Rechtsprechung
VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; RBStV § 2 Abs. 1; RBStV § 2 Abs. 2; RBStV § 2 Abs. 3 Satz 1
Gesamtschuldnerische Haftung für Rundfunkbeitrag - rewis.io
Gesamtschuldnerische Haftung für Rundfunkbeitrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065
- VGH Bayern, 12.12.2017 - 7 ZB 17.769
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.01.2017 - C-344/15
National Roads Authority - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
Auszug aus VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065
Er führte insbesondere noch aus, dass sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2017 - C-344/15 - ergebe, dass es sich beim Beklagten um keine Behörde bzw. hoheitlich tätige Einrichtung handele, sondern um ein Privatunternehmen, weil er mit den privaten Rundfunkanbietern im Wettbewerb stehe.Wie der Bevollmächtigte der Klägerin aus der von ihm genannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Januar 2017 (C-344/15) ableiten will, dass es sich beim Beklagten um ein Privatunternehmen handele, weil er mit privaten Rundfunkanbietern im Wettbewerb stehe, erschließt sich nicht.
- VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12
Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags
Auszug aus VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065
Ergänzend wird hinsichtlich der Argumentation zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV - als eines Vertrages zu Lasten Dritter und die dazu geäußerte Rechtsauffassung, der Bayerische Landtag habe diesbezüglich mit seinem Zustimmungsgesetz kein allgemeingültiges Gesetz erlassen können, das in seinem persönlichen Anwendungsbereich auch die Klägerin als in Bayern nicht wahlberechtigte "Dritte" erfasse, auf die grundlegende Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 verwiesen (Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12). - BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
Auszug aus VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065
Dies hat nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden (BVerwG, U.v. 18.3.2016 - 6 C 29.15 u.a.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 2260/15
Erheben eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich durch das Innehaben einer …
vgl. VG München, Urteil vom 15. März 2017, - M 6 K 16.1065 - juris Rn. 36.