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   VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13802
VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065 (https://dejure.org/2017,13802)
VG München, Entscheidung vom 15.03.2017 - M 6 K 16.1065 (https://dejure.org/2017,13802)
VG München, Entscheidung vom 15. März 2017 - M 6 K 16.1065 (https://dejure.org/2017,13802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2; RBStV § 2 Abs. 1; RBStV § 2 Abs. 2; RBStV § 2 Abs. 3 Satz 1
    Gesamtschuldnerische Haftung für Rundfunkbeitrag

  • rewis.io

    Gesamtschuldnerische Haftung für Rundfunkbeitrag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 19.01.2017 - C-344/15

    National Roads Authority - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065
    Er führte insbesondere noch aus, dass sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2017 - C-344/15 - ergebe, dass es sich beim Beklagten um keine Behörde bzw. hoheitlich tätige Einrichtung handele, sondern um ein Privatunternehmen, weil er mit den privaten Rundfunkanbietern im Wettbewerb stehe.

    Wie der Bevollmächtigte der Klägerin aus der von ihm genannten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Januar 2017 (C-344/15) ableiten will, dass es sich beim Beklagten um ein Privatunternehmen handele, weil er mit privaten Rundfunkanbietern im Wettbewerb stehe, erschließt sich nicht.

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065
    Ergänzend wird hinsichtlich der Argumentation zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - RBStV - als eines Vertrages zu Lasten Dritter und die dazu geäußerte Rechtsauffassung, der Bayerische Landtag habe diesbezüglich mit seinem Zustimmungsgesetz kein allgemeingültiges Gesetz erlassen können, das in seinem persönlichen Anwendungsbereich auch die Klägerin als in Bayern nicht wahlberechtigte "Dritte" erfasse, auf die grundlegende Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 verwiesen (Vf. 8-VII-12 und Vf. 24-VII-12).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15

    Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus VG München, 15.03.2017 - M 6 K 16.1065
    Dies hat nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden (BVerwG, U.v. 18.3.2016 - 6 C 29.15 u.a.).
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