.2010 - M 1 K 10.1206 - juris Rn. 20) und hätte für den hier in Rede stehenden Bauantrag keine Auswirkung.

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 21.93

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Zulässigkeit der Begründung von Wohnungseigentum

    Auszug aus VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929
    Sie hat ihren Entscheidungen, etwa bezüglich der Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs, sachliche Kriterien zugrunde zu legen, die der Gesetzgeber einer planerischen Beurteilung bewusst entzogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.1994 - 4 C 21/93 - juris Rn. 14).

    Dabei ist die Gemeinde in der Regel nicht dazu ermächtigt, für ihr gesamtes Gemeindegebiet eine Fremdenverkehrssatzung zu erlassen (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.1994 - 4 C 21/93 - juris Ls. 4).

  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 1 N 04.1661

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beschränkung der Verkaufsfläche von

    Auszug aus VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929
    Ein Überwiegen der Wohnnutzung ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 1 N 04.1661 - juris Rn. 29; U.v. 13.4.2006 - 1 N 04.3519 - juris Ls. 1 und Rn. 16).
  • VGH Bayern, 13.04.2006 - 1 N 04.3519

    Festsetzung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden; Wohngebäude;

    Auszug aus VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929
    Ein Überwiegen der Wohnnutzung ist nicht erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 1 N 04.1661 - juris Rn. 29; U.v. 13.4.2006 - 1 N 04.3519 - juris Ls. 1 und Rn. 16).
  • VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Verwirkung des

    Auszug aus VG München, 14.12.2020 - M 1 K 19.3929
    Die erfolgten Grundstücksteilungen sind diesbezüglich daher ohne Belang; es dürfte nicht einmal eine Begrenzung der Wohnungszahl je Parzelle erfolgen (vgl. BayVGH, U.v. 12.9.2000 - 1 N 98.3549 - juris Ls. 2, Rn. 21).
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