Rechtsprechung
VG München, 15.10.2008 - M 24 E 08.5020 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,52590) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zurückschiebung; Anwendungsbereich des § 57 AufenthG; Zwischenstaatliche Übernahmevereinbarung; Dublin II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Hamburg, 27.07.2011 - 4 Bs 97/11
Schutz vor Überstellung nach Frankreich; beabsichtigte Eheschließung mit …
Danach kommt bei dem hier vorliegenden Sachverhalt in Betracht, dass die Antragsgegnerin in Bezug auf die nach Art. 16 Abs. 1 Buchstabe e Dublin II VO erklärte Aufnahmebereitschaft Frankreichs gegenüber dem (unstreitig wegen illegaler Einreise vollziehbar ausreisepflichtigen) Antragsteller eine Zurückschiebungsanordnung nach § 57 Abs. 1 AufenthG erlässt (…vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.3.2008, a.a.O., juris Rn. 2; VG Münster, Beschl. v. 9.9.2008, 8 L 493/08, juris; VG München, Beschl. v. 15.10.2008, M 24 E 08.5020, juris; Hailbronner, Kommentar AuslR, Stand Februar 2009, § 57 AufenthG, Rn 21;… Fränkel in: HK-AuslR, 1. Auflage 2008, § 57 AufenthG Rn. 11; siehe auch AufenthG-VwV, § 57 Nr. 57.0.3.2).